Habe mal eine komische Frage, wenn der Vermieter eine Wohnung neu vermisst und dann zu der tatsächlichen Größe 10% dazurechnet ist das rechtlich richtig, oder darf er das gar nicht?
Habe mal eine komische Frage, wenn der Vermieter eine Wohnung
neu vermisst und dann zu der tatsächlichen Größe 10%
dazurechnet ist das rechtlich richtig, oder darf er das gar
nicht?
Es gibt kein Gesetz, das irgendwelche Rechenoperationen verbietet. Wenn es ihm Freude bereitet, darf er rechnen was immer er auch will.
Wenn Du jedoch wissen willst, ob eine auf bestimmte Weise ermittelte Zahl für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, solltest Du auch danach fragen… Es gibt zwar einige hier, denen das Raten Spaß macht, die wirklichen Fachleute gehören meist jedoch nicht dazu.
Mir ging es darum ob er diese neue errechnete Wohnungsgröße im Mietvertrag verwenden darf.
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Hallo
wenn man eine Wohnung aus misst hat man die tatsächlichen Zahlen und muss keine 10% dazu geben. Warum auch? 10% sind bei 70 qm 7 qm und die bezahlt man bei den Nebenkosten mit, bei allem was über qm abgerechnet wird.
Also: Wohnung noch mal nachmessen und tatsächliche Grösse eintragen.
Es sei denn: er hat einen Balkon oder Terrasse anteilig zu den ermittelten qm addiert.
Gruß
Hallo,
Mir ging es darum ob er diese neue errechnete Wohnungsgröße im
Mietvertrag verwenden darf.
In einem Mietvertrag sollte die Größe stehen, die gemessen wurde, was denn sonst? Natürlich muss man dabei berücksichtigen, wie Dachschrägen, Balkon, Terasse etc. gerechnet werden.
Wobei mir nicht ganz klar ist, warum für einen neuen Mietvertrag neu gemessen wird, wenn bereits ein Mietvertrag besteht. Hat sich irgendwas geändert oder stimmte der alte Vertrag nicht?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
im Mietvertrag muss die tatsächliche Grundfläche der Wohnung eingetragen werden, wobei Dachschrägen bis zu einer betimmten Höhe nur zur Hälfte angerechnet werden. Auch Loggien (da 3-seitig umbaut) werden bis zu einem bestimmten Satz mit einberechnet.
Hol dir mal beim Amt für kleines Geld (in etwa 10 Euro) einen Mietenspiegel. Dort ist aufgelistet, wieviel €/qm in einer bestimmten Gegend der Mittelwert ist (ist auch abhängig von Sammelheizung und Baujahr des Objekts). Wird der Höchstwert überschritten, ist es Wucher.
Vielleicht hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden? Bei einer höheren qm-Zahl würde deine Wohnung evt. in den nächsthöheren Mietsatz eingestuft werden. Oder die Wohnung ist damals vielleicht falsch ausgemessen worden?
Mir ging es darum ob er diese neue errechnete Wohnungsgröße im
Mietvertrag verwenden darf.
Ich glaube, Dir ist wirklich nicht zu helfen. Wenn Du nur ein paar Brocken hinwirfst, kannst Du keine sinnvolle Antwort erwarten.
Persönlich finde ich die mittlerweile stattfindende Raterei der User sehr bemerkenswert…
Hallo
„Digge“ meint wohl ob ein Mietvertrag geändert werden darf wenn nach Nweuvermessung mehr qm rauskommen und die Miete oder/und Nebenkosten deshalb erhöht werden sollen.
Aber würde das auch in einem umgedrehten Fall funktionieren? Wenn ein Mieter nachmisst und meinetwegen 10 % weniger Fläche rauskommt. Darf der Mieter einen neuen Vertrag mit geminderter Miete verlangen?
Gruss vonsales
Hallo
nicht jeder VM misst 100% genau und wenn man im Nachhinein feststellt, dass die Wohnung nicht so groß ist wie im MV angegeben, wird m.E. eine 10%-ige Toleranz der Überschreitung geduldet.
Wenn aber gemessen wird, aktuelle Zahlen vorliegen und dann nochmal 10% aufgeschlagen werden, kann man das nicht nachvollziehen und sollte auch nicht akzeptiert werden.
Gruß