Wohnungsentrümplung nicht ausgeführt

Hallo,

ich habe hier einmal eine Frage zu einem Vertrag. Ich habe mit einem Dienstleister einen Vertrag geschlossen, der meine Wohnung komplett entrümpeln soll. Vertraglich wurde ein bestimmtes Datum genannt, an dem auch angegeben wurde dass er 6 Stunden für seine Arbeit braucht. Der Preis beläuft sich auf ca 500 Euro. Nun hat der Dienstleister nur teilweise seine Leistungen an diesem Datum erfüllt, weil er in einer Schublade Dokumente gefunden hat dassmein Konto gepfändet wurde. Direkt danach hat er direkt seine Arbeit eingestellt. Erst nach meinem Anruf hat er die Arbeit am nächsten Tag zuende gebracht.

Meine Frage ist, muss ich ihm dennoch die komplette Summe, wie im Vertrag genannt, zahlen, auch wenn er seine Leistungen nicht wie beschrieben an einem Tag erledigt hat? Und hat er das Recht meine Dokumente durchzulesen??

Ich würde mich über schnelle Antworten sehr freuen.

Danke schonmal.

Alles Liebe

Marcel

Hallo Marcel,

selbstredend hat der Dienstleister Anspruch auf den vollen Betrag. Er hat seine Leistung erfüllt, wenn auch nicht an einem Tage, und nun bist du an der Reihe, deinen Teil des Vertrages zu erfüllen. Es ist dir ja schließlich auch kein Schaden dadurch entstanden, dass die Arbeiten erst am Folgetag zuende gebracht wurden.
Zudem kannst du froh sein, dass er überhaupt weitergearbeitet hat und überdies nicht auf Vorkasse bestanden hat. Es gibt zwar diverse Gründe, weshalb ein Konto gepfändet werden kann, jedoch wenn dies mal erfolgt, so gilt er quasi als „gefährdeter Kunde“. Dann jemanden für 500,- € zu engagieren, der die Wohnung aufräumt, wozu übrigens auch das Öffnen diverser Schränke und Schubladen gehört, würde vermutlich die Glaubwürdigkeit herabsetzen.

Naja, alles Gute ebenso,

TT

Hallo,

hier lag ein klar definierter Vertrag vor, den die Gegenseite nicht eingehalten hat. Grundsätzlich liegt dann eine mangelhafte Ausführung vor. Die Leistung wurde dann im nach hinein doch noch ausgeführt, offenbar mit Zustimmung des Vertragspartner. Dies könnte den Mangel wiederum geheilt haben. Soweit die rechtliche Situation.

Sicherlich könnte man sich streiten, dass führt, wenn es zur Klage kommt, zu zusätzlichen Kosten (Rechtsanwalt 1 Beratung 250,- €). Ob sich das lohnt???

Hallo,
dumm gelaufen, wenn Sie die Sachen herumliegenlassen und der oder die Entrümpeler alles sehen und lesen konnten.
Also, die Arbeit ist wohl -wenn auch am zweiten Tag- wohl voll erledigt worden. Dann ist auch voll zu bezahlen. Die Leistung wurde mit etwas Verzögerung erbracht.
Wenn Sie aber kein Geld haben, dann hat der Entrümpeler jetzt ein Problem.
MFG
PB

Hallo, folgendes :
Ich denke mal es ist so,dass der Auftragnehmer sicher kein Recht hat Dokumente durchzustöbern.
Doch man muß auch sehen,dass er praktisch diese Dokumente im Zuge seiner Arbeit gefunden hat und der Auftraggeber diese ja dort belassen hat.
Also waren sie nicht in einem Safe oder so deponiert,dass man sie nicht ohne Leichtes sehen kann.
Wenn ihm nun die Belege in die Hände gefallen sind und darauf möglicherweise sein Auftraggeber als zahlungsunfähig einzustufen ist, so wird ihm schlecht jemand einen Nachteil daraus drehen ,dass er nur noch bei Bonitätsnachweis weiter arbeiten wollte.
Da muß man also eine Interessenabwägung vornehmen.
Des weiteren muß man nun sehen, was der Auftraggeber für einen nachweisbaren Nachteil durch die verzögerte (aber wohl legitime) Ausführung gehabt hat bzw. hat.
Nur rein aus vertragstechnischen Gründen eine Art Konventionalstrafe fordern,wäre in dem Fall praktisch eine reine Förmelei, die zudem durch den Fund der Belege nicht zwingend gerechtfertigt sein muß.
Ich würde in dem Fall froh üer die letztendliche Räumung sein und das Geld komplett zahlen.
Man könnte gar in Verdacht kommen, dass man praktisch im Nachhinein sogar noch die Bedenken des Auftragnehmers stärkt ( !! ).
Und wie siehts aus mit dem Verdacht von Vorsatz bzw. Arglist,wenn der Auftragnehmer sagt,der Kunde habe ja bereits seine Zahlungsunfähigkeit gewußt, aber trotzdem den Auftrag getätigt und damit den Auftragnehmer bewußt getäuscht?
Das wäre dann Betrug ( ! ).
Ausserdem,man kann Zahlungen nur vorhalten,wenn eine Arbeit nicht oder mangelhaft ausgeführt worden ist.
Man muß immer auch einen Schaden nachweisen können.

Es gibt auch Konventionalstrafen.
Aber das muß dann umfänglich geregelt sein.
Hier sehe ich nicht,dass die Vertragsparteien einen solchen Umstand für den eingetretenen Fall geregelt haben wollten.
KLardeutsch: Ich würde zahlen ohne Murren und mich am Ende bedanken.
Wenn es auch nicht ist was Sie ggfls. wollten. Aber es ist meine exakte Meinung dazu.
Schönen Abend noch.
Gruß AK

Hi,

so wie ich die Schilderung lese, ist die ganze Geschichte im Lichte des BGB zu betrachten.

Es ist also ein Vertrag geschlossen worden und demnach zählt grundsätzlich, was vereinbart wurde.
Wenn ich es richtig werte, wurde ein schriftlicher Vertrag geschlossen.
Um die Frage beantworten zu können, muss geklärt werden, was definitiv vereinbart wurde.

  • Ist ein „absolut“ fester Termin vereinbart worden?
  • Wurden Sanktionen (Konventionalstrafen) schriftlich fixiert? Bzw. was ist bei einer Fristüberschreitung vereinbart?
  • Sind hiervon Ausnahmeregelungen niedergelegt?

Ich vermute einfach einmal, dass der Dienstleister einen standardisierten Vertrag vorgelegt hat. Weiter vermute ich, dass keine konkreten Entlohnungsabschläge im Falle einer Terminüberschreitung niedergelegt sind.

Wenn nichts definitiv geregelt ist, muss man beweisen, dass es zumindest grob fahrlässig oder Vorsätzlich war. Sicherlich, wenn er einfach aufhört zu arbeiten, muss er einen triftigen Grund haben. Wenn er aber seinerseits davon ausgeht, er als Dienstleister bringe die Leitsung, werde aber seinen Lohn nicht erhalten, da der Kunde nicht liquide ist, so wird dies ein triftiger Grund sein.

Ich könnte hier noch eine Weile weiter aufzählen, aber eigentlich stellt sich die Frage dahingehend, ob man Recht vor Gericht bekommen würde und dann tatsächlich vielleicht 50,-, 100,- oder sogar 150,- Euro weniger zu bezahlen hätte.

Wahrscheinlich lässt sich das nicht einfach im Gespräch regeln, sondern vielmehr nur über ein Zivilrechtsverfahren. Gut, wenn man eine Rechtschutz hat, die mit einem Prozess auch einverstanden ist. Dann stellt sich die Frage, wie hoch der Eigenanteil ist (meist um die € 200,-). Lohnt sich dafür der Aufwand wirklich?

Ich vermute hier einfach eine Verärgerung (wenn auch nachvollziehbar). Man kann es versuchen, aber es wird eher kein Ergebnis bringen, sondern wahrscheinlich nur Ärger und Kosten…, die man sicherlich zunächst auslegen muss. Wahrscheinlich wird es aber auch in einem Vergleich enden, sollte es vor Gericht kommen. Dann muss eh jeder seine Kosten selbst tragen…

Was kann man versuchen? Einfach auf vernünftigem Wege mit dem Dienstleister sprechen und ihm vielleicht € 50,- abringen, da er den Termin nicht gehalten hat. Da verliert niemand sein Gesicht. Wenn er damit nicht einverstanden ist …

Zur Frage: Darf er die Dokumente durchlesen? Hmmm, Du hast die zum Entrümpeln freigegeben, sie also in der Wohnung belassen.
Wenn Du um Deine persönlcihen Daten besorgt bist, solltest Du solche wichtigen Unterlagen nicht in irgendeiner Schublade liegen lassen.
Vom rechtlichen Gesichtspunkt ist diese Sache durch Dich aufgegeben worden und sollte entrümpelt werden.
Auch hier muss der Vertrag geprüft werden. Ist dort explizit vereinbart worden, dass persönliche Erkenntnisse und Daten, die vorgefunden werden, ohne Kenntnisnahme vernichtet werden? Ist zumindest eine Datenschutzklausel vereinbart worden, die besagt, dass vorgefundene personengebundene Informationen in besonderer Weise vertrauenswürdig behandelt werden sollen.

Ist nicht schön, wenn fremde Leute solch persönlichen Informationen haben. Aber diese Daten müssen durch einen selbst „geschützt“ werden.

Fazit:
Ich persönlich würde mich über mich selbst ärgern, weil ich mit meinen Daten so nachlässig umgegangen bin (wie übrigens sehr viele Leute im Internet auch, über die man im Social Network teils die intimsten Dinge erfährt :wink: )
Ist vielleicht menschlich nicht so ganz nett, was der Dienstleister dort gemacht hat, aber rechtlich ist er eher im Recht und meiner Ansicht nach lohnt sich ein Streit (oder Rechtsstreit) keinesfalls.

Sorry, wenn ich keine angenehmere Info geben kann. Ich bin allerdings kein Anwalt, aber ich vermute einfach einmal, der würde die gleiche Info geben…

cu Erik

Guten Morgen,

ja, der Dienstleister hat Anspruch auf volle Bezahlung, da er die Leistung komplett ausgeführt hat, ohne dass dir dabei ein (bewertungsfähiger) Nachteil entstanden ist.
Im Zuge einer Aufräumaktion, ist es durchaus üblich, dass auch Schubladen, Schränke, etc. betroffen sind, sofern nicht im Vertrag die Einsicht in diese Dinge festgehalten wurden.

Also zahle besser die 500,- € und vermeide eine weitere Pfändung deines Kontos.

Gruß, TT-Wagner

Hallo Marcel.
Ihr Auftragnehmer hat ohne Ihr Wissen und ohne Ihr Einverständnis Ihre persönlichen Dokumente eingesehen und offenbar daraus Schlüsse gezogen. - Hier liegt eine Verletzung des Datenschutzgesetzes vor. Das ist m.E. eine Straftat.
Nach Ihrer Beschreibung, hat Ihr Auftragnehmer Ihren Auftrag nicht termingerecht erfüllt. Wenn Ihnen dadurch ein materieller oder immaterieller Nachteil entstanden ist, können Sie Ihn Schadenersatzpflichtig machen.
Ich würde Ihren Auftragnehmer auf die o. g. Pflichtverletzungen hinweisen und einen angemessenen Betrag mit seinen Dienstleistungsforderungen verrechnen.

  • Vermutlich wird er wegen einer Geringfügikeit keine
    Forderungsklage gegen Sie anstrengen.
    MfG
    AS

Sorry, aber ich halte Ihre Anfrage für einen Fake.

in solchen fällen würd ich auch nichts mehr machen. und vorkasse von dir verlangen. Aus diesem grund darf er auch später weitermachen, weil ein begründeter Zweifel besteht, dass du ihn bezahlen kannst.

Also, natürlich darf ein Entrümpler nicht einfach mal eben fremde Briefe und Akten lesen. Schon gar nicht kann er dann daraufhin seine Arbeit einstellen.
Doch für die Frage der bezahlung ist das nicht maßgeblich:

Wenn Du einen Vertrag geschlossen hast, der einen bestimmten Tag und eine bestimmte Frist für die Erledigung der Arbeit vorsah, wäre der Entrümpler vertragsbrüchig und du wärst dann im Gegenzug zumindest berechtigt, den vereinbarten Arbeitslohn zu kürzen.

Doch jetzt komt das große Aber. Du hat im Gespräch dann ja der Erledigung am nächsten Tag zugestimmt und dann hat der Mann ja die Aufgabe auch ordnungsgemäß erledigt. Da dir somit kein Schaden entstanden ist und du den Ersatztermin akzeptiert hast, bist du auch zahlungspflichtig.

Nicht schön, aber so isses…

Hallo,

ist Ihnen durch den Verzug ein nachweisbarer Nachteil entstanden? Wenn ja, dann müsste dieser entstandene Schaden ausgeglichen werden.
Dass beim Entrümeln auch mal ein Dokument gelesen wird, ist normal. Könnte ja auch ein wichtiger Vertrag sein, der vergessen wurde. Da kann man keinen Strick draus drehen.

Gruß,
twilight666

Leider ist es so, erst zalen dann klagen.