meine tochter hat 2005 in unserem ort eine erstausstattung von 1100,- euro bekommen ,
durch eine räumungsklage verlor sie alles —darauf hin zog sie in einen anderen ort und hat zum wiederholtenmale eine erstausstattung im wert von 1900,- euro bekommen
wir die goßeltern ziehen ihr kind gross was heute bereits drei jahre ist .
bekommen grundsicherung und das kindergeld aber keine unterstützung was zum kauf von möbeln für denn jungen benötigt wird
bitte helft uns denn wir finden das so ungerecht
Hallo seestern,
bei den Beträgen der genannten Erstausstattung wird mir schlecht. Warum verlor die Tochter durch eine Räumungsklage alles? Normalerweise wird dies doch für einige Zeit in einem Lager deponiert und kann abgeholt werden !!!
Was war denn die Erstausstattung? Gehören da Kindermöbel dazu? Dann würde ich eine Meldung bei der Arge machen, da die Tochter ja die Möbel fürs Kind eigentlich nicht braucht, wenn er bei Euch aufwächst. Es gibt nebenbei in jeder größeren Stadt Möbelhäuser für Bedürftige. Wurde ein Antrag auf Ausstattung bei der Arge von Euch gestellt?
MfG jodore
Eine Erstausstattung bekommt man nur, und dann noch unterschiedlich in der Höhe, wenn man neu in eine eigene Wohnung einzieht,aus dem Elternhaus auszieht oder alles durch einen Brand, Hochwasser verloren hat, ansonsten muss man es sich vom Regelsatz absparen…Was bleibt wäre die Möglichkeit etwas als Darlehen zu beantragen, wenn es nötig ist, welches man aber wieder abgerechnet bekommt. Versuch macht klug mit dem Darlehen…
Leider kann ich euch da auch nicht wirklich helfen, denn eine gesetzliche Grundlage gibt es in solchen Konstellationen nicht
Ich würde euch aber empfehlen, euch an caritative Verbände wie eben Caritas, Deutsches Rotes Kreuz oder ähnliche zu wenden, vielleicht kann man euch da weiterhelfen
Tut mir leid das ich nicht mehr tun kann, vielleicht wissen ja andere Experten mehr zu dem Thema
Viel Glück
Hallo!
Verstehe Ihr Ärgernis. Die Frage wäre erst einmal, wär hat denn das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind!?
Zu wessen Bedarfsgemeinschaft zählt also das Kind? Derjenige dürfte auch Geld für Möbel etc. für das Kind beantragen dürfen und es auch bewilligt bekommen, sofern der Bedarf gerechtfertigt ist.
Sollte das Sorgerecht bei Ihrer Tochter liegen, müssen Sie mit Ihrer Tochter dem Jugendamt und dem Jobcenter sprechen und den Sachverhalt klären. Andernfalls haben Sie eher keine Chance Geld für den Jungen beim JObcenter zu bekommen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Glück!
Vermutlich hängt das mit dem Einkommen des Erziehungsberechtigten zusammen. Tipps holen bei Jugendamt, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt. Mehr kann ich leider nicht dazu sagen.
Tut mir leid, da kann ich leider auch nicht weiterhelfen.
Recht und Unrecht sind zwei verschiedene Schuhe
Ihr solltet es auf jeden Fall beantragen. Wer von Euch bekommt Grundsicherung und wieviel???
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Erstausstattung, die ich erst heute lese. Bei der Erstausstattung handelt es sich um eine einmalige Beihilfe, die außerhalb der Regelleistungen nur auf Antrag gewährt wird (vgl. § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II bzw. § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII). Voraussetzungen ist, dass einzelne notwendige Möbel oder Haushaltsgeräte für Ihr Enkelkind nicht vorhanden sind und erstmalig angeschafft werden müssen. In Ihrem Fall könnte sich anbieten, sich an das Jugendamt zu wenden und um Unterstützung nachzusuchen.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch