Wohnungseigentumsgesetz

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Eigentumswohnung (34/1000) in einer Einheit von 26 Wohnungen.
4 Einheiten (ca. 25%) sind leer und gehören einer Immobilien GmbH.
Die GmbH ist jetzt Konkurs und somit geht kein Wohngeld ein.

Jetzt will der Hausverwalter eine Sonderumlage und ich (alle solventen Eigentümer) soll 34 von 750 Teilen bezahlen.

Laut WEG §10 Abs. 8 haftet jeder Eigentümer nur für seinen Teil also 34 Teile von Tausend.

Bin ich im Recht oder der Hausverwalter?

Falls ich im Recht bin wie kann ich den Verwalter überzeugen, gibt es hier zu eventeulle schon Gerichtsurteile?

Gruß und Danke

Reiner Schumacher

Hallo Reiner,
eine rechtsverbindliche Auskunft kann ich Dir nicht geben, nur meine Meinung zu Deinem Fall abgeben. Bei einer Insolvenz wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Da dieser ja nicht nur die Interessen der insolventen GmbH, sondern auch die der Gläubiger zu vertreten hat, sollte sich die Wohngemeinschaft in die Gläubigerliste eintragen lassen und ihre Forderungen formulieren. Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird muss sich der Insolvenzverwalter zu den Forderungen der WEG äußern. Leider liegen zwischen dem Insolvenzeröffnungsverfahren und der eigentlichen Insolvenzeröffnung manchmal viele Monate. Die 4 leer stehenden Wohnungen haben ja einen beträchtlichen Wert. Trotzdem ist es auch möglich dass kein Verfahren eröffnet wird, weil die dazu erforderliche Masse nicht ausreicht. Wie es dann weitergeht weiß ich leider auch nicht.
Ich habe da noch eine Adresse, wo man den Stand des Insolvenzverfahrens erfahren kann: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
Viel Glück!
Gruß
Winfried Ewald

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Eigentumswohnung (34/1000) in einer Einheit von
26 Wohnungen.
4 Einheiten (ca. 25%) sind leer und gehören einer Immobilien
GmbH.
Die GmbH ist jetzt Konkurs und somit geht kein Wohngeld ein.

Jetzt will der Hausverwalter eine Sonderumlage und ich (alle
solventen Eigentümer) soll 34 von 750 Teilen bezahlen.

Laut WEG §10 Abs. 8 haftet jeder Eigentümer nur für seinen
Teil also 34 Teile von Tausend.

Bin ich im Recht oder der Hausverwalter?

Falls ich im Recht bin wie kann ich den Verwalter überzeugen,
gibt es hi

Hallo Herr Schumacher,

grundsächlich sind alle Kosten, die die Anlage verursacht, auf den jeweiligen tausendstel Anteil zu verteilen.

Beispiel : 10000,00 € Kosten bleiben 10000,00 € Kosten. Bezahlen muss sie die Wohnungseigentümergemeinschaft. Da Sie lieber Herr Schumacher, als Mitglied in dieser Eigentümergemeinschaft integriert sind, haften Sie solange bis die 10000,00 € bezahlt sind.

Fehlende Gelder müssen ausgeglichen werden. Hierzu kann wie folgt vorgegangen werden :

1.) das Manko wird im nächsten Wirtschaftsplan übernommen und Sie zahlen Ihren Anteil

2.) das Minus wird durch eine Sonderumlage ausgeglichen, auch hier für Sie 34/1000

3.) der Verwalter muss auf eine Zwangsversteigerung drängen und schnellstens dafür sorgen, dass eine Zahlung beim Versteigerungsgericht gesichert wird. Wohngeldrückstände werden nämlich bis zu 5% des, in der Versteigerung festgesetzten, Verkehrswertes in der Rangklasse 2 beglichen .Die Ansprüche sind durch ein Gerichtsurteil nachzuweisen, oder in sonstiger Weise glaubhaft zu machen, zum Beispiel durch Vorlage der Beschlussprotokolle einschließlich der Wohngeldeinzelabrechnungen oder der Wirtschaftspläne.

Die Punkte 1 – 3 sollten Gegenstand einer außerordentlichen Eigentümerversammlung sein. Denn nur mit einem Beschluss der Gemeinschaft kann der Verwalter handeln.
Ohne Beschluss der Gemeinschaft gibt es keine Sonderumlage .Der Verwalter hat nicht das Recht Sie zu einer Zusatzzahlung, um die Sie eh nicht herum kommen, aufzufordern. Es bestimmt, allein, nur die Eigentümerversammlung was mit dem Loch in der Kasse passiert.

Befragen Sie doch einmal Ihren Verwalter ob er überhaupt schon etwas in dieser Angelegenheit unternommen und warum er nicht schon frühzeitig den Verlust gestoppt hat. Fragen Sie ihn wie er zukünftig den Leestand behandeln will. Sieht er evtl. eine Chance ausstehende Gelder, über einen Zwangsverwalter, sofern es einen gibt, durch Vermietung herein zu bekommen.

Mit freundlichen Grüssen

Hans Lipowicz

er zu eventeulle schon Gerichtsurteile?

Gruß und Danke

Reiner Schumacher

Hallo Herr Schumacher,

grundsächlich sind alle Kosten, die die Anlage verursacht, auf den jeweiligen tausendstel Anteil zu verteilen.

Beispiel : 10000,00 € Kosten bleiben 10000,00 € Kosten. Bezahlen muss sie die Wohnungseigentümergemeinschaft. Da Sie lieber Herr Schumacher, als Mitglied in dieser Eigentümergemeinschaft integriert sind, haften Sie solange bis die 10000,00 € bezahlt sind.

Fehlende Gelder müssen ausgeglichen werden. Hierzu kann wie folgt vorgegangen werden :

1.) das Manko wird im nächsten Wirtschaftsplan übernommen und Sie zahlen Ihren Anteil

2.) das Minus wird durch eine Sonderumlage ausgeglichen, auch hier für Sie 34/1000

3.) der Verwalter muss auf eine Zwangsversteigerung drängen und schnellstens dafür sorgen, dass eine Zahlung beim Versteigerungsgericht gesichert wird. Wohngeldrückstände werden nämlich bis zu 5% des, in der Versteigerung festgesetzten, Verkehrswertes in der Rangklasse 2 beglichen .Die Ansprüche sind nachzuweisen und glaubhaft zu machen, zum Beispiel durch Vorlage der Beschlussprotokolle, der Wohngeldeinzelabrechnungen und der Wirtschaftspläne.

Die Punkte 1 – 3 sollten Gegenstand einer außerordentlichen Eigentümerversammlung sein. Denn nur mit einem Beschluss der Gemeinschaft kann der Verwalter handeln.
Ohne Beschluss der Gemeinschaft gibt es keine Sonderumlage .Der Verwalter hat nicht das Recht Sie zu einer Zusatzzahlung, um die Sie eh nicht herum kommen, aufzufordern. Es bestimmt, allein, nur die Eigentümerversammlung was mit dem Loch in der Kasse passiert.

Befragen Sie doch einmal Ihren Verwalter ob er überhaupt schon etwas in dieser Angelegenheit unternommen und warum er nicht schon frühzeitig den Verlust gestoppt hat. Fragen Sie ihn wie er zukünftig den Leestand behandeln will. Sieht er evtl. eine Chance ausstehende Gelder, über einen Zwangsverwalter, sofern es einen gibt, durch Vermietung herein zu bekommen.

Mit freundlichen Grüssen

Hans Lipowicz