Wohnungsgeld ab wann wenn man nach D zieht

Hallo,
wenn man in Frankreich wohnt und dann nach D zieht. Aber selbst im Erziehungsurlaub ist und drei Kinder bei sich hat. Der Ehemann für die gemeinsamen Schulden im Trennungsjahr aufkommt, ein Kind bei sich hat und wenig verdient. Hat man dann wirklich erst einen Anspruch nach einem halben Jahr auf Sozialhilfe, Wohnungsgeld und sonstige Hilfen? Oder ist es nach der Streichung der Sozialbeihilfe im Ausland geändert worden? Hatten deswegen schon sehr angeregte Diskussionen, die hoffe ich hiermit beendet werden können.
Gruß Ulli

Hallo,
wenn derjenige, der da von F nach D ziehen will, Deutscher oder Franzose ist, hat er, Bedürftigkeit vorausgesetzt, auch sofort Anspruch auf Sozialhilfe und nicht erst nach 6 Monaten. Wie kommst du auf diese 6 Monate? Wohngeld gibt es ab 01.01.05 für Sozialhilfeempfänger nicht mehr (dafür entsprechend mehr Sozialhilfe, bzw. ALG 2 oder Sozialgeld.)

Oder ist es
nach der Streichung der Sozialbeihilfe im Ausland geändert
worden?

Was meinst du denn damit??

Gruß
Nelly