Wohnungseigentümergemeinschaft - Geschichte eines Untergangs

Guten Abend alle miteinander,

mich beschäftigt z.Zt. der ein Fall einer fiktiven Wohnungseigentümergemeinschaft, bei der seit Jahren alles schief läuft:

Es geht um ein Objekt mit 20 Wohnungen. Ursprünglich gehörte das Gebäude komplett einer Person (A), der es von einem Verwandten übernommen / geerbt haben soll.
In der Zwischenzeit hat A vier Wohnungen an die Personen B, C, D, E verkauft hat.

Wie bei Eigentümergemeinschaften üblich, werden alle für das Gebäude anfallenden Kosten (Grundbesitzabgaben (außer Grundsteuer B), Heizung, usw.) für die Eigentümergemeinschaft gesammelt und zentral an die Gläubiger abgeführt.

Da A nach dem Verkauf immer noch die Masse der Wohnungen in dem Gebäude gehören, hat er die Verwaltung für das Gebäude beibehalten. Und damit fangen die Probleme an:

  • Es gibt keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen den einzelnen Eigentümern und dem selbsternannten Verwalter A.
    Dies wird von den Eigentümern B, C, D, E einfach so hingenommen. Hinweise sich doch mal anwaltlich beraten zu lassen und entsprechend aktiv werden ignoriert. Man lebt mit der Situation und lässt alles andere auf sich zukommen, bzw. scheut den Rechtsstreit.
  • A ist generell schwer bis gar nicht zu erreichen
  • Eine Gebäudeversicherung soll nicht existieren.
    Für etwaige Schäden will A aus eigener Tasche aufkommen.
  • A erhält von seinen Mietern und den Miteigentümern eine Umlage für die Nebenkosten. Eine Nebenkostenabrechnung hat es aber wohl seit mindestens 5 Jahren nicht mehr gegeben.
  • A zahlt alle Abgaben nur auf massiven Druck der Gläubiger.
    Im vergangenem Winter wurde seitens der Versorger die Heizung abgestellt, da die entsprechenden Entgelte nicht entrichtet wurden. Damit die Wohnungen wieder geheizt werden, haben sowohl die Mieter des A, wie auch die Eigentümer B, C, D, E, entsprechende Einzelverträge mit dem Versorger abgeschlossen und die Umlage entsprechend gekürzt, bzw. teilweise die Zahlungen ganz eingestellt. Dies gilt inzwischen auch zumindest für einen Teil seiner Mieter.
  • Reparaturen / Sanierungen werden, wenn überhaupt, von A selbst ausgeführt. Auch hier fand anschließend keine Abrechnung statt. Teile des Hauses sollen wohl mit Schimmel befallen sein.

In meiner Überlegung ist A mit der Verwaltung des Gesamtgebäudes, wie auch seiner eigenen Wohnungen, intellektuell und finanziell überfordert. Da er aber keine Einsicht in seine Lage zeigt und es bis ins vergangene Jahr immer geschafft hat die drängendsten Gläubiger mit Geldern aus unbekannten Quellen zu befriedigen, konnte man ihn nicht bewegen seine Wohnungen zu verkaufen und so die Angelegenheit zur Zufriedenheit alle lösen.

Was mich jetzt interessiert ist die Frage welche Risiken die Miteigentümer B, C, D, E bei der Lage eigentlich eingehen?

  • Grundbesitzabgaben: Ist mir klar. Gesamtschuldnerische Haftung: Sollte einer oder mehrere Miteigentümer finanziell ausfallen, müssen die verbleibenden Eigentümer zahlen?
  • Wie sieht das aber aus mit den sonstigen Nebenkosten? Besteht da auch eine Gesamtschuldnerische Haftung?
  • Fehlende Versicherung: Was passiert bei Schäden am Gebäude die nicht nur einzelne Wohnungen sondern auch die Teile betreffen, die üblicherweise in einer ordentlichen Eigentümergemeinschaft zum Gemeinschaftseigentum gehören? Gesamtschuldnerische Haftung? Auf das angebliche Vermögen des A würde ich jedenfalls nicht zählen…
  • Strafbarkeit des A? Unterschlagung? Mögliche Tatbestände die auch B, C, D, E treffen könnten?

Im Voraus besten Dank für Eure Antworten.

Euer
Ebenezer

Hallo,
wozu die dicke Keule zu Beginn, schrittweise und fuer langsame Aenderung des Verwalters offen sein.
Es sollte eine Teilungserklaerung geben, mehrere Grundbuchblaetter, einen Verwaltervertrag, Unterlagen zur Wahl des Verwalters, Wahl laengstens fuer 5 Jahre, ein WEG-Konto zu laufenden Ausgaben, ein WEG Konto fuer die Ruecklagen (gesammelte Gelder der einzelnen Miteigentuemer fuer spaetere Reparatur und Erhaltung), das Beschlussbuch, die jaehrlichen Nebenkostenabrechnungen pro Wohnung. Der Reihe nach zeigen lassen / in den Unterlagen / Abrechnungen nachweisen lassen. Besteht ein Mangel, muss der Verwalter anders handeln. So sollte er auf die vorgegebene Spur gelangen.

Solches steht im Grundbuch. Den Grundbuchauszug und die Liste der Eigentuemer eines Flurstuecks kann ein Eigentuemer beim Grundbuchamt anfordern, gegen kleine Gebuehr.

Hi Helmut,

danke für Deine Antwort.

Das setzt voraus, dass sich die Eigentümer zusammensetzen und sich beginnen um ihre Angelegenheiten zu kümmern. Weiterhin setzt es voraus, dass bei A die Unterlagen vorhanden sind.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen hege ich starke Zweifel, dass A etwas führt was auch nur annähernd die Bezeichnung „Buchführung“ verdient hätte

Weiterhin ist mein Eindruck, dass die Gläubiger inzwischen nur noch eine ganz kurze Zündschnur haben und bald Ihrerseits die „dicke Keule“ (Zwangsversteigerung) schwingen. Insofern besteht vermutlich keine Zeit mehr um die Verhältnisse zur allseitigen Zufriedenheit zu klären.

Dein
Ebenezer

Die Eigentumsverhältnisse sind das Einzige an dieser Sache die klar sind.

Hallo

Gehe ich recht in der Annahme, dass es in erster Linie darum geht, als nicht direkt Beteiligter ausreichend Druck auf einen der Miteigentümer B, C, D oder E auszuüben, endlich mal aktiv in der Sache zu werden?

Hallo,
Zitat : Mit der Selbstverwaltung müssen alle Eigentümer einverstanden sein. Verlangt nur ein Eigentümer, dass ein Verwalter bestellt wird, ist die Gemeinschaft dazu verpflichtet (§ 21 Abs. 4 WEGesetz)
siehe https://www.wohnen-im-eigentum.de/sites/default/files/PDF/WEG-Selbstverwaltung-Checkliste-II-Eignung.pdf

Hallo Simsy,

danke für Deine Antwort.

Nein, darum geht es nicht (Sind ja alle erwachsen und wurden oft genug drauf hingewiesen). Das A hier nicht ungeschoren heraus kommen wird ist gesetzt.
Ich wüsste nur gerne welche Folgen das noch für die Miteigentümer haben könnte, wenn die Situation so bleibt wie sie ist, bzw. der A als Haupteigentümer finanziell endgültig ausfällt.

Dein
Ebenezer

Ja, das ist schon mal ein guter Hinweis und wäre auch eigentlich die Lösung der Angelegenheit.
Praktisch besteht nur das Problem, dass der Verwalter auch nicht viel machen kann, wenn A als Haupteigentümer nicht zahlt und die Miteigentümer nicht so solvent oder bereit sind einen Rechtsstreit zu führen.