Wohnungseigentum Einrüstung

Hallo,

muss bei der Terminplanung einer Fassadenrenovierung, Rücksicht auf Wohnungseigentümer in Dachwohnungen genommen werden, wenn die Dachwohnungen keine Rollläden zum Schutz besitzen?
Es besteht doch eine wesentlich höhere Einbruchsgefahr in die Dachwohnungen, als in die Etagenwohnungen mit Rollläden.

Unter Rücksicht verstehe ich, dass Gerüste nicht im Urlaub der Dachwohnungsbesitzer aufgestellt sind.

Danke!

Gruß
karin

Hallo!

Auf jeden Fall sollte dieser gefahrerhöhende Umstand der Hausrat-Versicherung angezeigt werden.

Gruß Finanzschlumpf