Hallo,
eine kurze Frage zum Thema Brand in einer Mietwohnung:
Angenommen ein Brand wird ausgelöst z.B. durch ein Elektrogerät das sich überhitzt (es ist ja schon vorgekommen, dass Notebook-Akkus sich entzündet haben) oder auch ein Weihnachtsbaum- oder Kerzenbrand (in dieser Jahreszeit ja ab und an vorzufinden) - wäre so etwas durch Versicherungen gedeckt oder gar nicht?
Ich hätte jetzt spontan getippt auf:
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Schäden an der Wohnung ersetzt dem Vermieter die Privat-HP des Mieters
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Schäden an der Einrichtungen etc. ersetzt dem Mieter seine Hausrat
Ist das korrekt oder gibt es hier besonderes zu beachten?
Ein Kollege meinte, die Privat-HP wäre nicht eintrittspflichtig, weil der Mieter die Mietsache ja mit Einverständnis des Vermieters nutzt, ähnlich wie die HP nicht zahlen würde, wenn man beim Blumengießen beim Nachbarn was kaputt macht und dieser einem extra den Schlüssel zwecks Blumengießen gegeben hatte.
Viele Grüße
Frank