Folgende Situation:
Es gibt mehrere Wohnungseigentümer. Eine Wohnung wurde durch die Bank versteigert. Trotz der Versteigerung bleibt offenes (geschuldetes) Wohngeld übrig und die Hausverwaltung versucht dieses gegenüber den anderen Wohnungseigentümern einzufordern.
Fragen:
Muss die Bank bei einer Versteigung einen Teil oder sogar den gesamtgeschuldeten Betrag übernehmen? Oder hätte die Hausverwaltung den geschuldeten Betrag vor der Versteigerung der Bank mitteilen müssen (so wie bei einer Insolvenz)?
Kann die Hausverwaltung den geschuldeten Betrag auf die restlichen Wohnungseigentümer umlegen? (Ich glaube schon.)
Kann hier die WEG den geschuldeten Betrag per Mahnverfahren eintreiben oder muss man hier Klage erheben?
Folgende Situation:
Es gibt mehrere Wohnungseigentümer. Eine Wohnung wurde durch
die Bank versteigert. Trotz der Versteigerung bleibt offenes
(geschuldetes) Wohngeld übrig und die Hausverwaltung versucht
dieses gegenüber den anderen Wohnungseigentümern einzufordern.
Fragen:
Muss die Bank bei einer Versteigung einen Teil oder sogar
den gesamtgeschuldeten Betrag übernehmen? Oder hätte die
Hausverwaltung den geschuldeten Betrag vor der Versteigerung
der Bank mitteilen müssen (so wie bei einer Insolvenz)?
Ist die Zwangsversteigerungsverfahren nach dem 2.7.07 eröffnet worden?
Dann besteht die Möglichkeit max.5% des Verkehrswert für Verbindlichkeiten der letzte 2 Jahre vor der Beschlagnahmung vorrangig zu bekommen.
Der Hausverwalter muss dann seine Forderungen beim Gericht(!), das zwangsversteigert, anmelden.
Kann die Hausverwaltung den geschuldeten Betrag auf die
restlichen Wohnungseigentümer umlegen? (Ich glaube schon.)
Wie verlorenes Geld in welcher Höhe wieder aufgebracht wird entscheidet die Eigentümerversammlung. ggf. durch Sonderumlage…
Kann hier die WEG den geschuldeten Betrag per Mahnverfahren
eintreiben oder muss man hier Klage erheben?
??? Von wem soll was eingetrieben werden. Wenn die Eigentümergemienschaft einen diesbzgl. Beschluss fast, wird genauso verfahren wie bei ganz normalem Wohngeldrückständen.
LG n.
Folgende Situation:
Es gibt mehrere Wohnungseigentümer. Eine Wohnung wurde durch
die Bank versteigert. Trotz der Versteigerung bleibt offenes
(geschuldetes) Wohngeld übrig und die Hausverwaltung versucht
dieses gegenüber den anderen Wohnungseigentümern einzufordern.
Fragen:
Muss die Bank bei einer Versteigung einen Teil oder sogar
den gesamtgeschuldeten Betrag übernehmen? Oder hätte die
Hausverwaltung den geschuldeten Betrag vor der Versteigerung
der Bank mitteilen müssen (so wie bei einer Insolvenz)?
Ist die Zwangsversteigerungsverfahren nach dem 2.7.07 eröffnet
worden?
Dann besteht die Möglichkeit max.5% des Verkehrswert für
Verbindlichkeiten der letzte 2 Jahre vor der Beschlagnahmung
vorrangig zu bekommen.
Der Hausverwalter muss dann seine Forderungen beim Gericht(!),
das zwangsversteigert, anmelden.
Sie wurde nach dem 2.7 eröffnet. Sagen wir mal, die Forderung wurde angemeldet. Was passiert, wenn die Versteigerung mit einem Verlust beendet wird. Gehen die ganzen Gläubiger leer aus?
Kann die Hausverwaltung den geschuldeten Betrag auf die
restlichen Wohnungseigentümer umlegen? (Ich glaube schon.)
Wie verlorenes Geld in welcher Höhe wieder aufgebracht wird
entscheidet die Eigentümerversammlung. ggf. durch
Sonderumlage…
Kann hier die WEG den geschuldeten Betrag per Mahnverfahren
eintreiben oder muss man hier Klage erheben?
??? Von wem soll was eingetrieben werden. Wenn die
Eigentümergemienschaft einen diesbzgl. Beschluss fast, wird
genauso verfahren wie bei ganz normalem Wohngeldrückständen.
WEG möchte das geschuldete Wohngeld bei den Schuldner eintreiben. Entweder durch Mahn- Klageverfahren.
Sie wurde nach dem 2.7 eröffnet. Sagen wir mal, die Forderung
wurde angemeldet. Was passiert, wenn die Versteigerung mit
einem Verlust beendet wird. Gehen die ganzen Gläubiger leer
aus?
Das in der Versteigerung erziehlte Geld wird im Verteilungstermin verteilt:
Verfahrenskosten
vorangige Schulden: hier kommen die im letzten posting erwähnten max.5% des Verkehrswert
Und dann gehts im Grundbuch von oben nach unten. Ganz selten reicht der Versteigerungserlös aus, um alle Beteiligten zu befriedigen.
Und die Letzten beißen die Hunde - wenn vom Versteigerungserlös nichts mehr übrig ist, gehen die leer aus.
WEG möchte das geschuldete Wohngeld bei den Schuldner
eintreiben. Entweder durch Mahn- Klageverfahren.
Alle die im obigen Verfahren nicht ausreichend bekommen haben, haben natürlich noch die Forderungen dem Schuldner gegenüber. Und so kann auch die Eigentümergemeinschaft versuchen noch an ihr Geld zu kommen…aber meistens gilt auch hier: Fass mal nem nackten Mann in die Tasche.
Mich wundert, dass nicht schon längst ein Mahnverfahren passiert ist - das wäre m.E. Voraussetzung um überhaupt etwas im ZV-Verfahren zu bekommen.
Das in der Versteigerung erziehlte Geld wird im
Verteilungstermin verteilt:
Verfahrenskosten
vorangige Schulden: hier kommen die im letzten posting
erwähnten max.5% des Verkehrswert
Und dann gehts im Grundbuch von oben nach unten. Ganz
selten reicht der Versteigerungserlös aus, um alle Beteiligten
zu befriedigen.
Und die Letzten beißen die Hunde - wenn vom
Versteigerungserlös nichts mehr übrig ist, gehen die leer aus.
Alle die im obigen Verfahren nicht ausreichend bekommen haben,
haben natürlich noch die Forderungen dem Schuldner gegenüber.
Und so kann auch die Eigentümergemeinschaft versuchen noch an
ihr Geld zu kommen…aber meistens gilt auch hier: Fass mal
nem nackten Mann in die Tasche.
Das Mahnverfahren wurde vorher schon eingeleitet, aber die Schuldner sind ins Ausland (außerhalb der EU) gezogen.
Was ist, wenn die WEG aufgrund dessen illiquid wird? Was passiert mit den Wohnungseigentümer? Sind die Wohnungseigentümer verpflichtet, das fehlende Hausgeld durch Sonderumlagen aus ihrer eigenen Tasche zu bezahlen?
Mich wundert, dass nicht schon längst ein Mahnverfahren
passiert ist - das wäre m.E. Voraussetzung um überhaupt etwas
im ZV-Verfahren zu bekommen.