Wer kann mir detaillierte Informationen oder Rechtsentscheide über" Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung durch nicht zuständige Person" geben.
Vielen dank.
Wer kann mir detaillierte Informationen oder Rechtsentscheide über" Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung durch nicht zuständige Person" geben.
Vielen dank.
Wer kann mir detaillierte Informationen oder Rechtsentscheide
über" Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung durch
nicht zuständige Person" geben.
Hallo,
bitte sage genauer, worauf Du hinaus willst. Unabhängig davon, wer die Eigentümer zusammen ruft, ist deren gemeinsamer Willen entscheidend.
Gruß
Wolfgang
Wer kann mir detaillierte Informationen oder Rechtsentscheide
über" Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung durch
nicht zuständige Person" geben.Vielen dank.
Hallo
Recht der Einberufung der WEG-Versammlung steht grundsätzlich dem Verwalter zu (LG HH 10 T 4/62 und BayOLG 2 Z 22/69
Weigert sich der Verwalter pflichtwidrig kann, wenn ein Verwaltungsbeirat gewählt ist die Versammlung von diesem oder der Vertretung einberufen werden ( BayoLG 2 Z 72/90)
Jeder Eigentümer kann die Einberufung einer Versammlung verlangen. Hier muss jedoch - wenn kein Beirat gewählt ist - der einzelnen Eigentümer durch das Gericht die Eigentümerversammlung einberufen lassen (OLG Hamm 15 W 95/85). Wobei wiederum nur von einem Gericht dies bestimmt werden kann, wenn ausser dem Verwalter auch der gewählte Beirat trotz Aufforderung nicht tätig ist.
Gruss Günter