Wohnungseigentümerbeschluß angreifbar?

Ich bewohne eine Eigentumswohnung in einer Eigentumswohnanlage mit 40 Parteien, die 1954 errichtet wurde. Im Treppenhaus befinden sich auf jeder Etage jeweils für die rechte und linke Wohnung die Stromzähler und die Sicherungen. Einige Eigentümer haben bereits in der Vergangenheit die Elektrosicherungen in die Wohnung auf eigene Kosten installieren lassen. Nun wurde auf der gestrigen Eigentümerversammlung ein Beschluß gefaßt,die Sicherungskästen der noch nicht in Eigenregie verlegten Sicherungskästen einer Elektrofirma in Auftrag zu geben. Bezahlen soll das die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Instandhaltungsrücklage. Ist das rechtens? Kann ich die mir in der Vergangenheit entstandenen Kosten für die Verlegung des Sicherungskastens geltend machen ?

Hallo, ja das mit der Verteilung der Kosten ist rechtens. Und ja, du kannst alle Kosten für Handwerker (ohne Material) in der Einkommenssteuererklärung absetzen. Du musst nur die passenden Rechnungen beifügen.
Ich hoffe,ich habe geholfen und sende liebe Grüße Uli

Habe vor Jahren die Kosten in der Einkommensteuererklärung bereits geltend gemacht. Darum geht es hier aber auch nicht, sondern darum, daß diejenigen, die bislang nicht in Eigenregie umgebaut haben nun aus der Intandhaltungsrücklage den Umbau bezahlt bekommen.

Hallo,
leider kann ich da nicht viel zu sagen. Lieber mal bei Haus und Grund nachfragen oder googeln.
Gruß,
Andreas

Man sollte bei Renovierungen sich immer genau informieren.Alle sachen die zum Haus gehören gehört auch der Hausgemeinschaft.Ich habe immer versucht das jeder für seine Wohnung oder Eigentum zuständig ist.Wenn natürlich einige ihre Wohnung Elektroanlage auf eigene Kosten instandgesetzt haben ist das natürlich ungerecht.Hat ja nicht jeder einen Nutzen dann davon,wenn jetzt die anderen Wohnungen gemacht werden.Ich kann den Hausverwalter in dieser Sache nicht verstehen.Sprechen Sie ihn auf jeden Fall nochmal darauf an.Gruß Ralf PS.Man muß sich nicht alles gefallen lassen.

Generell kann eine WEG über solche Fragen beschließen und wenn die Versammlung formal ordnungsgemäß abgelaufen ist, dann sind solche mehrheitlichen Beschlüsse auch bindend für diejenigen, die nicht einverstanden waren. Und da es sich um Gemeinschaftsanlagen handelt, auch wenn sie diese gar nicht nutzen, würde ich die Kostenumlage für rechtens halten.
Eine Erstattungsanspruch für die von Ihnen privat vorgenommenen Installation sehe ich nicht, da sie ja die Gemeinschaftsanlage hätten nutzen konnen und sie die damalige Installation sicher nicht über einen Beschluss der WEG abgesichert haben (?).

Aber, dies ist nur meine persönliche Rechtsauffassung auf basis der mir bekannten Rechtsprechung, Wie immer im Privatrecht sind solche generellen Aussagen sehr schwierig, die immer die Umstände des Einzelfalls zählen.
Also, ggf. Anwalt einschalten und sich beraten lassen.
Aber immer dabei bedenken: Mit einem Gerichtsverfahren ruinieren sie sicher ihr Verhältnis zu ihrem Miteigentümern, mit denen sie noch Jahre zusammenleben müssen. Das sollte man immer gegen die evtl. finanziellen Nachteile abwägen.

Ja, das ist rechtens. Alles, was du in Eigenregie in deiner Wohnung machst bezahlst du und wenn andere so lange warten, bis die Gemeinschaft dem Umbau zustimmt und dieser dann von der Rücklage bezahlt wird ist okay. Sei doch froh, dass die Kosten nicht umgelegt werden und du ein zweites Mal bezahlen musst. Aber sprich doch mal mit dem Verwalter. Gruß Uli

???
Hallo ! Du hast da wohl was mißverstanden, oder ?
Ich habe ca. 2000,00 Eur aus eigener Tasche für die neue Elektroinstallation bezahlt. 7 weitere Eigentümer ebenfalls. Die 32 anderen Eigentümer wollen sich nun aus der Instandhaltungsrücklage bedienen. Da zahl ich doch letztlich auch. Außerdem ist doch ab Stromzähler Sondereigentum, oder ?

Hallo,
Jeder Eigentümer hat das Recht die Beschlüsse der Eigentümerversammlung, innerhalb einer 4 Wochen Frist nach Erhalt des Beschlußprotokolls, anzufechten. Einspuch beim Verwalter sollte genügen. Der Verwalter kann dann den Beschluß nicht durchsetzten und muss gegebenenfalls auf der nächsten Eigentmerversammung den Fall neu diskutieren lassen bzw. einen neuen Beschluß fassen. Sie dürfen auch Anregungen zu Tagungsordnungspunkten zur Eigentümerversammlung beim Verwalter oder beim Beirat einreichen. In dem Falle würde ich den Beschluß nicht einmalunbedingt blockieren sondern nur eine Ergänzung zum Beschluß erreichen wollen - die Ergänzung daß entweder alle Kosten von den Eigentümern selbs zu tragen sind oder die Eigetümer, die es selbst gezahlt haben eine Pauschale dafür aus der Gemeinschaftskasse erhalten. Das ist aber in ihrer Gemeinschaft auszudiskutieren. Vielleicht gibt es ja noch andere Alternaiven zur Auszahlung.

LG

Hallo, ich glaube nicht, etwas mißverstanden zu haben. Es hat in der Eigentümerversammlung eine Abstimmung gegeben, bei der anscheinend die Mehrzahl der Eigentümer mit „ja“ geantwortet haben, sonst käme dieser Umbau/Einbau nicht zu Stande. Und ob ein Stromzähler „Sondereigentum“ ist, steht irgendwo in den Verträgen, die du hast. Aber ich glaube nicht an Sondereigentum,denn dann wären die Stromzähler nicht im Treppenhaus - für mich also Gemeinschaft. Und dein von dir eingebauter Zähler ist dann nicht einfach Sondereigentum. Das müsste vertraglich vereinbart werden. Mein Tipp: Es gibt einen Verein für Grundeigentümer, der du ja auch bist mit der ETW. Frage dort am besten, aber da musst du wahrscheinlcih eine Mitgliedergebühr zahlen. Aber mit dem Verein bist du auf der sicheren Seite. Gruß Uli

Hallo,

Sie geben nicht an ob Sie Eigentümerin sind.
Eigentümer erhalten mit dem Kauf auch die angesammelten Rücklagen aus der Vergangenheit, somit wird wohl auch gegen diesen Beschluss keine Einwände zur Geltung kommen.

Lg gudy

Hallo,

  1. Wohnungseigentümerbeschluss angreifbar- ja, wenn er gegen das Wohnungseigentümergesetz verstößt, wenn z.B. nicht die erforderliche Mehrheit zustande kam, oder der Beschluss nicht konform zum Antrag gefasst wurde oder in einer sonstigen Form nicht rechtens wäre, z.B. weil die Sicherungskästen zum Sondereigentum der jeweiligen Wohnungen gehören.
    Aber selbst wenn Du den Beschluss erfolgreich anfechten würdest, hätte das ja noch nicht zur Folge, dass die Eigentümergemeinschaft deine Kosten übernimmt. Sie würde es lediglich unterlassen, die restlichen Sicherungskästen verlegen zu lassen.
  2. Kostenübernahme - hier müsstest Du ebenfalls einen Antrag an die Gemeinschaft richten, dass auch die Kosten der Eigentümer, die selbst gehandelt haben, von der Gemeinschaft getragen werden. Der Antrag muss rechtzeitig beim Verwalter vor der nächsten Eigentümerversammlung eingereicht werden. Chancen hast Du nur, wenn mehr als die Hälfte der Parteien zustimmt.
    Mein Rat: in die Teilungserklärung schauen und im Zweifel einen Anwalt fragen.

Hallo!
Leider kann ich die Frage nicht sicher beantworten.
Ich vermute aber, dass kein Rechtsanspruch auf Erstattung früherer Kosen besteht. Aber die Eigentümerversammlung könnte natürlich beschließen, dass die Eigentümer, die ihre Sicherungskästen schon auf eigene Kosten verlegt haben, eine Kostenerstattung erhalten.

Viele Grüße
Thomas

Ich bin zwar kein RA, aber diese Anlagen gehören zum Gemeinschaftseigentum, deswegen soll auch die Verlegung der noch im Hausflur befindlichen Anlagen aus dem Gemeinschaftseigentum bezahlt werden. Vorschlag: Verwaltung anrufen mit Gegenvorschlag der Kompensation an diejenigen Eigentümer, die die Verlegung selbst bezahlt haben, wobei zu bedenken ist, dass der damalige Preis mit Sicherheit niedriger war als der heutige Handwerkerpreis. oder Protokoll der ETV abwarten, sofort schriftlich Einwand mit Gegenvorschlag erheben.
50% des heutigen Preises wären akzeptabel. Aber warum wird anl. der ETV nicht sofort Einwand geltend gemacht? juliuszwo

Zahlen den alle anderen Eigentümer?

Sehr geehrte/r Frau/Herr von Fensen,
es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen auf Ihre Anfrage leider keine juristisch zutreffende Auskunft für Ihre spezielle Problemlösung geben kann. Bitte entschul- digen Sie auch vielmals meine auf grund von Erkrankun- gen sehr verzögerte Antwort. - Vielleicht haben Sie ja inzwischen von einem Spezialisten bereits eine für Sie hilfreiche Problemlösung erfahren ?!
Mit freundlichen Grüßen,
G. v. Beinen

Ich bewohne eine Eigentumswohnung in einer Eigentums- wohnanlage mit 40 Parteien, die 1954 errichtet wurde. Im Treppenhaus befinden sich auf jeder Etage jeweils für die rechte und linke Wohnung die Stromzähler und die Sicherungen. Einige Eigentümer haben bereits in der Vergangenheit die Elektrosicherungen auf eigene Kosten in die Wohnung installieren lassen. Nun wurde
auf der gestrigen Eigentümerversammlung ein Beschluß
geft,die Sicherungskästen der noch nicht in Eigen- regie verlegten Sicherungskästen einer Elektrofirma in Auftrag zu geben. Bezahlen soll das die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Instandhal-tungsrücklage. Ist das rechtens? Kann ich die mir in der Vergangenheit entstandenen Kosten für die Verle- gung des Sicherungskastens geltend machen ?