Wohnungseigentumversicherung

Wer kann mir eine Wohneigentumversicherung nennen, die auch folgenden Fall abdeckt für:

  • Eigentumswohnung selbst bewohnt.
  • Versicherung möglichst nur für die Wohnung und nicht kombiniert mit z.B. Privat.

Ein Eigentümer geht gerichtlich gegen den Inhalt eines oder mehrere Punkte des Protokolls einer Eigentümerversammlung vor. Damit verklagt er faktisch alle anderen Eigentümer. Die Aufgabe der Hausverwaltung ist u.a. die anderen Eigentümer zu vertreten und beauftragt einen Anwalt. Die Gesamtkosten am Ende des Gerichtsverfahrens werden gemäß des Verteilungsschlüssels auf alle Eigentümer bis auf den Kläger verteilt.
Wer kennt eine Versicherungsgesellschaft, die diese Kosten nur für mich übernimmt?

Danke und Grüße
Bernd

Hallo Bernd,

mit Verlaub, Ihr Posting musste ich gleich mehrmals lesen, um einen bestimmten Sinn dahinter zu vermuten. Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber etwas exaktere Formulierungen und detailliertere Angaben würden schon sehr helfen.

Wer kann mir eine Wohneigentumversicherung nennen, die auch
folgenden Fall abdeckt für:

  • Eigentumswohnung selbst bewohnt.
  • Versicherung möglichst nur für die Wohnung und nicht
    kombiniert mit z.B. Privat.

Ich vermute, Sie meinen eine Rechtsschutzversicherung, richtig? Und hier explizit eine mit einem Leistungspaket ausschließlich für Besitzer von ETW, auch richtig?

Ein Eigentümer geht gerichtlich gegen den Inhalt eines oder
mehrere Punkte des Protokolls einer Eigentümerversammlung vor.
Damit verklagt er faktisch alle anderen Eigentümer. Die
Aufgabe der Hausverwaltung ist u.a. die anderen Eigentümer zu
vertreten und beauftragt einen Anwalt. Die Gesamtkosten am
Ende des Gerichtsverfahrens werden gemäß des
Verteilungsschlüssels auf alle Eigentümer bis auf den Kläger
verteilt.
Wer kennt eine Versicherungsgesellschaft, die diese Kosten nur
für mich übernimmt?

Zum einen sei auf die FAQ und die Nutzungsbedingungen hingewiesen, da eine Beratung in einem konkreten Falle nicht gestattet ist.
Zum anderen kann man aber vielleicht grundsätzlich sagen, dass es meines Wissens nach in Deutschland keinen einzigen RS-Versicherer gibt, der Kosten für ein bereits laufendes Verfahren quasi im Nachhinein noch übernimmt - egal in welcher Konstellation.
Beliebter Spruch mancher Kollegen aus dem versicherungs-vermittelnden Bereich: „Es versichert auch keiner mehr ein Haus gegen Feuer, wenn der Dachstuhl schon brennt.“

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

P.S.: Sollte ich bei meinen Annahmen aufgrund der wenigen Angaben falsch gelegen haben, sollten Sie noch einmal genauer beschreiben, um was es Ihnen (bzw. jemandem :wink:) geht.

… ähnliches erlaube ich mir auch zu vermuten und wenn Kind im Brunnen wird es problematisch.
Aber - es gibt grundsätzlich eine RS-Versicherung die auch Streitigkeiten aus dem WEG-Recht versichert, die aber so allein nicht abgeschlossen werden kann, sondern nur als separates Anhängsel eines bestehenden Rahmenvertrages für Gebäude was wiederum nur über den Verwalter geht.
Etwas kompliziert aber nicht unmöglich.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Bernd,

da Schadenfall schon eingetreten, keine Deckung, wenn ein Vertrag neu abgeschlossen wird.

Was Du haben solltest, ist eine Rechtsschutzversicherung, die den Bereich Haus- und Wohnung abdeckt.
Die Wartezeiten belaufen sich hier bei 3 bis 6 Monaten, d.h. Du zahlst erst mal eine Zeit lang, bevor etwas ganz neues passieren darf (mit Ausnahmen).

Wenn Du alle Deine Versicherungen bei EINER Gesellschaft hast, könntest du mal Deinen Vertreter fragen, ob bei Neuabschluss so eines Vertrages KULANZHALBER für den bereits eingetretenen Schaden Deckung erteilt werden kann.

Ausnahmen bestätigen die Regel und Versicherer verlieren natürlich ungern Kunden.

Viel Erfolg und VG
Mela

Hallo,

Aber - es gibt grundsätzlich eine RS-Versicherung die auch
Streitigkeiten aus dem WEG-Recht versichert,

RS nach § 29 ARB

die aber so allein nicht abgeschlossen werden kann, sondern nur als
separates Anhängsel eines bestehenden

Privatrechtsschutzvertrages

Rahmenvertrages für Gebäude was wiederum nur über den Verwalter geht.

???

Etwas kompliziert aber nicht unmöglich.

Genauso kompliziert, wie der Abschluss eines anderen HUK/RS-Versicherungsvertrages.

Gruß Keki