Wohnungseigentumsrecht

Kann das Wohnungseigentumsrecht eine geregelte Stimmberechtigung außer Kraft setzen? Wenn sich z.B. in einem Haus zwei Eigentumswohnungen befinden und der eine, eine höhere Stimmberechtigung hat als der andere? Kann dann der eine einfach bestimmen, was an dem Haus gemacht wird (egal ob große Änderungen oder auch nur kleine)? Oder kommt dann das o.g. Recht zu tragen?

Moin,
(man grüßt sich hier, manchmal)
in einer WEG mit 2 Parteien hat jeder 1 Stimme.
Vielen Dank dass Sie meine Antwort gelesen haben.
(man bedankt sich hier, manchmal)
vnA