Wohnungseigentümer Nutznießer stimmberechtigt?

Guten Tag,
Ist der Nutznießer einer Eigentumswohnung automatisch auch stimmberechtigt bei der Eigentümerversammlung? Genügt eine Vollmacht des Eigentümers?
Danke für die Antwort
Brigitte

Hallo Brigitte,
meines Wissens wird bei jeder Einladung zur Eigentümerversammlung eine Vollmachtsübertragung mitgeschickt. D.h. wenn ich selbst verhindert bin, ist die von mir durch die Vollmacht bestimmte Person auch stimmberechtigt, sonst hätte die Vollmacht ja keinen Sinn. Ob ich eine Vollmacht auf einen Nutznießer (Mieter?) übertragen kann, weiß ich nicht, denke aber schon. Also auf keine Fall automatisch, sondern nur mit Vollmacht, denn bei der Eigentümerversammlung werden ja auch Dinge besprochen, die z.B. Kosten verursachen und ein Mieter kann nicht einfach bestimmen, dass der Eigentümer zahlt.
Hoffe, damit geholfen zu haben.
Gruß, Claudia

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Für die Antwort ganz herzlichen Dank.
Gute Zeit
Brigitte

Hallo Brigitte,
ich weiß nicht genau, was Du mit „Nutznieser“ meinst. Vielleicht jemand, dem die Wohnung kostenlos überlassen wurde?
Ich kann nur soviel sagen, dass bei unseren Eigentümerversammlungen immer die Möglichkeit besteht, einem Vertreter, sein Stimmrecht per Vollmacht zu übertragen.
Gruß
Marion

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vielen Dank für deine Antwort.
Gruß Brigitte

Liebe Brigitte,

bevor ich versuche deine Anfrage zu beanworten, muss ich dazu sagen, dass an meiner Einstellung hier bei wer-weis-was irgendwie was schief gelaufen ist und ich werde das auch sofort ändern, tut mir leid. Leider bin ich kein Experte was Wohneigentum angeht. Wir haben zwar eine Eigentumswohnung und ich gebe dir jetzt einfach mal meine Erfahrung weiter, allerdings ohne Gewähr. Eine wirklich ordentliche Aukunft kann dir aber sicherlich eure Hausverwaltung geben.
Soweit ich weiß hat ein Nutznießer nicht automatisch Stimmrecht bei der Eigentümerversammlung. Theoretisch sollte allerdings eine Vollmacht ausreichen. Wir bekommen automatisch immer eine Vollmacht mitgeschickt, wenn die Einladung kommt, die dann nur noch ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
Hoffe dir wenigstens ein bißchen weitergeholfen zu haben.
Lieben Gruß Nina

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Hallo,
auf jeden Fall ganz ganz herzlichen Dank für die rasche Antwort!
Gruß Brigitte