Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Eigentumswohnung (34/1000) in einer Einheit von
26 Wohnungen.
4 Einheiten (ca. 25%) sind leer und gehören einer Immobilien
GmbH.
Die GmbH ist jetzt Konkurs und somit geht kein Wohngeld ein.
Jetzt will der Hausverwalter eine Sonderumlage und ich (alle
solventen Eigentümer) soll 34 von 750 Teilen bezahlen.
Laut WEG §10 Abs. 8 haftet jeder Eigentümer nur für seinen
Teil also 34 Teile von Tausend.
Bin ich im Recht oder der Hausverwalter?
Falls ich im Recht bin wie kann ich den Verwalter überzeugen,
gibt es hi
Hallo Herr Schumacher,
grundsächlich sind alle Kosten, die die Anlage verursacht, auf den jeweiligen tausendstel Anteil zu verteilen.
Beispiel : 10000,00 € Kosten bleiben 10000,00 € Kosten. Bezahlen muss sie die Wohnungseigentümergemeinschaft. Da Sie lieber Herr Schumacher, als Mitglied in dieser Eigentümergemeinschaft integriert sind, haften Sie solange bis die 10000,00 € bezahlt sind.
Fehlende Gelder müssen ausgeglichen werden. Hierzu kann wie folgt vorgegangen werden :
1.) das Manko wird im nächsten Wirtschaftsplan übernommen und Sie zahlen Ihren Anteil
2.) das Minus wird durch eine Sonderumlage ausgeglichen, auch hier für Sie 34/1000
3.) der Verwalter muss auf eine Zwangsversteigerung drängen und schnellstens dafür sorgen, dass eine Zahlung beim Versteigerungsgericht gesichert wird. Wohngeldrückstände werden nämlich bis zu 5% des, in der Versteigerung festgesetzten, Verkehrswertes in der Rangklasse 2 beglichen .Die Ansprüche sind durch ein Gerichtsurteil nachzuweisen, oder in sonstiger Weise glaubhaft zu machen, zum Beispiel durch Vorlage der Beschlussprotokolle einschließlich der Wohngeldeinzelabrechnungen oder der Wirtschaftspläne.
Die Punkte 1 – 3 sollten Gegenstand einer außerordentlichen Eigentümerversammlung sein. Denn nur mit einem Beschluss der Gemeinschaft kann der Verwalter handeln.
Ohne Beschluss der Gemeinschaft gibt es keine Sonderumlage .Der Verwalter hat nicht das Recht Sie zu einer Zusatzzahlung, um die Sie eh nicht herum kommen, aufzufordern. Es bestimmt, allein, nur die Eigentümerversammlung was mit dem Loch in der Kasse passiert.
Befragen Sie doch einmal Ihren Verwalter ob er überhaupt schon etwas in dieser Angelegenheit unternommen und warum er nicht schon frühzeitig den Verlust gestoppt hat. Fragen Sie ihn wie er zukünftig den Leestand behandeln will. Sieht er evtl. eine Chance ausstehende Gelder, über einen Zwangsverwalter, sofern es einen gibt, durch Vermietung herein zu bekommen.
Mit freundlichen Grüssen
Hans Lipowicz
er zu eventeulle schon Gerichtsurteile?
Gruß und Danke
Reiner Schumacher