Hallo zusammen,
ich stolpere gerade über einen interessanten Fall aus dem Mietrecht.
Mieter (genauer Kind d. Mieters) verursacht fahrlässig einen Brand in der Wohnung. Er verlangt vom Vermieter die Renovierung und kürzt gleichzeitig die Miete wegen des Brandschadens.
Vermieter weigert sich, obwohl er eine Gebäudeversicherung unterhält und dafür auch über die Betriebskostenabrechnung Versicherungskosten umlegt.
Zu Unrecht, wie jetzt der BGH ( BGH VIII ZR 191/13) urteilt.
Der Vermieter ist zur Meldung an die VS verpflichtet und muss auch die Mietminderung dulden, bis Wohnung wieder im ursprünglichen Zustand ist. Da Vermieter keinen finanziellen Schaden hat, gäbe es keinen vernünftigen Grund, den Schaden nicht der VS zu melden und von dort begleichen zu lassen.
Übrigens kann die VS keinen Schadenersatz vom Mieter fordern.
MfG
duck313