Hi,
so wie ich die Schilderung lese, ist die ganze Geschichte im Lichte des BGB zu betrachten.
Es ist also ein Vertrag geschlossen worden und demnach zählt grundsätzlich, was vereinbart wurde.
Wenn ich es richtig werte, wurde ein schriftlicher Vertrag geschlossen.
Um die Frage beantworten zu können, muss geklärt werden, was definitiv vereinbart wurde.
- Ist ein „absolut“ fester Termin vereinbart worden?
- Wurden Sanktionen (Konventionalstrafen) schriftlich fixiert? Bzw. was ist bei einer Fristüberschreitung vereinbart?
- Sind hiervon Ausnahmeregelungen niedergelegt?
Ich vermute einfach einmal, dass der Dienstleister einen standardisierten Vertrag vorgelegt hat. Weiter vermute ich, dass keine konkreten Entlohnungsabschläge im Falle einer Terminüberschreitung niedergelegt sind.
Wenn nichts definitiv geregelt ist, muss man beweisen, dass es zumindest grob fahrlässig oder Vorsätzlich war. Sicherlich, wenn er einfach aufhört zu arbeiten, muss er einen triftigen Grund haben. Wenn er aber seinerseits davon ausgeht, er als Dienstleister bringe die Leitsung, werde aber seinen Lohn nicht erhalten, da der Kunde nicht liquide ist, so wird dies ein triftiger Grund sein.
Ich könnte hier noch eine Weile weiter aufzählen, aber eigentlich stellt sich die Frage dahingehend, ob man Recht vor Gericht bekommen würde und dann tatsächlich vielleicht 50,-, 100,- oder sogar 150,- Euro weniger zu bezahlen hätte.
Wahrscheinlich lässt sich das nicht einfach im Gespräch regeln, sondern vielmehr nur über ein Zivilrechtsverfahren. Gut, wenn man eine Rechtschutz hat, die mit einem Prozess auch einverstanden ist. Dann stellt sich die Frage, wie hoch der Eigenanteil ist (meist um die € 200,-). Lohnt sich dafür der Aufwand wirklich?
Ich vermute hier einfach eine Verärgerung (wenn auch nachvollziehbar). Man kann es versuchen, aber es wird eher kein Ergebnis bringen, sondern wahrscheinlich nur Ärger und Kosten…, die man sicherlich zunächst auslegen muss. Wahrscheinlich wird es aber auch in einem Vergleich enden, sollte es vor Gericht kommen. Dann muss eh jeder seine Kosten selbst tragen…
Was kann man versuchen? Einfach auf vernünftigem Wege mit dem Dienstleister sprechen und ihm vielleicht € 50,- abringen, da er den Termin nicht gehalten hat. Da verliert niemand sein Gesicht. Wenn er damit nicht einverstanden ist …
Zur Frage: Darf er die Dokumente durchlesen? Hmmm, Du hast die zum Entrümpeln freigegeben, sie also in der Wohnung belassen.
Wenn Du um Deine persönlcihen Daten besorgt bist, solltest Du solche wichtigen Unterlagen nicht in irgendeiner Schublade liegen lassen.
Vom rechtlichen Gesichtspunkt ist diese Sache durch Dich aufgegeben worden und sollte entrümpelt werden.
Auch hier muss der Vertrag geprüft werden. Ist dort explizit vereinbart worden, dass persönliche Erkenntnisse und Daten, die vorgefunden werden, ohne Kenntnisnahme vernichtet werden? Ist zumindest eine Datenschutzklausel vereinbart worden, die besagt, dass vorgefundene personengebundene Informationen in besonderer Weise vertrauenswürdig behandelt werden sollen.
Ist nicht schön, wenn fremde Leute solch persönlichen Informationen haben. Aber diese Daten müssen durch einen selbst „geschützt“ werden.
Fazit:
Ich persönlich würde mich über mich selbst ärgern, weil ich mit meinen Daten so nachlässig umgegangen bin (wie übrigens sehr viele Leute im Internet auch, über die man im Social Network teils die intimsten Dinge erfährt
)
Ist vielleicht menschlich nicht so ganz nett, was der Dienstleister dort gemacht hat, aber rechtlich ist er eher im Recht und meiner Ansicht nach lohnt sich ein Streit (oder Rechtsstreit) keinesfalls.
Sorry, wenn ich keine angenehmere Info geben kann. Ich bin allerdings kein Anwalt, aber ich vermute einfach einmal, der würde die gleiche Info geben…
cu Erik