wohnungseigentümergesetz - verwalteraufteilung

eine kleine eigentümergemeinschaft möchte 2
ihrer mitglieder als „verwalter“ 1. für ad-
ministration 2. für praktisches, wie handwerker etc. wählen.
Geht das? Wie ist die rechtsvertretung nach außen und die haftung.
danke für jeden hinweis
k. hoffmann

Hallo K.,
funktioniert ohne Probleme, …wenn
1.Eigentümerbeschluß über die jeweilige
Vergabe der Verwaltertätigkeit vorliegt,
wobei die Höhe der mon.Verwalterentgelte
genau festgelegt werden müssen !
2.die ET beschließen, daß der xy die
Handwerkertätigkeit, Reinigung des Gartens
o.ä. vornimmt. Hier auch das Entgelt fest-
legen, da ansonsten Probleme aufkommen.
3.Diese beiden kleinen Beschlüsse in einer
ETVersammlung fassen, schriftlich nieder-
legen, fertig.
4.Der(die) Verwalter sind sodann gezwungen,
nach den Beschlüssen zu handeln.

Geht bei uns in einer ebenfalls kleinen Wohnanlage seit Jahren prima.
Rechtliche Absicherung ist genüge getan, da alle Regelungen in den jeweiligen Beschlüssen nach dem WEG (Wohnungs-Eigentums-Gesetz) festgelegt worden sind.

Viele Grüße
Armin

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Armin hat, auch wenn die Bestellung von mehreren natürlichen Personen bei seiner Wohnungseigentümergemeinschaft funktioniert, leider nicht recht. Aus § 26 WEG ergibt sich eindeutig, daß nur e i n e natürliche oder juristische Person Verwalter sein kann.

mfg
Wilhelm

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Armin hat, auch wenn die Bestellung von
mehreren natürlichen Personen bei seiner
Wohnungseigentümergemeinschaft
funktioniert, leider nicht recht. Aus §
26 WEG ergibt sich eindeutig, daß nur e i
n e natürliche oder juristische Person
Verwalter sein kann.

mfg
Wilhelm

Hallo Wilhelm,
keine Frage, daß das WEG dies so vorschreibt.Sollte ja auch nicht mit 2 (zwei getrennt arbeitenden) Verwaltern gedacht sein, sondern d i e Verwaltung als Herr oder Frau Müller (so wie in unserer WEGemeinschaft, wo der Ehemann der Verwalterin die Buchhaltung macht) und der Herr Meyer als Handwerker.
Das meinte ich mit d i e Verwalter.
Hab mich vielleicht verkehrt ausgedrückt.
Ansonsten steht dem doch rechtlich nichts mehr im Wege?

Gruß Armin