Wohnungsbrand duch halogenlampe

Bei uns in der Wohnung hat sich eine Halogenlampe entzündet. Diese war in einem Schrank installiert, wobei die Kabel nicht abgedeckt wurden, sondern offen zu sehen waren. Leider sind uns auf die Kabel Handtücher gefallen und es entstand ein Wohnungsbrand mit einem Sachschaden von 500€. Die Kripo konnte uns schon zusichern, dass wir nicht fahrlässig gehandelt haben. Was passiert nun? Welche Versicherung übernimmt den Schaden? Ist der Elektriker daran Schuld? An wen muss ich mich wenden? Wir haben nur eine Privathaftpflicht und keine Hausrat. Der Schrank befand sich jedoch schon in der Wohung (Einbauschrank), er wurde also nicht von uns eingebaut-ebenso wie die Halogenlampe.

Vielen Dank.
Gruße
Elisa

Hallo Elisa,

ein solcher Schaden ist durch eine Hausrat abgedeckt - aber Vorsicht, hier gibt es Unterschiede: manche zahlen auch bei fahrlässigem Handeln, manche nicht. Eine Privathaftpflicht würde nur zahlen, wenn jemand Anderes als in Deinem Haushalt lebende Personen die Handtücher darüber gelegt hätten. Dann müßte dessen Haftpflicht den Schaden erstatten.

Ansonsten bleibst Du leider selbst auf dem Schaden sitzen.

Grüße
Sabrina

Hallo Elisa,
sorry, ich haben die Antwort am 07.02. abgeschickt. Muss wohl was schiefgelaufen sein.
Da du keinen Hausrat hast, wird keiner deinen Schaden übernehmen. Es spielt keine Rolle ob der Schrank schon vorher in der Wohnung war. Du hast es so übernommen, sorry für dich. Privathaftpflicht ist dafür da, wenn Andere an dich einen Anspruch erheben. (Wie konnten die Handtücher auf die Kabel fallen???)

Viele Grüße
Christa

Wenn es ein offenes Feuer gab ist es ein Fall für die Hausratversicherung, die ihr aber leider nicht habt.

Den Elektriker haftbar zu machen ist auch eine Möglichkeit, diese aber durchzusetzen wird wohl schwierig.

Hier ist dann ein guter Rechtsschutz angesagt.