Werden die Wohnungseigentumsanteile erhöht, wenn ein Eigentümer seinen Balkon in Wohnfläche umbaut?
Werden die Wohnungseigentumsanteile erhöht, wenn ein
Eigentümer seinen Balkon in Wohnfläche umbaut?
Die Miteigentumsanteile werden nur dann verändert, wenn alle Miteigentümer dem zustimmen und die Teilungserklärung beim Notar
ändern lassen, oder wenn dies in der Teilungserklärung bereits vorgesehen ist.
Hallo
Warum den das? es gibt doch keine Veränderung die sich auf die Miteigentumsanteile auswirkt. Ich gehe hierbei davon aus, dass der Balkon auch ein Balkon ist und keine Terrasse und dieser nur von der Wohnung des Eigentümers aus begehbar ist.
ml.