Wie kann ich gegen eine Wohnungseigentümerin vorgehen, die ständig meine unter ihr wohnenden Mieter schikaniert und mobbt?
Im Abstand von 1 bis 1,5 Jahren habe mir deswegen drei Mieter gekündigt und jeweils als Kündigungsgrund angegeben, dass sie von dieser Frau nicht in Ruhe gelassen werden. Diese Frau fühlt sich regelmäßig durch alle Lebensäußerungen meiner Mieter gestört (Babygebrüll, Baden und Duschen, Rollläden betätigen, Spielen der Kinder usw.) und beschwert sich laufend bei den Mietern persönlich und telefonisch sowie bei der Hausverwaltung. Desweiteren wird selbst der Müll in den Tonnen nachkontrolliert, ob er auch richtig sortiert wurde! Wenn sich meine Mieter diese Behandlung verbieten heißt es gleich: Wenn’s Ihnen nicht passt, dann ziehen sie halt aus!
Aber: Nachbarn, die neben und unter meinen Mietern wohnen, haben sich dagegen nie gestört gefühlt und konnten die genannten Störungen auch nicht bestätigen. Der Hausverwalter stuft die Eigentümerin, auch wegen anderer Vorkommnisse, inzwischen als Querulantin und Streitsüchtige ein, weiß aber auch nicht, wie er dagegen vorgehen kann - Vermittlungsgespräche haben stattgefunden, aber ohne Erfolg. Es sind also Übergriffe der Eigentümerin von eher subtiler Art, die schwer juristisch zu fassen sind, die aber im Laufe der Zeit meine Mieter zermürbten.
Wenn aber drei Mieter, nach teilweise aufwändiger Wohnungsrenovierung beim Einzug, aus jeweils dem gleiche Grund innerhalb kurzer Zeit ausziehen, dann müßte der Störenfried doch irgendwie zur Verantwortung gezogen werden können! Aber wie?
Hallo Wolfgang,
verstehe die Situation so… es ist eine Eigentümergemeinschaft. Die
besagte Dame, Du (als Vermieter) und noch andere?
In einer Eigentümergemeinschaft kann einem Eigentümer das
Eigentumsrecht entzogen werden, auf einer Versammlung mit Zustimmung
der Anderen. Geht dann vors Gericht, und der Richter kann dann eine
entsprechende Entscheidung fällen. Nicht einfach, aber im Extremfall
machbar und bei Eigentümern einfacher als Mieter rausbekommen.
Aber hier kann nur im Einzelfall ein Fachanwalt helfen.
Gruss
Hi!
Diese Massnahme erfordert DEUTLICH mehr, als das Austragen kleiner Meinungsverschiedenheiten.
Wenn die „Mobbingmassnahmen“, wie ja geschrieben wurde, schon nciht eindeutig belegbar sind, würde ich diesen Weg nicht empfehlen.
Ich würde zunächst den nächsten Mieter bitten, alles genauestens zu dokumentieren und dann bei auszug eine zivile Schadenersatzklage anstrengen.
Wenn es einmal richtig Geld kostet, haben die Leute es üblicherweise kapiert. Ich hatte bei einer ETGem. dasselbe Problem, allerdings wurde ich dreimal von einem, wie sich mir das darstellt, extremen QUerulanten verklagt. Er verlor dreimal, bezahlte somit dreimal ordentlich und nun ist Ruhe.
Das ist zwar der umgekehrte Weg, wie Du ihn anstrebst, aber wenn Du wirklich im Recht bist, kannst Du mit einer sauberen Vorbereitung die Sache für Dich entscheiden.
Grüße,
Mathias
verstehe die Situation so… es ist eine
Eigentümergemeinschaft. Die
besagte Dame, Du (als Vermieter) und noch andere?
In einer Eigentümergemeinschaft kann einem Eigentümer das
Eigentumsrecht entzogen werden, auf einer Versammlung mit
Zustimmung
der Anderen. Geht dann vors Gericht, und der Richter kann dann
eine
entsprechende Entscheidung fällen. Nicht einfach, aber im
Extremfall
machbar und bei Eigentümern einfacher als Mieter rausbekommen.
Aber hier kann nur im Einzelfall ein Fachanwalt helfen.
Gruss
Hallo Wolfgang,
zum Gemobbtwerden gehören m.E. in diesem Fall zwei. Da die Mobberin mit ihren
Aktivitäten offensichtlich alleine dasteht, warum ignoriert ihr (bzw. Deine
Mieter) sie nicht einfach? Also: Wenn sie vor der Tür steht, einfach wortlos Tür
zu und stehen lassen. Wenn sie anruft: wortlos auflegen. Irgendwann wird sie
schon aufhören damit.
So würde ich es mal probieren.
Gruß vom T.