Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostenbeteiligung gem. WEG / GemO

Guten Tag,

eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt mehrheitlich die Sanierung ihrer Tiefgarage.
Müssen sich auch diejenigen Wohnungseigentümer an den Sanierungskosten beteiligen, die keinen Stellplatz in dieser Tiefgarage haben?
Ist das in dem WEG geregelt und darf ggf. davon in einer Gemeinschaftsordung abgewichen werden?

Gruß
Pontius

Moin,

Müssen sich auch diejenigen Wohnungseigentümer an den Sanierungskosten beteiligen, die keinen Stellplatz in dieser Tiefgarage haben?

die WEGs, deren Mitglied ich bin, haben jeweils 2 Eigentümergemeinschaften, die für die Wohnungen und die für die Tiefgarage. In diesen Fällen haben die „reinen“ Wohnungseigentümer nichts mit der Tiefgarage zu tun.

Vermutlich ist es bei dieser WEG genauso.

Gruß

Nordlicht

Moin,

vielen Dank für deine Antwort.

Müssen sich auch diejenigen Wohnungseigentümer an den Sanierungskosten beteiligen, die keinen Stellplatz in dieser Tiefgarage haben?

die WEGs, deren Mitglied ich bin, haben jeweils 2
Eigentümergemeinschaften, die für die Wohnungen und die für
die Tiefgarage. In diesen Fällen haben die „reinen“
Wohnungseigentümer nichts mit der Tiefgarage zu tun.

Vermutlich ist es bei dieser WEG genauso.

Nein, es gibt nur eine WEG.
Die 80 mit Stellplatz haben für die Sanierung gestimmt, die 20 ohne, dagegen.

Gruß
Pontius

Bei einer Sanierung des Daches haben 27 kein Dach über sich, sondern nur die obersten 3. Trotzdem müssen alle Zahlen.
Bei der Operation von Herrn Meier zahlen alle Mitglieder seiner Krankenkasse, aber nur er hat etwas davon (hoffentlich)
So ist das nun mal bei Gemeinschaften. Man sollte sich das überlegen bevor man Mitglied wird.
Bei vielen WEG’s sind derartige ‚Ungerechtigkeiten‘ (zumindest gefühlt) bereits in der Teilungserklärung berücksichtigt. Es lohnt also ein Blick in diese.

vnA

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Bei einer Sanierung des Daches haben 27 kein Dach über sich,
sondern nur die obersten 3. Trotzdem müssen alle Zahlen.
Bei der Operation von Herrn Meier zahlen alle Mitglieder
seiner Krankenkasse, aber nur er hat etwas davon (hoffentlich)

Deine Vergleiche finde ich nicht ganz so passend.
Aber ich bin hier nur an Fakten interessiert und nicht an irgendwelchen Vergleichen.

So ist das nun mal bei Gemeinschaften. Man sollte sich das
überlegen bevor man Mitglied wird.

Nur wegen einer solchen „Ungerechtigkeit“ würde ich aber kein Erbe ausschlagen. :wink:

Bei vielen WEG’s sind derartige ‚Ungerechtigkeiten‘ (zumindest
gefühlt) bereits in der Teilungserklärung berücksichtigt. Es
lohnt also ein Blick in diese.

Danke für den Hinweis, aber mich interessiert nicht nur, wo das steht, sondern hauptsächlich, ob diese Kostenbeteiligung auch rechtlich durchsetzbar wäre.

Wenn in der Teilungserklärung nichts gegenteiliges steht ist es natürlich (bis zur Zwangsversteigerung) durchsetzbar.

vnA