Wohnungseigentum: WELCHE Risiken, wenn der

… Notar Grundbuch nicht einsieht?

Der Vertrag wird erst gültig, wenn das Grundbuch mit zugrunde gelegtem Grundbuchstand übereinstimmt. Also Eigentümer etc so ist wie auf unbeglaubigter Kopie.

Naja, aber ist doch schon fraglich, warum der Notar das Grundbuch nicht einsehen möchte?
Warum bezahlt man einen Notar, wenn er dann nicht haften möchte?
Ich finde das wirklich eine Unsitte…
Welche Risiken gibt es denn ernsthaft?

Hallo,

da wird die Verpflichtung des Notares verkannt; der Notar hat einen Vertrag zu beurkunden, ist aber nicht verpflichtet, zu kontrollieren, ob die ihm vorliegenden Unterlagen korrekt oder vollständig sind, so weit er diese zum Beurkunden nicht benötigt.

Wer aber kommt auf die Idee, einen Kaufvertrag schließen zu wollen ohne sich selber vorher beim Grundbuchamt nachweislich informiert zu haben??

Wenn man für 18.000 € einen PKW kauft, verlangt man die Papiere und kontrolliert diese und fährt ggf. noch zum TÜV/Dekra, aber der Kauf einer Immobilie mit wesentlich höheren Werten wird Dritten überlassen.

Da wird dann das nächste Posting sein, dass ein Kaufvertrag not. beurkundet wurde aber nicht im Grundbuch ,…kann ich jetzt vom Vertrag zurück treten???

si

Schmarrn, wie immer
Glaubst du eigentlich den Unsinn, den du da tippst oder bist du ein Troll, der absichtlich Foren „aufmischen“ will?

Der Gesetzgeber legt dem Notar bei Grundstücksverkäufen die Pflicht auf, Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. Der Notar muss die Vertragspartner aufklären und auch belehren. Die Haftung des Notars bei Verstoß gegen die ihm obliegende Pflichten ergibt sich aus § 19 BNotO.

4 „Gefällt mir“