Hallo
Ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung in einer Anlage mit 30 Parteien. Nun war auf meinem Balkon das Brüstungsbrett marode und ich habe deswegen bei der Hausverwaltung vorgesprochen, wer dieses instandsetzen muss. Hier wurde mir gesagt das dieses der Gemeinschaft gehöhrt und es wird von der Verwaltung ein Schreiner zur Ausbesserung bestellt.
Nun kam die Eigentümerversammlung. Hier beschwerte sich ein Eigentümer über die Instandsetzungskosten des Balkonbrettes von 259€. Der Verwalter wies darauf hin, das der Teil des Balkons Gemeinschaftseigentum ist, gleichzeitig lies Er aber auch von den anwesenden Eigentümern (ca. 15-20 Eigentümer) einen Beschluss fassen, das ab dieser Versammlung die Eigentümer die Brüstungsbretter selbst bezahlen sollen und von mir der bereits in 2016 bezahlte Betrag von 259€ rückgefordert wird. Der Beschluss war mehrheitlich, mit meiner Gegenstimme.
Ich habe daraufhin den Verwalter, nach der Versammlung darauf hingewiesen, das ich hiergegen Einspruch beim Amtsgericht einlegen werde.
Nun meine Frage: Darf der Verwalter überhaubt, in der Versammlung einen solchen Beschluss erwirken, wenn es hierfür gar kein TOP gibt? Und kann mir jemand mit einem Gesetzestext oder Urteil helfen in dem hervorgeht, das Balkone Gemeinschaftseigentum sind.
Vielen Dank für Eure Tipps und Erfahrungen im Voraus.
Viele Grüße
Wolfgang