Hallo ,
ist eine Wohnungseingangstür Gemeinschaftseigentum als Abschluß des Sondereigentums zum Treppenhaus?
Wenn ja ist auch eine Terrassentür Gemeinschaftseigentum?
Ich spreche hier von einem Mehrfamilienhaus.
Ist die Abstimmung zum Ersatz der Wohnungseingangstür dann einstimmig notwendig oder genügt die einfache Mehrheit?
Danke
Servus,
Wohnungseingangstüren sind zwingend Gemeinschaftseigentum, selbst wenn die Teilungserklärung etwas anderes vorsieht - BGH, Urteil v. 25.10.2013, V ZR 212/12.
Terrassentür lässt sich möglicherweise durch Teilungserklärung zum Sondereigentum bestimmen, das wäre aber sehr ungewöhnlich, da dann die seltsamsten Klimmzüge nötig wären, um eine schräge äußere Gestaltung des Hauses durch einen einzelnen Eigentümer in der WEG zu verhindern.
Welche Mehrheit für den Ersatz der Wohnungseingangstür nötig ist (einfache oder, falls vertraglich vorgesehen, qualifizierte Mehrheit), richtet sich danach, ob es sich um eine Baumaßnahme, eine Instandhaltung oder eine Modernisierung handelt. Einstimmigkeit wird sicherlich nicht benötigt.
Schöne Grüße
MM
Huhu,
Was genau stellst du dir unter Ersatz vor, ist diese Defekt und muss daher ausgetauscht werden?
Sollen die Türen Modernisiert werden?
Gefällt dir die Tür nicht und möchtest du eine neue?