Wohnungsgeld archiv

hallo, bräuchte mal beratung, habe mit meine freundin zussamen eine wohnung gemittet, beide mittvertrag unterschrieben, ich arbeite als schlosser kriege 1100 euro, meine freundin hat ein kind kriegt also kindergeld und vor 4 monaten schwanger geworden, wohnung zahlen wir 560, sie ist zu sozialamt gegangen die haben meine einkommen genommen und alles verrechnet uns reicht nicht 220 euro also kriegt sie jetzt dies geld, meine freundin hat aber viele schulden und es reicht uberhaupt nicht aus um zu uberleben.
jetzt zu frage wenn ich jetzt von der wohnung umziehe zu meinen eltern sie kriegt doch derzeitige wohnung usbezahlt (miete) won sozial weil sie hat kein einkommen und sie schwanger ist,
WIRD ES WAS?

Hallo,

im Vorfeld möchte ich dir erwähnen, dass ich Probleme mit deinem Satzbau und dem Syntex hatte. Ich glaube dich dennoch verstanden zu haben :smile:

Schlimmer Umstand in dem Du mit deiner Frau reingeraten bist.
Also es liegt vor dass du Arbeitest und mit deiner Freundin zusammen gezogen bist. Das zählt für das Sozialamt als ob ihr verheiratet seit, solange ihr in einer Wohnung wohnt.

Für den Fall das du nun Ausziehst, Aufgrund das dein Gehalt mit ihrem Unterstützungsgeld beim Sozialamt nicht mehr angerechnet werden, ist dieses richtig. Aber der fehler liegt in dem zu zahlenden Mietpreis.

Deine Freundin würde vom Staat nur eine Wohnung mit einem Mietpreis (von bis zu) 320€ gestellt bekommen.
Wenn sie denn Alleinwohne.

Achtung! Wenn sich jedoch herausstellt das du mehrmals die Woche in der Wohnung schläfst wo nur sie gemeldet ist. Kann der Fall eintreten das jemand vom Sozialamt vorbeikommt und ihre Wohnung sehen will.
Wenn Sachen wie Zahnbürste oder ähnliches von dir vorgefunden werden, zählt dieses unter Staats-/Amtsbetrug, da sich herausstellte das Du auch bei ihr Wohnst und sie über einen Zeitraum Geld vom Staat erhiehlt was ihr nicht zu steht. Dieses Geld wird der Staat dann zurückverlangen.
Bei Schulden an den Staat kommen dann anschließend keine Mahnkosten zu sondern wird klar mit Gefängnis verhandet wenn man diese nicht zurückzahlt.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig Hilfe geben und dich vorwahrnen fals du jenes im Sinne hattest.

Mein Tip währe das ihr euch beide eine etwas günstigere Wonung mietet.
Und deine Freundin Privatinsolvens anmelden sollte wenn der Fall bestehe das die Kreditzahlung enorm ist.

Mein Rat:…bitte bei Sozialarbeiter des Jobcenters beraten lassen…ihr Verdienst wird immer dazu gerechnet, solange sie zusammen wohnen, tun sie das nicht mehr wird die Freundin wahrscheinlich auch eine andere Wohnung beziehen müssen, weil es da auch Grenzen gibt bis zu welcher Miethöhe das Jobcenter bezahlt…also Beratung der zuständigen Stellen nutzen, die kennen sich besser aus!
K.Andrejew

Also … Wohngeld ist erst einmal etwas anderes als „Sozialhilfe“ bzw. Harz IV …
meines Wissens nach muss man um Wohngeld zu bekommen ein Mindesteinkommen haben. Das Wohngeld ist wohl dafür gedacht, daß man mit seinem Einkommen zwar alle Rechnungen begleichen kann, dann aber nichts mehr übrig bleibt um ggf. etwas an der Wohnung zu machen. Beim Antrag wird also Dein Einkommen genommen und dem wird ein normal benötigtes Einkommen gegen gerechnet. Dieses besteht aus einem normalen Bedarfssatz pro Person (Single, kinderlos, etc. etwa 350 EUR), hinzu alle Kosten die Anfallen … sprich Miete, Strom, Wasser, Telefon, eben alle Fixkosten die man so hat. Dann kommt man auf eine Summe (sagen wir mal 1000 EUR) und die MUSST Du monatlich als Einkommen haben. Dann sagt man Dir, Du bräuchtest ca 200 EUR für die Wohnung monatlich um ggf. Schönheitsreparaturen zu bezahlen etc. Du hast aber nur ein Einkommen von 1000 EUR, also zahlt man Dir die Differenz von 200 EUR als „Wohngeld“. Verdienst Du weniger, als das was die Dir ausrechnen, gibts kein Wohngeld.
Anders herum kannst Du Harz IV beantragen, wie das läuft weiß man sicherlich auch. Allerdings sind sie hierbei berechtigt zu sagen, daß Deine Freundin in einer für sie zu großen Wohnung wohnt und ebenfalls umziehen muss.

Ich würds an Deiner Stelle mal durchrechnen lassen, ob Du mit dem „bei Ihr Wohnen“ zzgl. Wohngeld am Ende mehr raus hast als wenn sie „allein“ mit Harz IV da steht und in eine andere Wohnung umziehen muss.

Gruß Maddin

Hallo, da kann ich dir nicht helfen