Guten Abend alle miteinander,
mich beschäftigt z.Zt. der ein Fall einer fiktiven Wohnungseigentümergemeinschaft, bei der seit Jahren alles schief läuft:
Es geht um ein Objekt mit 20 Wohnungen. Ursprünglich gehörte das Gebäude komplett einer Person (A), der es von einem Verwandten übernommen / geerbt haben soll.
In der Zwischenzeit hat A vier Wohnungen an die Personen B, C, D, E verkauft hat.
Wie bei Eigentümergemeinschaften üblich, werden alle für das Gebäude anfallenden Kosten (Grundbesitzabgaben (außer Grundsteuer B), Heizung, usw.) für die Eigentümergemeinschaft gesammelt und zentral an die Gläubiger abgeführt.
Da A nach dem Verkauf immer noch die Masse der Wohnungen in dem Gebäude gehören, hat er die Verwaltung für das Gebäude beibehalten. Und damit fangen die Probleme an:
- Es gibt keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen den einzelnen Eigentümern und dem selbsternannten Verwalter A.
Dies wird von den Eigentümern B, C, D, E einfach so hingenommen. Hinweise sich doch mal anwaltlich beraten zu lassen und entsprechend aktiv werden ignoriert. Man lebt mit der Situation und lässt alles andere auf sich zukommen, bzw. scheut den Rechtsstreit. - A ist generell schwer bis gar nicht zu erreichen
- Eine Gebäudeversicherung soll nicht existieren.
Für etwaige Schäden will A aus eigener Tasche aufkommen. - A erhält von seinen Mietern und den Miteigentümern eine Umlage für die Nebenkosten. Eine Nebenkostenabrechnung hat es aber wohl seit mindestens 5 Jahren nicht mehr gegeben.
- A zahlt alle Abgaben nur auf massiven Druck der Gläubiger.
Im vergangenem Winter wurde seitens der Versorger die Heizung abgestellt, da die entsprechenden Entgelte nicht entrichtet wurden. Damit die Wohnungen wieder geheizt werden, haben sowohl die Mieter des A, wie auch die Eigentümer B, C, D, E, entsprechende Einzelverträge mit dem Versorger abgeschlossen und die Umlage entsprechend gekürzt, bzw. teilweise die Zahlungen ganz eingestellt. Dies gilt inzwischen auch zumindest für einen Teil seiner Mieter. - Reparaturen / Sanierungen werden, wenn überhaupt, von A selbst ausgeführt. Auch hier fand anschließend keine Abrechnung statt. Teile des Hauses sollen wohl mit Schimmel befallen sein.
In meiner Überlegung ist A mit der Verwaltung des Gesamtgebäudes, wie auch seiner eigenen Wohnungen, intellektuell und finanziell überfordert. Da er aber keine Einsicht in seine Lage zeigt und es bis ins vergangene Jahr immer geschafft hat die drängendsten Gläubiger mit Geldern aus unbekannten Quellen zu befriedigen, konnte man ihn nicht bewegen seine Wohnungen zu verkaufen und so die Angelegenheit zur Zufriedenheit alle lösen.
Was mich jetzt interessiert ist die Frage welche Risiken die Miteigentümer B, C, D, E bei der Lage eigentlich eingehen?
- Grundbesitzabgaben: Ist mir klar. Gesamtschuldnerische Haftung: Sollte einer oder mehrere Miteigentümer finanziell ausfallen, müssen die verbleibenden Eigentümer zahlen?
- Wie sieht das aber aus mit den sonstigen Nebenkosten? Besteht da auch eine Gesamtschuldnerische Haftung?
- Fehlende Versicherung: Was passiert bei Schäden am Gebäude die nicht nur einzelne Wohnungen sondern auch die Teile betreffen, die üblicherweise in einer ordentlichen Eigentümergemeinschaft zum Gemeinschaftseigentum gehören? Gesamtschuldnerische Haftung? Auf das angebliche Vermögen des A würde ich jedenfalls nicht zählen…
- Strafbarkeit des A? Unterschlagung? Mögliche Tatbestände die auch B, C, D, E treffen könnten?
Im Voraus besten Dank für Eure Antworten.
Euer
Ebenezer