Hallo.
Es geht um einen jungen Mann (17), der die 11te Klasse eines Gymnasiums besucht. Aus Gründen, die ich nicht unbedingt aufführen möchte, ist es nicht mehr möglich, dass er bei seinem Vater (die Mutter ist verstorben) wohnt. Er hat bereits einen Einzelfallhelfer an seiner Seite und vom Jugendamt die Bestätigung, dass es für ihn nötig ist, von Zuhause auszuziehen. Der Vater ist ebenfalls einverstanden.
Jetzt steht die Frage der Finanzierung einer eigenen Wohnung im Raum. Da er bereits im Juli volljährig wird, kommt das Jugendamt nicht in Form von finanzieller Hilfe für ihn auf.
Meine Frage: Wird das Jobcenter einen Hartz IV-Antrag bewilligen, obwohl der Antragsteller noch Minderjährig ist und zur Zeit noch bei seinem Vater wohnt? Wird dabei das familiäre Problem berücksichtigt? Bzw.: Gäbe es andere Möglichkeiten für ihn, für diesen Zweck Geld vom Staat zu bekommen? Der Vater ist zahlungsunfähig.
Danke im Voraus für Antworten.
Gruß, Shivan