Hallo Chris,
Ihr Mann ist aus dem Haus ausgezogen vor 2 Jahren und hat nun
die Scheidung eingereicht. Das Haus gehört ihm alleine ( sie
nicht im Grundbuch eingetragen, Kredit hat sie aber mit
unterschrieben, obwohl nicht berufstätig wegen der Kinder).
Zu der Mitunterzeichnung der Bürgschaft sieht es - meines Erachtens nach - sehr gut für Deine Freundin aus. Schau mal unter diesem Link, wo von „Sittenwidrigkeit“ die Rede ist: http://www.mdr.de/ratgeber/recht_versicherungen/1816…
Ich rate ihr dringend auszuziehen! Das Sozialamt dürfte ihr dabei behilflich sein. Scheu vor diesem Gang ist in dieser desaströsen Lage unangebracht, es geht ja auch um das Wohl der Kinder.
Nun kommt erstens ihr Mann öfters den
Unterhaltsverpflichtungen nicht nach bzw. mit 3 Wochen
Verspätung, die Kinder sind 3 und 6 Jahre alt, letzteres
leidet an einer schweren Neurodermitis und diversen
Nahrungsmittelallergien. Die Finanzlage ist katastrophal.
Auch in Ehen, die noch nicht geschieden worden sind, können bei Getrenntleben Unterhaltsleistungen an die Frau anfallen. Außerdem steht Deiner Freundin nun auch das Kindergeld allein zu, da die Kinder ja in ihrem Haushalt leben. Sie sollte außerdem sofort alle Konten trennen.
Ich rate dringend auch zu einem Gang auf das Jugendamt. Hier wird der Mutter auf jeden Fall mit Rat und Tat zur Seite gestanden! Ich jedenfalls habe immer sehr gute Erfahrungen gemacht!
Nun hat sie eine Wohnung in Aussicht, niemand kann ihr aber
sagen, wie groß sie sein darf (bzw. muß), um z.B. den
Vorschuß für die Unterhaltszahlungen für die Kinder vom
Sozialamt zu erhalten und selber auch Unterstützung.
Der Vorschuss für die Unterhaltsleistungen für Kinder ist - wenn ich nicht total falsch liege - überhaupt nicht abhängig von der Wohnungsgröße??? Aber als Pi-mal-Daumen-Rechnung empfehle ich bei einer dreiköpfigen Familie eine Drei-Zimmer-Wohnung in adäquater Größe. Die Vorschussleistungen des Jugendamtes (nicht des Sozialamtes - gibt es da überhaupt welche?) hängen vielmehr von der finanziellen und persönlichen Situation der Sorgeberechtigten ab. Hat sie einen neuen Lebensgefährten, ist das zum Beispiel schon unter Umständen ein Grenzfall, da das Haushaltseinkommen zählt. Heiratet sie wieder, entfällt jeglicher Vorschussanspruch total.
Fakt ist, dass die Mutter dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kann, da die Kinderbetreuung nicht gewährleistet ist. Sie könnte also durchaus Sozialhilfe beziehen.
Außerdem
bin ich unsicher, weil bei mir das Jugendamt damals die
Auflage machte, da Junge und Mädchen (damals 8 und 4) seien
getrennte Kinderzimmer vorgeschrieben.
Vorgeschrieben?? Hier würde ich eher von einem Idealfall sprechen.
Sie hat mehrfach sich beworben, bekommt aber keine Arbeit, da
a) der Kleine um 8;00 im Kindergarten sein muß und die
größere, kranke Tochter erst um 9:00 vom Schulbus abgeholt
wird. Der Kleine muß dann um 12:00 im Kindergarten geholt
werden, die Tochter kommt meist bei 13:00 Uhr zurück. Eine
bezahlbare Kinderbetreuung ist nicht möglich.
Aus diesem Grund sollte sie auch Unterhaltsansprüche für sich selber von ihrem Noch-Ehemann einfordern. Die Kinder sind noch zu klein. Aber da spielen auch noch andere Faktoren eine Rolle, die sie am besten mit einem Anwalt besprechen sollte. Dieses Geld für die Beratung sollte sie auf jeden Fall aufbringen. Außerdem braucht sie spätestens für die Scheidung sowieso einen Anwalt.
Kann mir jemand Tipps geben, wie ich ihr weiterhelfen kann?
Danke für die Mühe
Ich hoffe, das war schon mal etwas!
Viele Grüße
Jana