Wohnungseigentümergesetz

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
mich würde interessieren, was nach einem Verkauf einer Immobilie mit den bis dahin „angesparten“ Rücklagen passiert?
Hat der Verkäufer eine Möglichkeit die (seine) Rücklagen nach dem Verkauf zu erhalten oder was passiert mit diesen Rücklagen. Ist die WEG Gemeinschaft in der Lage, die Rücklage (das Geld) einzubehalten, und es weiterhin für sich und ihre Zwecke zu beanspruchen?
Wäre dankbar für eine kurze Antwort.

mfG
Frank

Hallo Frank,
Du solltest zuerst den Verwalter fragen, ob im entsprechenden Vertrag etwas darüber geregelt ist. Wenn nicht kann im Kaufvertrag individuell geregelt werden. Entweder sind die Rücklagen im Kaufpreis enthalten (bevorzugte Lösung) oder können auch ausbezahlt werden, entweder vom Käufer oder vom Verwalter. Die Art wie mit den Rücklagen umgegangen wird regelt somit der Notarvertrag.
Gruß Theo