Mal angenommen jemand hat als Alleinstehender eine Wohnung, bei der die Arge die Meinung vertritt diese sei zu groß (knapp 50 qm, 45 sollen es nur sein)
Jetzt verlangt die Arge eine Unterschrift unter einer Erklärung, dass man (sozusagen freiwillig) auf ca. 45 Euro monatlich verzichtet, ansonsten würde 60 Euro monatlich „gestrichen“.
Darf so ein „Druck“ seitens der Arge sein?
Was ist mit dem Ermessensspielraum, nach dem eine Wohnung durchaus 50 qm für einen Alleistehenden haben darf? (gab da ein Urteil eines Gerichtes)
Falsches Brett–> Arbeits- und Sozialamt (o.T.)