Wohnungsbrand - Mieter schadenersatzpflichtig?

Hallo,

während der Abwesenheit einer Mieterin kam es in ihrer Mietwohnung zu einem Feuer, den der Sohn (gerade 18) der Mieterin fahrlässig (ggf. auch grob fahrlässig) verursacht hat. Die Mietwohnung bedarf nun einer Grundsanierung, aber auch die Wohnungen darunter. Die Mieter der betroffenen Wohnungen wurden durch die Verwaltung bereits in Ersatzwohnungen untergebracht, auch der Mieterin wurde eine Ersatzwohnung angeboten. Nun rief die Mieterin bei ihrer Haftpflichtversicherung an und erfuhr zu ihrem Entsetzen, dass ihr in Trennung lebender Ehemann, auf dem die Versicherung lief, durch ihn vor Monaten gekündigt wurde.

Mit welchen Kosten müßte die Mieterin als Schadenersatz rechnen?

Danke für Eure Hilfe.
Dagmar

Hallo

Hallo,

während der Abwesenheit einer Mieterin kam es in ihrer
Mietwohnung zu einem Feuer, den der Sohn (gerade 18) der
Mieterin fahrlässig (ggf. auch grob fahrlässig) verursacht
hat. Die Mietwohnung bedarf nun einer Grundsanierung, aber
auch die Wohnungen darunter. Die Mieter der betroffenen
Wohnungen wurden durch die Verwaltung bereits in
Ersatzwohnungen untergebracht, auch der Mieterin wurde eine
Ersatzwohnung angeboten. Nun rief die Mieterin bei ihrer
Haftpflichtversicherung an und erfuhr zu ihrem Entsetzen, dass
ihr in Trennung lebender Ehemann, auf dem die Versicherung
lief, durch ihn vor Monaten gekündigt wurde.

Mit welchen Kosten müßte die Mieterin als Schadenersatz
rechnen?

sicher mit einigen 10.000 im oberen Bereich, wenn nicht sogar im 6stelligen Bereich, sagt jedenfalls meine Glaskugel (mehr als raten kann man ja wohl nich)

Danke für Eure Hilfe.

büdde

Dagmar

Der Mikesch

Hallo,

während der Abwesenheit einer Mieterin kam es in ihrer
Mietwohnung zu einem Feuer, den der Sohn (gerade 18) der
Mieterin fahrlässig (ggf. auch grob fahrlässig) verursacht
hat.

Mit welchen Kosten müßte die Mieterin als Schadenersatz
rechnen?

Die Mieterin muss eigentlich mit gar keinen Kosten rechnen, da hier sicherlich ihr schon volljähriger Sohn für den von ihm angerichteten Schaden haften muss.
Abgesehen davon, würde eine Versicherung bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit ohnehin nicht zahlen.

Gruß Andreas