Hallo wer kann helfen !?
Ein Wohnhaus mit 4 Parteien wurde bisher von einem Verwalter verwaltet. Dem wurde auf drängen von 3 Eigentümern gemeinschaftlich gekündigt. Bisher wurde formell (mit Versammlung und Protokoll) keine
WEG gegründet. Nun haben die 3 Parteien, ohne den 4.Eigentümer zu informieren, die Dokumente vom bisherigen Verwalter in Empfang genommen.
Frage1: Ist dies rechtlich zulässig?
Frage2: Wer ist nun für die Abrechnung des Jahres 2008 zuständig?
Da die Wohnung vom 4.Eigentümer als Einzige vermietet ist, werden die Kosten zur NK-Abrechnung benötigt.
Frage3: Kann das gesamte Objekt von 3 Eigentümern ohne schriftl. Beschluss gemeinschaftlich verwaltet werden? Was ist, wenn dann irgendein Schaden eintritt? Wer haftet dann?
Frage4: Wer ist in diesem Fall berechtigt auf das Gemeinschaftskonto zuzugreifen?
Frage5: Ist der 4.Eigentümer verpflichtet, ohne Kostentransparenz und Wirtschaftsplan irgendwelche Zahlungen zu tätigen?
Wer hat Erfahrung diesbezgl. ?
Vielen dank für eine Antwort…Hartmud