Wohnungsbrand - welche Versicherung würde zahlen?

Hallo,

eine kurze Frage zum Thema Brand in einer Mietwohnung:

Angenommen ein Brand wird ausgelöst z.B. durch ein Elektrogerät das sich überhitzt (es ist ja schon vorgekommen, dass Notebook-Akkus sich entzündet haben) oder auch ein Weihnachtsbaum- oder Kerzenbrand (in dieser Jahreszeit ja ab und an vorzufinden) - wäre so etwas durch Versicherungen gedeckt oder gar nicht?

Ich hätte jetzt spontan getippt auf:

  • Schäden an der Wohnung ersetzt dem Vermieter die Privat-HP des Mieters

  • Schäden an der Einrichtungen etc. ersetzt dem Mieter seine Hausrat

Ist das korrekt oder gibt es hier besonderes zu beachten?

Ein Kollege meinte, die Privat-HP wäre nicht eintrittspflichtig, weil der Mieter die Mietsache ja mit Einverständnis des Vermieters nutzt, ähnlich wie die HP nicht zahlen würde, wenn man beim Blumengießen beim Nachbarn was kaputt macht und dieser einem extra den Schlüssel zwecks Blumengießen gegeben hatte.

Viele Grüße
Frank

  • Schäden an der Wohnung ersetzt dem Vermieter die Privat-HP
    des Mieters

Nein, die Wohngebäudeversicherung des Vermieters.

  • Schäden an der Einrichtungen etc. ersetzt dem Mieter seine
    Hausrat

Ist das korrekt oder gibt es hier besonderes zu beachten?

Ja. Es muß ein offenes Feuer gewesen sein, sogenannte Sengschäden sind in der Regel nicht versichert.

Ein Kollege meinte, die Privat-HP wäre nicht
eintrittspflichtig,

Die privat-HP tritt nur ein, wenn der Mieter aus Verschulden haften würde. Wobei es auch dort Ausnahmen gibt, z.B. bei vorsätzlichem Handeln (in diesem Fall haftet der Mieter, die Versicherung deckt aber nicht). Ob der Mieter bei einem Feuer persönlich haftet, ist eine Einzelfallentscheidung und nicht allgemein zu beantworten.

Danke!
Vielen Dank für die Info!

Frank