Wohnungsgröße, Anzahl Zimmer

hallo liebe Experten,
heute frage ich einmal für eine Freundin.

Ihr Mann ist aus dem Haus ausgezogen vor 2 Jahren und hat nun die Scheidung eingereicht. Das Haus gehört ihm alleine ( sie nicht im Grundbuch eingetragen, Kredit hat sie aber mit unterschrieben, obwohl nicht berufstätig wegen der Kinder).

Nun kommt erstens ihr Mann öfters den Unterhaltsverpflichtungen nicht nach bzw. mit 3 Wochen Verspätung, die Kinder sind 3 und 6 Jahre alt, letzteres leidet an einer schweren Neurodermitis und diversen Nahrungsmittelallergien. Die Finanzlage ist katastrophal.

Nun hat sie eine Wohnung in Aussicht, niemand kann ihr aber sagen, wie groß sie sein darf (bzw. muß), um z.B. den Vorschuß für die Unterhaltszahlungen für die Kinder vom Sozialamt zu erhalten und selber auch Unterstützung. Außerdem bin ich unsicher, weil bei mir das Jugendamt damals die Auflage machte, da Junge und Mädchen (damals 8 und 4) seien getrennte Kinderzimmer vorgeschrieben.

Sie hat mehrfach sich beworben, bekommt aber keine Arbeit, da a) der Kleine um 8;00 im Kindergarten sein muß und die größere, kranke Tochter erst um 9:00 vom Schulbus abgeholt wird. Der Kleine muß dann um 12:00 im Kindergarten geholt werden, die Tochter kommt meist bei 13:00 Uhr zurück. Eine bezahlbare Kinderbetreuung ist nicht möglich.

Kann mir jemand Tipps geben, wie ich ihr weiterhelfen kann?
Danke für die Mühe
Gruß Chris

Vision & Filter
Wohneigentum und Unterstützung vom Sozialamt sind ein Kontrastprogramm - eine Zerreißprobe für eben noch intakte familiäre Bindungen. Was spricht gegen die gewerbliche Umnutzung der Räume? Wie sind die baulichen Voraussetzungen? Planen die beiden Eigentümer nach stattgehabter Zugewinngemeinschaft gemeinsam? Welche Beschränkungen im Zugangsrecht zu ihren Kindern befürchten die Wohnungseigentümer?

Ihr Mann ist aus dem Haus ausgezogen vor 2 Jahren und hat nun
die Scheidung eingereicht. Das Haus gehört ihm alleine (sie
nicht im Grundbuch eingetragen, Kredit hat sie aber mit
unterschrieben, obwohl nicht berufstätig wegen der Kinder).

Was listet ihr Ehevertrag hierzu?

Nun kommt erstens ihr Mann öfters den
Unterhaltsverpflichtungen nicht nach bzw. mit 3 Wochen
Verspätung, die Kinder sind 3 und 6 Jahre alt, letzteres
leidet an einer schweren Neurodermitis und diversen
Nahrungsmittelallergien. Die Finanzlage ist katastrophal.

Welche anderen Quellen hat sie?

Nun hat sie eine Wohnung in Aussicht, niemand kann ihr aber
sagen, wie groß sie sein darf (bzw. muß), um z.B. den
Vorschuß für die Unterhaltszahlungen für die Kinder vom
Sozialamt zu erhalten und selber auch Unterstützung. Außerdem
bin ich unsicher, weil bei mir das Jugendamt damals die
Auflage machte, da Junge und Mädchen (damals 8 und 4) seien
getrennte Kinderzimmer vorgeschrieben.

Mit oder ohne Tür? Loft ist nicht immer warm.

Sie hat mehrfach sich beworben, bekommt aber keine Arbeit, da
a) der Kleine um 8;00 im Kindergarten sein muß und die
größere, kranke Tochter erst um 9:00 vom Schulbus abgeholt
wird.

Was bedeutet das für sie? Lebt sie in einer WG?

Der Kleine muß dann um 12:00 im Kindergarten geholt
werden, die Tochter kommt meist bei 13:00 Uhr zurück. Eine
bezahlbare Kinderbetreuung ist nicht möglich.

Was müsste diese Betreuung im Einzelnen leisten?

Kann mir jemand Tipps geben, wie ich ihr weiterhelfen kann?

Wohne mit ihr. Gründet eine WG. Lust auf Feng Shui? Oder gefällt dir ihr Mann? Dann triggere ihre Love Story, ein Platz in der ersten Reihe ist dir sicher.

Hallo Chris,

Ihr Mann ist aus dem Haus ausgezogen vor 2 Jahren und hat nun
die Scheidung eingereicht. Das Haus gehört ihm alleine ( sie
nicht im Grundbuch eingetragen, Kredit hat sie aber mit
unterschrieben, obwohl nicht berufstätig wegen der Kinder).

Zu der Mitunterzeichnung der Bürgschaft sieht es - meines Erachtens nach - sehr gut für Deine Freundin aus. Schau mal unter diesem Link, wo von „Sittenwidrigkeit“ die Rede ist: http://www.mdr.de/ratgeber/recht_versicherungen/1816…

Ich rate ihr dringend auszuziehen! Das Sozialamt dürfte ihr dabei behilflich sein. Scheu vor diesem Gang ist in dieser desaströsen Lage unangebracht, es geht ja auch um das Wohl der Kinder.

Nun kommt erstens ihr Mann öfters den
Unterhaltsverpflichtungen nicht nach bzw. mit 3 Wochen
Verspätung, die Kinder sind 3 und 6 Jahre alt, letzteres
leidet an einer schweren Neurodermitis und diversen
Nahrungsmittelallergien. Die Finanzlage ist katastrophal.

Auch in Ehen, die noch nicht geschieden worden sind, können bei Getrenntleben Unterhaltsleistungen an die Frau anfallen. Außerdem steht Deiner Freundin nun auch das Kindergeld allein zu, da die Kinder ja in ihrem Haushalt leben. Sie sollte außerdem sofort alle Konten trennen.

Ich rate dringend auch zu einem Gang auf das Jugendamt. Hier wird der Mutter auf jeden Fall mit Rat und Tat zur Seite gestanden! Ich jedenfalls habe immer sehr gute Erfahrungen gemacht!

Nun hat sie eine Wohnung in Aussicht, niemand kann ihr aber
sagen, wie groß sie sein darf (bzw. muß), um z.B. den
Vorschuß für die Unterhaltszahlungen für die Kinder vom
Sozialamt zu erhalten und selber auch Unterstützung.

Der Vorschuss für die Unterhaltsleistungen für Kinder ist - wenn ich nicht total falsch liege - überhaupt nicht abhängig von der Wohnungsgröße??? Aber als Pi-mal-Daumen-Rechnung empfehle ich bei einer dreiköpfigen Familie eine Drei-Zimmer-Wohnung in adäquater Größe. Die Vorschussleistungen des Jugendamtes (nicht des Sozialamtes - gibt es da überhaupt welche?) hängen vielmehr von der finanziellen und persönlichen Situation der Sorgeberechtigten ab. Hat sie einen neuen Lebensgefährten, ist das zum Beispiel schon unter Umständen ein Grenzfall, da das Haushaltseinkommen zählt. Heiratet sie wieder, entfällt jeglicher Vorschussanspruch total.

Fakt ist, dass die Mutter dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kann, da die Kinderbetreuung nicht gewährleistet ist. Sie könnte also durchaus Sozialhilfe beziehen.

Außerdem
bin ich unsicher, weil bei mir das Jugendamt damals die
Auflage machte, da Junge und Mädchen (damals 8 und 4) seien
getrennte Kinderzimmer vorgeschrieben.

Vorgeschrieben?? Hier würde ich eher von einem Idealfall sprechen.

Sie hat mehrfach sich beworben, bekommt aber keine Arbeit, da
a) der Kleine um 8;00 im Kindergarten sein muß und die
größere, kranke Tochter erst um 9:00 vom Schulbus abgeholt
wird. Der Kleine muß dann um 12:00 im Kindergarten geholt
werden, die Tochter kommt meist bei 13:00 Uhr zurück. Eine
bezahlbare Kinderbetreuung ist nicht möglich.

Aus diesem Grund sollte sie auch Unterhaltsansprüche für sich selber von ihrem Noch-Ehemann einfordern. Die Kinder sind noch zu klein. Aber da spielen auch noch andere Faktoren eine Rolle, die sie am besten mit einem Anwalt besprechen sollte. Dieses Geld für die Beratung sollte sie auf jeden Fall aufbringen. Außerdem braucht sie spätestens für die Scheidung sowieso einen Anwalt.

Kann mir jemand Tipps geben, wie ich ihr weiterhelfen kann?
Danke für die Mühe

Ich hoffe, das war schon mal etwas!
Viele Grüße
Jana

prozesskostenbeihilfe zu beantragen lohnt

danke Jana, für deine hilfreichen Anmerkungen. Den Link habe ich gleich gespeichert.

Ich rate ihr dringend auszuziehen! Das Sozialamt dürfte ihr
dabei behilflich sein. Scheu vor diesem Gang ist in dieser
desaströsen Lage unangebracht, es geht ja auch um das Wohl der
Kinder.

Sie hat heute vom Sozialamt erst einmal 100 € Vorschuss bekommen, hat sich 2 Wohnungen angesehen - ein Hoffnungsschimmer ist vorhanden, sie kann diese ab Februar beziehen.

Ich rate dringend auch zu einem Gang auf das Jugendamt. Hier
wird der Mutter auf jeden Fall mit Rat und Tat zur Seite
gestanden! Ich jedenfalls habe immer sehr gute Erfahrungen
gemacht!

super Tipp, sie ist jetzt unterwegs zum Jugendamt

Der Vorschuss für die Unterhaltsleistungen für Kinder ist -
wenn ich nicht total falsch liege - überhaupt nicht abhängig
von der Wohnungsgröße??? Aber als Pi-mal-Daumen-Rechnung
empfehle ich bei einer dreiköpfigen Familie eine
Drei-Zimmer-Wohnung in adäquater Größe. Die
Vorschussleistungen des Jugendamtes (nicht des Sozialamtes -
gibt es da überhaupt welche?) hängen vielmehr von der
finanziellen und persönlichen Situation der Sorgeberechtigten
ab.
Hat sie einen neuen Lebensgefährten, ist das zum Beispiel
schon unter Umständen ein Grenzfall, da das Haushaltseinkommen
zählt. Heiratet sie wieder, entfällt jeglicher
Vorschussanspruch total.

ja, aber nach neuem Partner ist ihr zur Zeit noch nicht, dafür braucht sie zuviel Kraft für die Kinder, die ja durch das Verhalten des Vaters sehr leiden.

Fakt ist, dass die Mutter dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung
stehen kann, da die Kinderbetreuung nicht gewährleistet ist.
Sie könnte also durchaus Sozialhilfe beziehen.

richtig

Außerdem
bin ich unsicher, weil bei mir das Jugendamt damals die
Auflage machte, da Junge und Mädchen (damals 8 und 4) seien
getrennte Kinderzimmer vorgeschrieben.

Vorgeschrieben?? Hier würde ich eher von einem Idealfall
sprechen.

dann ist es ja einfacher, zumindest um überhaupt erst einmal auf eigenen Beinen zu stehen und zur Ruhe zu kommen. Möglicherweise wird sie sogar Schaukel etc. mitnehmen können, hat Vermieter schon mündlich zugesagt

Aus diesem Grund sollte sie auch Unterhaltsansprüche für sich
selber von ihrem Noch-Ehemann einfordern. Die Kinder sind noch
zu klein. Aber da spielen auch noch andere Faktoren eine
Rolle, die sie am besten mit einem Anwalt besprechen sollte.
Dieses Geld für die Beratung sollte sie auf jeden Fall
aufbringen. Außerdem braucht sie spätestens für die Scheidung
sowieso einen Anwalt.

sie hat einen Anwalt, aber … der hat sie monatelang immer hingehalten, man solle es im Guten versuchen, man müsse sich einigen usw.usf. Ergebnis war, dass ihr Mann im Juli den Unterhalt von sich aus einfach um die Hälfte kürzte, der Anwalt dann endlich die Unterhaltsicherungsklage Ende August einreichte - und das Amtsgericht total überlastet ist und bis heute noch nicht einmal ein Anhörungstermin festgelegt wurde. Ich finde das wirklich schlimm —

also vielen Dank erst einmal, so konnte ich ihr schon mal sagen,w as sie zu allererst machen sollte - der Kopf ist ja am Platzen bei ihr, zumal ich aus eigener Erfahrung weiss, dass man wie gelähmt ist…

Gruß Chris

danke Biggi, tja sicher ist das konträr mit Wohneigentum und Sozialhilfe – nur ihr gehört nichts, N I C H T S. Sie hat auch keinen Ehevertrag gemacht. Er ist ja knall auf fall ausgezogen, hat seinen sicheren Job aufgegeben, sich selbständig (zwecks Selbstverwirklichung) gemacht und das in der Baubranche. Tja und er führt seinen anspruchsvollen Lebensstil weiter - und vergisst (?!) Geburtstage der Kinder, abgesprochene Ferientermine, Abholtermine – und nun einfach auch Zahltermine.

Das ist leider immer so und eine WG ist nicht jederfraus Sache - wäre für mich nieeee.

Trotzdem danke für dein Posting
Gruß Chris

Hi!

Als erstes sollte sie mal den Anwalt wechseln!! Da sie ja eh kein Geld hat bekommt sie Prozesskostenbeihilfe, sodaß sie den Anwalt nicht bezahlen muß!

Die Vorschriften für die neue Wohnung erfährt sie beim Sozialamt - sollte sie von sich aus keine eigenen Wohnung ifnden ist das Soziamt gar verpflichtet ihr dabei behilflich zu sein!

Zu dem Haus wurde ja shcon gesagt, daß Ihre Unterschrift im Regelfall gar nicht gültig ist, wobei ich hier gar von einem Anwalt prüfen lassen würde wie die Ansprüche am Haus geregelt sind! Wenn sie in einer „normalen“ Ehe ohne Vertrag gelebt hat hat sie meines Wissens auch Ansprüche am Haus - mal nachfragen…

Wegen der Finanzen war sie ja wohl schon beim Sozialamt und sie sollte sich mal ein schlaues Büchlein kaufen, was ihr alles vom Sozialamt zusteht (z. B. eine neue Wohnungseinrichtung!) - da gibt es inner Buchhandlung schlaue Büchlein ;o))

Gruß

Bernd
P.S.: Vielleicht mal beim Jugendamt bnzw.- Sozialamt nachfragen wegen Anwalt - die kenne sicher gute ;o)

hi Bernd,

Hi!

Als erstes sollte sie mal den Anwalt wechseln!! Da sie ja eh
kein Geld hat bekommt sie Prozesskostenbeihilfe, sodaß sie den
Anwalt nicht bezahlen muß!

hatte ich ein Brett vorm Kopf - auf die Idee kam ich nicht (also schon Alzheimer bei mir *g*)

Die Vorschriften für die neue Wohnung erfährt sie beim
Sozialamt - sollte sie von sich aus keine eigenen Wohnung
ifnden ist das Soziamt gar verpflichtet ihr dabei behilflich
zu sein!

da hatte ich sie ja hingeschickt und die Mitarbeiter wissen offenbar nichts, sie sagten wörtlich: "da haben wir keine Ahnung von " Ich wollte ja vermeiden, dass sie Schwierigkeiten bekommen könnte, wenn die angemietete Wohnung zu groß sein sollte. Ich selbst weiss ja, dass es Regeln gibt, nur bin ich im Internet nicht fündig geworden.

Zu dem Haus wurde ja shcon gesagt, daß Ihre Unterschrift im
Regelfall gar nicht gültig ist, wobei ich hier gar von einem
Anwalt prüfen lassen würde wie die Ansprüche am Haus geregelt
sind! Wenn sie in einer „normalen“ Ehe ohne Vertrag gelebt hat
hat sie meines Wissens auch Ansprüche am Haus - mal
nachfragen…

Tipp gebe ich weiter

Wegen der Finanzen war sie ja wohl schon beim Sozialamt und
sie sollte sich mal ein schlaues Büchlein kaufen, was ihr
alles vom Sozialamt zusteht (z. B. eine neue
Wohnungseinrichtung!) - da gibt es inner Buchhandlung schlaue
Büchlein ;o))

super Tipp, da die jetzigen Möbel nicht in die neue Wohnung passen würden (von der Größe)

Gruß

Bernd
P.S.: Vielleicht mal beim Jugendamt bnzw.- Sozialamt
nachfragen wegen Anwalt - die kenne sicher gute ;o)

Ich danke dir für deine Tipps
Gruß Chris

Hi!

hi Bernd,

Die Vorschriften für die neue Wohnung erfährt sie beim
Sozialamt - sollte sie von sich aus keine eigenen Wohnung
ifnden ist das Soziamt gar verpflichtet ihr dabei behilflich
zu sein!

da hatte ich sie ja hingeschickt und die Mitarbeiter wissen
offenbar nichts, sie sagten wörtlich: "da haben wir keine
Ahnung von " Ich wollte ja vermeiden, dass sie Schwierigkeiten
bekommen könnte, wenn die angemietete Wohnung zu groß sein
sollte. Ich selbst weiss ja, dass es Regeln gibt, nur bin ich
im Internet nicht fündig geworden.

LOL…sorry, aber da hilft nur Galgenhumor ;o)))

Wie überall gibts auch beim Sozialamt solche und solche… bei uns haben sie einen alleinerziehenden Vater mit Kind 10 Tage vor Weihanchten auf die Straße gesetzt! - weil die Wohnung ein paar Quadratmeter zu groß war!! Merke…wenns drafu ankommt wissen die das schon, wobei es bei ihm halt an seiner unsozialen Art lag …

Sollten die nicht von selbst aus was sagen wollen muss man da mal auf den Tisch hauen und ggf. auch über den Chef gehen - dann sputen die schon!

Vorraussetzung dafür ist, daß sie sich nicht als Bittstellerin sieht beim Soziamt, denn das ist sie nicht! Sie macht nichts anderes als eine Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen für die sie Jahrelang eingezahlt hat und soll dementsprechend auftreten und ihre Rechte in Anspruch nehmen ;o)

Wegen der Finanzen war sie ja wohl schon beim Sozialamt und
sie sollte sich mal ein schlaues Büchlein kaufen, was ihr
alles vom Sozialamt zusteht (z. B. eine neue
Wohnungseinrichtung!) - da gibt es inner Buchhandlung schlaue
Büchlein ;o))

super Tipp, da die jetzigen Möbel nicht in die neue Wohnung
passen würden (von der Größe)

das mit den Möbeln(z. B. neue Küche) ist ja nur ein kleiner Teil ;o)) kenn mich da auch net näher asu aber man hat auf viels Ansrpüche wenn man es weiss und die vom Amt geben freiwillig nichts ;o))

Bernd

Hallo Christel,

als erstes zu einem Anwalt, am besten auf Familienrecht spezialisiert. Bei dem Anwalt kann sie auch einen Antrag auf Beihilfe zu den Anwaltskosten stellen. So wie sich mir der Fall darstellt, muss sie gar nichts bezahlen, da sie keine eigenen Einkünfte hat. Einkünfte des Mannes zählen in dem Fall nicht.
Als nächstes Sozialamt. Sie hat Anspruch auf Sozialhilfe, (wenn sie keine anderen Einkünfte hat), die Kinder bekommen vom Sozialamt Unterhaltsvorschuss, den sich das Sozialamt aer wiederholt vom Mann.
Zu der Wohnungsgröße kann ich dir sagen, dass das Sozialamt für einen Erwachsenen mit Kind eine Wohnung bis 60 m² und 315 € Kalt incl. Wassergeld bezahlt.
Wenn der Mann schon Unterhalt bezahlt, wer hat den denn ausgerechnet? Ihr steht auch Trennungsunterhalt zu (wenn sie keine anderen Einkünfte hat). Wenn die beiden seit zwei Jahren getrennt leben, kann die Scheidung sofort vollzogen werden.
Zu dem Haus kann ich dir nur sagen, dass deine Freundin schlechte Karten hat, wegen der Grundbuchsache. Genauer weiss es aber bestimmt der Anwalt.

Wenn noch Fragn sind, fragen ( ein bisschen weiss ich, da ich momentan in der selben Situation bin)

Viele liebe Grüße Ordnazo

P.S. Ganz viel Kraft für deine Freundin

erst einmal danke, ich melde mich noch mal direkt,
Hauptarbeit war von mir bisher ihr klarzumachen, dass nicht nur er „Schuld“ hat, wobei ich das Wort ablehne und dafür verantwortlich verwende. Sie war offenbar bisher 2 Jahre nur mit Hadern und Schuldzuweisungen beschäftigt – und hat die Finanzseite bisher ein wenig verschludert - und dem Anwalt war es offenbar sehr recht.

Nun, ich denke mit den ganzen Denkansätzen wird sie eine Menge anfangen können.
Gruß Chris

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hallo Ordnanzo

Zu der Wohnungsgröße kann ich dir sagen, dass das Sozialamt
für einen Erwachsenen mit Kind eine Wohnung bis 60 m² und 315
€ Kalt incl. Wassergeld bezahlt

hier ist 1 Erwachsener, 2 Kinder - Junge und Mädchen, letzteres an Neurodermitis erkrankt

bei mir hatte das Jugendamt auf getrennte Zimmer bestanden.
Lieben Gruß
Chris