Wohnungseinbruch

Hallo zusammen

Ein Mieter zieht aus einer Wohnung aus , ein neuer Mieter zieht ein.
Der Vermieter bittet den ehemaligen Mieter zunächst mehrfach mündlich , dann schriftlich , dann per Rechtsanwalt seinen Schlüsselsatz für Haustüre , Wohnung , Kellerschlüssel , Briefkasten und Nebeneingangstür abzugeben.
Das ist bis heute nicht geschehen , obwohl der Auszug am 31.12.2010 stattfand

Bei dem neuen Mieter verschwand im Frühjahr das Mountainbike aus dem Keller , vor rund 3 Wochen verschwanden die Gartenmöbel , ein Kühlschrank und ein Radio aus dem Keller und am letzten Sonntag kommt er nach Hause , im Schlafzimmer liegt die Wäsche aus dem Schrank auf dem Fussboden verteilt , es stehen alle Schränke auf und es fehlt ein Videorecorder und 2 Sat Receiver .

Erst als der neue Mieter seinen Frust gegenüber dem Vermieter rausgelassen hat , wie es sein könnte das ohne beschädigungen an Tür und Schloss jemand in die Wohnung könne , kam der Vermieter mit dem Misstand ans Tageslicht .

Frage A : Der neue Mieter baut jetzt auf die schnelle einen anderen Schlieszylinder in die Wohnungstüre ein und besorgt sich ein anderes Vorhängeschloss für den Keller , darf der das ?
Frage B : eine Diebstahlanzeige bei der Polizei bringt nichts , da es ja Fahrlässigkeit war , oder sehe ich das falsch ?
oder muss der Vermieter jetzt für Schadensersatz aufkommen , da er das Problem ja kannte , dem neuen Mieter aber verschwieg und es möglicherweise zu erwarten war .
Frage C : ist es rechtens wenn der neue Mieter aufgrund dieser Vorkommnisse die Wohnung ( fristgerecht 3 Monate ) kündigt

gruss

Toni

Hi Toni,

Frage A : Der neue Mieter baut jetzt auf die schnelle einen
anderen Schlieszylinder in die Wohnungstüre ein und besorgt
sich ein anderes Vorhängeschloss für den Keller , darf der das

ja.

Gruss
norsemanna

Hallo,

blöde gelaufen…

Frage A : Der neue Mieter baut jetzt auf die schnelle einen
anderen Schlieszylinder in die Wohnungstüre ein und besorgt
sich ein anderes Vorhängeschloss für den Keller , darf der das
?

Das ist grundsätzlich das erste was ich mache wenn ich wo neu einziehe. Der vorherige Mieter kann ja viel erzählen wenn der Tag lang ist, aber sicher ist es nur, wenn ich ein neues Schloss einbaue… das gilt auch nicht nur für den Vormieter sondern auch für den Vermieter.

Frage B : eine Diebstahlanzeige bei der Polizei bringt nichts
, da es ja Fahrlässigkeit war , oder sehe ich das falsch ?
oder muss der Vermieter jetzt für Schadensersatz aufkommen ,
da er das Problem ja kannte , dem neuen Mieter aber verschwieg
und es möglicherweise zu erwarten war .

Anzeige machen, aber ratzifatzi. Zumal der Vermieter ja auch befragt werden kann. Vielleicht sind die Sachen sogar noch bei dem Dieb.

Frage C : ist es rechtens wenn der neue Mieter aufgrund dieser
Vorkommnisse die Wohnung ( fristgerecht 3 Monate ) kündigt

Fristgerecht kann man immer kündigen, alles andere würde mich wundern…

Viele Grüße,

Tina