Wohnungseigentum mit Buchgrundschulden

Hallo, meine Frage bezieht sich auf den Kaufvertrag einer Wohnung die wir gerne kaufen möchten.

Doch nach dem lesen, machten uns paar Klauseln Angst, und wir wissen nun nicht so ganz weiter, die Unsicherheit hat sich breit gemacht ob der Kauf sich lohnt und wir keine Schulden vom Verkäufer übernehmen.

Die Klausel im Abschnitt „Vertragsparteien, Vertragsgegenstand“

Nach Abt. III des Grundbuchs ist der Kaufgegenstand wie folgt belastet:

Nr. 3 DM xxxxx,- Buchgrundschuld für xxx…, in xxx.
Nr. 4 EUR xxxxxx,- Buchgrundschuld für xxx…, in xxx.

Diese Grundpfandrechte kommen im Zuge der Vertragsabwicklung zur Löschung. Der Verkäufer beantragt die Eintragung der Löschung im Grundbuch auf seine Kosten. (!In anderen Worten heißt es für uns, nach der Abbezahlung des geforderten Kauffpreises, und damit Begleichung dieser Schulden des Verkäufers bei den Banken, werden diese Buchgrundschulden gelöscht und nicht wir haften dafür bzw. übernehmen diese dann weiter?)

Der Verkäufer versichert, dass mit nachstehendem Kaufpreis die Pfandfreigabeerklrung erwirkt werden können. (!Heißt dass, das WIR das machen müssten, oder erledigt es sich von selbst bzw. da alles über den Notar und Treuhandkonto abläuft und er das regelt?) Die Gläubiger wurden von dem Verkauf in Kenntnis gesetzt. Sie sind mit dem nachstehenden Kaufpreis und dessen Verteilung einverstanden.

Ein großes Danke im Vorraus.

Doch nach dem lesen, machten uns paar Klauseln Angst, und wir
wissen nun nicht so ganz weiter, die Unsicherheit hat sich
breit gemacht ob der Kauf sich lohnt und wir keine Schulden
vom Verkäufer übernehmen.

Üblicherweise läßt man sich vom Notar jede Klausel erklären, die man nicht versteht. Dafür ist er da und wird dafür auch bezahlt (nicht zu knapp).

Diese Grundpfandrechte kommen im Zuge der Vertragsabwicklung
zur Löschung. Der Verkäufer beantragt die Eintragung der
Löschung im Grundbuch auf seine Kosten. (!In anderen Worten
heißt es für uns, nach der Abbezahlung des geforderten
Kauffpreises, und damit Begleichung dieser Schulden des
Verkäufers bei den Banken, werden diese Buchgrundschulden
gelöscht und nicht wir haften dafür bzw. übernehmen diese dann
weiter?)

So ist es (üblicherweise).

Der Verkäufer versichert, dass mit nachstehendem Kaufpreis die
Pfandfreigabeerklrung erwirkt werden können. (!Heißt dass, das WIR das machen müssten,

Da steht doch Verkäufer , Ihr seid doch die Käufer. Üblicherweise steht im Kaufvertrag, dass der Verkäufer lastenfrei liefert. Das sollte auch in Eurem Vertrag stehen. Wenn nicht: Reinschreiben lassen !!

bzw. da alles über den Notar und Treuhandkonto abläuft und er das regelt?)

Ja, dafür ist der Notar da.