Wohnungseigentumsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
von meinem Garten aus wächst Efeu auf das Nachbargrundstück. Nun verlangt mein Nachbar, daß ich dies beseitigen muß.
Hat er recht? Wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage?
Danke für eine Antwort
LG Franzilein

Hallo,
sofern Efeu die Grenze tangiert oder überschreitet, können Nachbarn evt. nach den §§ 1004 Abs. 1 i.V.m 862 BGB verlangen, dass dieser zurückgeschnitten wird. Ggf. ist auch ein Kostenersatzanspruch durch analoge Anwendung des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB denkbar.
ggf. greift auch landes- oder Naturschutzreccht
gruß

Hallo,
vielen Dank für die Info
LG Franzilein

Hallo Franzilein,
unabhängig davon, ob es sich um eine Wohnungseigentumsanlage handelt oder nicht:
Wer es zulässt, dass Zweige von Bäumen über die Grundstücksgrenze hinüberwachsen und zu Beeinträchtigungen (in dem entschiedenen Fall: Laub- und Tropfwasserfall auf Grundstückseinfahrt) führen, ist Störer i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB und zur Beseitigung der Beeinträchtigungen verpflichtet, hat der BGH 2004 festgestellt.
Ergänzend greift auch das Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Hierin werden sowohl die die Grenzabstände für Bäume und Sträucher als auch der Beseitigungsanspruch geregelt, z.B. §§ 27-31 Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln). Du kannst das für Dein Bundesland geltende problemlos im Internet googeln.

Vgl. auch Laub, Wurzeln, Zweige - Urteil des OLG Nürnberg vom 13.6.2000, Az. 3 U 412/00 zum Thema Unterlassungsanspruch.
Naturgegebene Beeinträchtigungen durch Bäume in der Nachbarschaft (Laub, Wurzeln, Zweige) müssen Grundstückseigentümer in gewissen Grenzen jedoch hinnehmen.

Vgl. auch: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/nachbar.htm

Efeu aus Nachbarsgarten muss vom Eigentümer entfernt werden.
Ein über die Grundstückgrenze wachsendes Efeu muss vom Grundstückseigentümer beseitigen werden, wenn es Schädigungen am Mauerwerk des Nachbarn verursacht. Darüber hinaus darf der Nachbar zur Sanierung seines Gebäudes das Nachbargrundstück betreten, entschied das Amtsgericht München (241 C 10407/05) … Volltext vgl. o.g. Link.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Gruss, McBerlin

Hallo MCBerlin,
vielen Dank für die antwort. Hat mir sehr weitergeholfen
LG Franzilein