Hallo,
ich möchte die Größe unserer Wohnung berechnen, da sie weitervermietet werden soll. Jetzt die Frage, in wie weit werden Kellerräume und Terrasse miteinbezogen?
Danke im Voraus, Heros.
Hallo,
Kellerräume werden nach unserem Mietrecht nicht berücksichtigt, wenn sie der Lagerung dienen und nicht als Wohnraum ausgebaut sind. Terrassen dürfen in guten Wohnlagen bis zu 1/4, in Ausnahmefällen bis 1/2 der Fläche angerechnet werden. Aber, liegt die Terrasse zu einer stark befahrenen Strasse kann die Terrasse keinen Wohnwert haben und dann ist nichts anzurechnen. In der Praxis setzt sich immer mehr durch, dass überdachte Terrassen und Balkon zu 50 % der Fläche anerkannt werden. Nun aber eine Einschränkung bezüglich der Heiz- und Nebenkosten. Wenn unterschiedlich grosse Terrassen und/oder Balkone vorhanden sind, darf weder Terrasse noch Balkon bei der Wohnfläche in der Heizkosten- und Warmwasserkostenabrechnung auftauchen. Dann darf nur die tatsächliche Wohnfläche im Haus berechnet werden. Da Balkone und Terrassen wie Dachterrassen fast nie identisch sind sollte sich ein Vermieter wirklich überlegen, ob er nicht aus grundsätzlichen Erwägungen die Anrechnung der Balkone, Terrassen und Dachterrassen unterlässt.
ich möchte die Größe unserer Wohnung berechnen, da sie
weitervermietet werden soll. Jetzt die Frage, in wie weit
werden Kellerräume und Terrasse miteinbezogen?
Danke im Voraus, Heros.
Wenn ihr bei Euch einen Mietspiegel habt, kannst Du hier statt des Mittelwertes den oberen Wert nehmen oder Du nimmst den Mittelwert und machst einen Zuschlag für die Terrasse im Mietpreis ( enthalten). Nach dem Gesetz hast Du bis 20 % - wenn für den Preis jemand die Wohnung nimmt - Luft.
Empfehlung: Für die Heiz- und Warmwasserkosten und die anderen Nebenkosten die Wohnflächen in der Wohnung nehmen - ohne Balkon, ohne Terrasse oder Dachterrasse. Hier den Preis berechnen und dann für Balkon je nach Größe 25-30 EURO dazu. Im Mietvertrag eintragen "ca xx qm ".
Gruss Günter
Danke, hat mir sehr geholfen!
!