Die Frage ist umsatzsteuerlich gemeint.
Auch umsatzsteuerlich hat die Eigentümergemeinschaft wohl
keine Ausgangsumsätze, so dass keine gemeinsame
Umsatzsteuererklärung abzugeben ist.
Hallo,
schade dass die User immer spärlich den Sachverhalt darlegen. Muss man alles aus der Nase …? Es wäre interessant zu wissen, wer hier eine Steuernummer braucht/will/beantragt und ob die WEG eine normale WEG ist.
Tendenziell dürfte die WEG steuerlich nicht relevant sein (wie festgestellt). Allerdings kann auch eine schlichte Miteigentümergemeinschaft Unternehmer (nach UStG) sein, was auch die UStR zu § 2 UStG eingestehen. Es kommt also wie immer drauf an.
Ich denke gerade bei Vermietungsmodellen rund um die Seeling-Fälle, den WEG besteht ja nicht zwingend nur aus Eigentumswohnungen, sondern auch aus Läden, Geschäften, Büros und Garagen (dann sog. Teileigentum)…
Mfg vom
showbee