A. ist Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer WEG und hat gerade die
Einladung zur Ordentlichen Eigentümerversammlung 2020 erhalten.
Ein TOP lautet: Besprechung des Antrages des Wohnungseigentümers der Wohnung Nr. X,
hinsichtlich des Anbaus eines Balkons für diese Wohnung auf Kosten des
Wohnungseigentümers.
Der Balkon ist Gemeinschaftseigentum und
stellt eine bauliche Veränderung § 22WEG dar. Ist diese bauliche Veränderung nur
mit Zustimmung aller Miteigentümer möglich?