Hallo zusammen
Ein Mieter zieht aus einer Wohnung aus , ein neuer Mieter zieht ein.
Der Vermieter bittet den ehemaligen Mieter zunächst mehrfach mündlich , dann schriftlich , dann per Rechtsanwalt seinen Schlüsselsatz für Haustüre , Wohnung , Kellerschlüssel , Briefkasten und Nebeneingangstür abzugeben.
Das ist bis heute nicht geschehen , obwohl der Auszug am 31.12.2010 stattfand
Bei dem neuen Mieter verschwand im Frühjahr das Mountainbike aus dem Keller , vor rund 3 Wochen verschwanden die Gartenmöbel , ein Kühlschrank und ein Radio aus dem Keller und am letzten Sonntag kommt er nach Hause , im Schlafzimmer liegt die Wäsche aus dem Schrank auf dem Fussboden verteilt , es stehen alle Schränke auf und es fehlt ein Videorecorder und 2 Sat Receiver .
Erst als der neue Mieter seinen Frust gegenüber dem Vermieter rausgelassen hat , wie es sein könnte das ohne beschädigungen an Tür und Schloss jemand in die Wohnung könne , kam der Vermieter mit dem Misstand ans Tageslicht .
Frage A : Der neue Mieter baut jetzt auf die schnelle einen anderen Schlieszylinder in die Wohnungstüre ein und besorgt sich ein anderes Vorhängeschloss für den Keller , darf der das ?
Frage B : eine Diebstahlanzeige bei der Polizei bringt nichts , da es ja Fahrlässigkeit war , oder sehe ich das falsch ?
oder muss der Vermieter jetzt für Schadensersatz aufkommen , da er das Problem ja kannte , dem neuen Mieter aber verschwieg und es möglicherweise zu erwarten war .
Frage C : ist es rechtens wenn der neue Mieter aufgrund dieser Vorkommnisse die Wohnung ( fristgerecht 3 Monate ) kündigt
gruss
Toni