wohnungsgröße algII

eine grundsätlich frage!!

kann die algII behörde einem die wohnungsgröße vorschreiben auch wenn die wohnung günstig ist?

bzw was ist entscheidender die m2 oder die kaltmiete?

bedanke mich für die mühe

hasan

Hallo Hasan,

die Behörde kann nicht die Wohnungsgröße vorschreiben, aber sie kann bestimmen welche Größe sie für angemessen hält und ab wann sie die Kosten nicht mehr, oder nicht mehr vollständig zahlt.
Bei der Angemessenheit kommt es, so habe ich es bisher verstanden, auf beide Faktoren an, also auf die Größe und die Kosten.

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.

Gruß Nele

Hallo,

sie kann und sie tut.

Wenn die qm-Zahl zu groß ist, wird sie ablehnen wg
Hartz-4-Gesetztgebung.
Wenn die Vergleichsmiete zu hoch ist, dann wird sie
ablehnen wg Hartz-4-Gesetztgebung.
Also im Grunde genommen keine Chance.
Sie müssen wissen, dass in den ARGEN inkompetente Sachbearbeiter ohne großartige Ausbildung sitzen, die sich daran ergötzen, anderen Leuten und Hilfesuchenden
Schwierigkeiten zu bereiten.

Viel Spaß

opa2009

Hallo!
Ich würde an Deiner Stelle es darauf ankommen lassen. Bei Aufforderung durch das Amt Widerspruch einlegen und danach klagen. Wenn die Wohnung günstiger ist, als die vorgegebenen 60 qm, dann wird das Gericht Dir Recht geben und Du „darfst“ wohnen bleiben.1 Person 53 qm, 2 Personen 60 qm, 3 Personen 75 qm, 4 Personen 90 qm, 5 Personen 105, jede weitere +15 qm.
Schöne Grüße

Hallo Hasan!
Die ARGE kann die Wohnungsgröße durchaus vorschreiben, muss dabei allerdings eine Toleranz in der Größe (m²) berücksichtigen.
Bei der Wohnungsbewertung spielen folgende Fakten die entscheidende Rolle.
1.) Kaltmiete
2.) Nebenkosten, die von der Arge getragen werden müssen.
3.) Wohnungsgröße
Gebe doch mal im Internet „Mietspiegel“ und dann Deinen Wohnort ein.
Hier kannst Du erfahren, was die ARGE genehmigen muss.
Liebe Grüße - Ernst

Hallo
die alg2 stelle kann vorschreiben, wie groß die Wohnung sein darf. 45m2 der vorstand und jeder weitere mitbewohner 15m2. viele ämter zahlen aber nur bis zu einen gewissen betrag die miete. wenn man darüber liegt, muß man den rest selber aufbringen. m2 sind meistens entscheident. wenn man aber nachweisen kann, das es keinen anderen wohnraum gibt, kann man dort bleiben, wo man ist. grundsätzlich können sie einen vorschrieften machen. dann müssen sie aber meistens den umzug bezahlen und das wollen die meisten nicht. es gibt aber solche fälle.
lg. Manja