Liebe/-r Experte/-in,
ich besitze eine Eigentumswohnung in einer größeren Wohn-Anlage (insgesamt 80 Wohnungen) und möchte an den Fenstern Außen-Rollädenvorbauelemete mit Elektroantrieb
anbringen lassen.
Benötige ich hierfür die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer?
Für eine Antwort im voraus herzlichen Dank.
Hans-Wilhelm Behrens
Hallo, Herr Behrens
1.)sollten sich bereits Rollädenvorbauten an anderen Fenstern in der Anlage befinden, so können Sie sich auch, ohne zu fragen,Rolläden einbauen lassen. Sie müssen allerdings dabei beachten, daß Sie sich an den gleichen Farbtönen halten.
2.)Nach dem WEG gehören die Fenster zum Gemeinschaftseigentum.
Eine Veränderung des selbigen bedarf immer der Zustimmung der Eigentümerversammlung( einfache Mehrheit reicht, wenn dadurch nicht eine Änderung der Teilungserklärung vorgenommen wird.
3.)Sind bisher an keinem Fenster Rolläden angebaut,so würde jetzt eine Veränderung der Fassadenansicht,die Inhalt der Baugenehmigung ist,stattfinden.In diesem Fall empfehle ich Ihnen sich mit Ihrem Verwalter kurz zu schließen um Einblick in die Baugenehmigung zu erhalten.
Oftmals erhält man einen besseren Überblick ob eine Veränderung grundsätzlich die Baugenehmigung aufhebt,oder aber, daß einer Zusatzgestaltung der Fensterfront nichts im Wege steht.
4.)Ein nachträglicher Einbau geht, obwohl hier eine Aufwertung stattfindet, voll auf Ihre Kosten.Trotzdem wünsche ich Ihnen, daß dem Einbau nichts im Wege steht.
mit freundlichen Grüßen
Hans Lipowicz
ich besitze eine Eigentumswohnung in einer größeren
Wohn-Anlage (insgesamt 80 Wohnungen) und möchte an den
Fenstern Außen-Rollädenvorbauelemete mit Elektroantrieb
anbringen lassen.
Benötige ich hierfür die Zustimmung der anderen
Wohnungseigentümer?
Für eine Antwort im voraus herzlichen Dank.
Hans-Wilhelm Behrens