Liebe Experten,
ich (A) möchte eine ETW mit meinen zwei Geschwistern (B & C) kaufen.
C steuert 20% Eigenkapital bei und die restlichen 80% werden von A & B über einen Darlehensvertrag finanziert (gesamtschuldnerisch).
Verlangt die Bank in diesem Fall (i.d.R.), dass trotzdem alle im Darlehensvertrag stehen oder reicht es (i.d.R.) aus, wenn C der Grundschuld zustimmt?
Danke für die Mühen und viele Grüße
Philipp André
Hallo Philipp,
das Problem ist, dass die Bank im Falle dass die Raten nicht bezahlt werden das 4/5 Haus schlecht liquidieren kann,
Wollt Ihr zu dritt in eine Wohnung einziehen?
Was ist wenn einer wieder auszieht, bekommt er dann Miete von den anderen?
Warum bekommt nicht jeder 1/3 alle nehmen ein Darlehen auf und die 20% EK werden als Barwert verrechnet ?
Sollte es eine ETW zum Vermieten sein… kauft euch doch jeder eine Wohnung… bei den Zinsen bekommt man doch jeden Monat einen Überschuss raus… was solls…
Gruß der Ruhestandsplaner
Hallo,
ich gehe davon aus, dass die Bank alle 3 Eigentümer, die dann auch im Grundbuch stehen, als sog. Darlehensnehmer im Darlehensvertrag haben muss.
Die Eigentumsanteile sind dann - denke ich - jede/r zuz einem Drittel?
Oder 20% - 40% - 40% ?
Dies muss dann auch im Grundbuch so dokumentiert werden, wie Sie drei sich einig sind.
Viele Grüße
Heinz
PS: An welche Zinsbindung haben Sie bei der Finanzierung gedacht? Ich empfehle eine mindestens 20-jährige Zinsfestschreibung mit Sondertilgungsrecht und Sonderkündigungsrecht für Kunden (nicht für die Bank!) ab dem 11. jahr lt. BGB § 489.
Ein Angebot kann ich gerne machen - Auswahl aus über 100 Banken. Meine Mailadresse ist [email protected] für Rückfragen.