Noch mehr o.T.
loderunner
Ich mag den Namen, ist das der aus dem C64-Spiel?
Noch mehr o.T.
loderunner
Ich mag den Namen, ist das der aus dem C64-Spiel?
Hallo,
loderunner
Ich mag den Namen, ist das der aus dem C64-Spiel?
Knapp daneben: ich hatte einen Apple ][. Aber er kommt aus dem Spiel 
http://de.wikipedia.org/wiki/Lode_Runner
Gruß
loderunner
Dennoch treffen Sie eine Entscheidung, welche rechtliche
Aussage wohl die richtige ist. Das ist mutig.
Nein nicht wirklich mutig, ich schließe mich der Meinung von drei
Rechtswissenschaftsprofessoren und einen Rechtsanwalt an.
Übrigens mit einiger praktischer Erfahrung mit großen
Elektronikherstellern und deren recht großen Rechtsabteilungen.
Und den Bundesgerichtshof und die dort genannten Fundstellen,
die im Übrigen die anerkannten Kommentare im Zivilrecht
darstellen, halten Sie für unglaubwürdig?
Das habe ich nirgendwo behauptet.
In der Fußnote wird auf „kom(2006) 496 endgültig“ verwiesen,
Eine solche Zitierung ist mir unbekannt. Und das soll schon
was heißen.
Deshalb hatte ich den link beigefügt. Halten Sie den Bericht
für falsch oder irrelevant für die deutsche Rechtssprechung?
Warum denn? Ich weiß ja, wie die Rechtslage ist.
Das sagen Sie, in dem Buch scheinen drei Professoren der
Rechtswissenschaft zu einem anderen Ergebnis gekommen sein.
Aber Sie zB. als Nichtjurist hätten über die Bedeutung und den
Inhalt der Aussage, die Sie zitiert haben, Fragen stellen
können.
Einem unbekannten Steve Jobs im Gegensatz zu renomierter Leuten,
sorry nicht wirklich oder?
Dann hätte sich so einiges aufgeklärt, insb. der
Unterschied zwischen Beweislast und Beweiswürdigung nach § 286
ZPO und warum letzteres gerade kein Prinzip statuieren kann,
was Sie aber getan haben. Aber so…
Leere Versprechung oder ernst gemeint, ich bin gespannt …
Mfg
Plem
Nein nicht wirklich mutig, ich schließe mich der Meinung von
drei
Rechtswissenschaftsprofessoren und einen Rechtsanwalt an.
Ja das sagten Sie, ich finde es nur interessant, woher diese Entscheidung kommt. Da Sie das ja inhaltlich, wie sie selbst sagen, nicht wirklich beurteilen können, haben Sie nun ein Buch mit sicherlich guten Juristen auf der einen Seite und den Bundesgerichtshof und die absolut herrschende und praxisrelevante Kommentarliteratur auf der anderen Seite.
Mich würde nur interessieren, warum Sie sich der einen Seite anschließen (außer aus dem Grund, dass diese Ihre zuvor getätigten Aussagen zu stützen scheinen - was nicht wirklich der Fall ist, das hatte ich schon angedeutet, aber das ist ja inzwischen auch egal). Denn damit sagen Sie ja, dass sie dem BGH und den Standartkommentaren keinen Glauben schenken.
Das ist bei dem BGH, der Rechtsansichten nicht nur wieder gibt, sondern selbst schafft, schon besonders interessant. Praktisch ist das in etwas so, als würden Sie sagen, dass Sie dem Gesetzgeber nicht glauben, was für ein Gesetz er gemacht hat. Denn das, was der BGH entscheidet, ist bei uns nunmal die Rechtsprechung (das kann sich ändern, wenn vorhergehende Instanzgerichte ihm irgendwann nicht mehr folgen, derartiges ist hier aber nicht der Fall). Wie kommt das also, dass Sie meinen, der BGH läge falsch?
Man könnte ja auch sagen, oh, der eine sagt dies, die anderen das, ich kann es nicht beurteilen. Aber das tun Sie ja nicht. Wie gesagt, würde mich jetzt einfach mal interessieren.
Übrigens mit einiger praktischer Erfahrung mit großen
Elektronikherstellern und deren recht großen
Rechtsabteilungen.
Ja, das waren schon immer die besten juristischen Argumente.
Hey, ich habe auch einige praktische Erfahrung mit Elektronikherstellern und großen Rechtsabteilungen (von Berufs wegen), die sehen anders aus. Was machen wir jetzt?
Und den Bundesgerichtshof und die dort genannten Fundstellen,
die im Übrigen die anerkannten Kommentare im Zivilrecht
darstellen, halten Sie für unglaubwürdig?Das habe ich nirgendwo behauptet.
Naja, so gehts ja nun nicht. Wenn Sie sagen, dass Sie dem Buch glauben, dann folgt daraus zwingend logisch, dass Sie (jedenfalls nach Ihrer Ansicht von der Aussage des Buches) dem BGH und den Kommentaren nicht glauben, auch wenn Sie`s nicht sagen. Entweder…oder.
Deshalb hatte ich den link beigefügt. Halten Sie den Bericht
für falsch oder irrelevant für die deutsche Rechtssprechung?
Selbstverständnlich. Denn hätten Sie das ganze gelesen, wäre Ihnen aufgefallen, dass das ein Kommissionsbericht ist, der völlig oberflächliche Aussagen dazu tätigt, was wohl irgendwelche Gerichte in irgendwelchen Mitgliedsstaaten schonmal entschieden hätten. Da stehen weder die Gerichte, noch, um was für Länder es sich überhaupt handelt. Das halten Sie jetzt für einen juristischen Nachweis für die Deutsche Rechtslage, insbesondere einen, der die eindeutige Rechtsprechung des BGH und die Auffassung der von den Gerichten verwendeten Kommentare widerlegt? Ich wiederhole mich: Sehr mutig!
Das sagen Sie,
Nein, das sagt der BGH, ich kann ihn nur lesen (bzw. will es).
in dem Buch scheinen drei Professoren der
Rechtswissenschaft zu einem anderen Ergebnis gekommen sein.
Und hier sind wir wieder, wo wir vorhin schon waren. Sie haben die Aussage von drei Professoren (die eigentlich ohnehin was anderes sagen, vgl. oben, aber dazu habe ich jetzt eh keine Lust mehr) auf der einen und die von mir zitierte Rechtsprechung des BGH mit Verweisen auf die herrschenden Kommentare (und das sind insgesamt das obererste Instanzgericht und viel viel mehr Professoren, deren Namen man übrigens in der Rechtswissenschaft auch kennt) auf der anderen Seite und meinen nun, selbst entscheiden zu können, dass die Ansicht des BGH und der Kommentar nicht richtig ist?
sorry nicht wirklich oder?
Doch, Sie habens ja nicht mal versucht. Ich hätte Ihnen übrigens auch gerne erklärt, warum die zitierte Stelle etwas völlig anderes meint.
Leere Versprechung oder ernst gemeint, ich bin gespannt …
Nö, wenn Sie von Anfang an oder jetzt höflich gefragt hätten, gerne, aber so bestimmt nicht (den kleinen Hinweis auf § 286 ZPO hatte ich ja schon gegeben, da können Sie ja mal in einen Kommentar schauen und es selbst heraus finden, ist eigentlich recht einfach). Im Übrigen habe ich Ihnen den BGH zitiert, das muss für die hiesie Ausgangsfrage reichen. Der Fragesteller der Ausgangsfrage oder alle anderen, die es interessiert, können mir gerne eine PM schicken.
Gruß
Dea