Hallo mschittek,
bei der beschlossenen, umfassenden Sanierung der Fassade incl. eines Wärmeverbundssystem handelt es sich un eine mit einfacher Mehrheit zu beschließende „modernisierende Instandsetzung“. Dieser Tagesordnungspunkt mußte mit den notwendigen Informationen im Einladungsschreiben enthalten sein. Ich gehe deshalb einmal davon aus, daß das auch so geschehen ist. Somit bestand durchaus Zeit genug, sich mit der Maßnahme und den Kosten bereits vor der Versammlung vertraut zu machen. Fehler in der Beschlußfassung hätten anschließend in der Frist von einem Monat (nicht 4 Wochen!) bei Gericht angefochten werden können. Von einer „Überrumpelung“ kann deshalb wirklich keine Rede sein, sondern eher von mangelndem Interesse seitens einiger WE.
Daß Wärmeverbundsysteme mit „extrem hoher Brandgefahr“ und „höchst umstrittener Effizienz“ verbunden sein sollen, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Ich unterstelle einmal, daß die Verwaltung alles getan hat, um die Voraussetzungen für erreichbare Fördermaßnahmen zu schaffen. Siehe hierzu einmal die extrem billigen und langfristigen Kredite der kfw (www.kfw.de), bei der auch Merkblätter mit den Empfehlungen für solche Maßnahmen erhältlich sind. Wenn entsprechend der bestehenden Empfehlungen gearbeitet wird, mußten auch die dazugehörigen Berechnungen durchgeführt werden. Spätestens dann ist die Behauptung mangelnder Effizienz unhaltbar.
Ich selbst habe einmal die Wirksamkeit einer solchen Dämmmaßnahme durch einen Vergleich des Gasverbrauchs der gesamten Anlage jeweils 5 Jahre vor und nach der Ausführung kontrolliert. Hierbei wurden die Berechnungen in vollem Umfang bestätigt!
Schwieriger ist die Situation bei den Balkonen: Ich gehe einmal davon aus, daß die Balkone nicht komplett abgerissen sondern nur in Teilen, vermutlich infolge der Fassadenarbeiten, saniert werden müssen. Da ist zu unterscheiden zwischen der Erneuerung des Plattenbelags, der im Sondereigentum steht, und den übrigen Arbeiten an den Balkonen. Insofern sind die Kosten eines neuen Plattenbelags von den jeweiligen Sondereigentümern zu tragen, also nur von denen, die auch tatsächlich einen Balkon besitzen. Die restlichen Kosten betreffen Gemeinschaftseigentum und sind von allen WE zu tragen, auch von denen ohne Balkon.
Leider hilft das aber nicht weiter, wenn der Plattenbelag aufgrund der Fassadensanierung erneuert werden muß. Dann handelt es sich um einen „Folgeschaden“, den wieder alle WE tragen müssen.
Ich kann deshalb nur empfehlen, bei künftigen Beschlußfassungen anhand des Einladungsschreibens alle notwendigen Informationen >>> v o r