Hallo Community,
ich wüßte gern, wie groß der Wohnraum max. sein darf, wenn eine von zwei erwachsenen Personen 100 % schwerbehindert ist und in der Wohnung auf einen Rollator angewiesen ist.
Und um die Sache etwas zu konkretisieren benötige ich die Angaben für die Stadt und die Vororte von Wilhelmshaven.
Allgemein gültig ist für zwei Erwachsene 60 qm bis max. 362,00 Euro angemessene Miete (Grundmiete einsch. Nebenkosten).
Ich habe aber in einem alten Bericht von 2009 gelesen, dass für jede schwerbehinderte Person 10 qm zusätzlich erlaubt sind. ist das noch so?
Und wie ist das dann mit den Heizkosten? Wie hoch dürfen die sein?
Es wäre schön, wenn ich eine Antwort erhalten würde, weil es wirklich wichtig ist.
Vielen Dank schon einmal im Voraus
Hallo
für zwei Erwachsene 60 qm bis max. 362,00 Euro angemessene Miete (Grundmiete einsch. Nebenkosten).
Die Angemessenheitskriterien beziehen sich jeweils auf die Anzahl der Personen, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Zwei Erwachsene, die zusammenwohnen, bilden nicht zwangsläufig eine Bedarfsgemeinschaft. Bei einer WG bzw. einem zusammenwohnenden unverheirateten Paar ohne gemeinsames Kind, das getrennt wirtschaftet und nicht finanziell füreinander einsteht, läge z.B. keine 2-er Bedarfsgemeinschaft vor, sondern die beiden müssten „getrennt“ berechnet werden (= ggf. 2x der Anspruch einer Single-BG).-
Die Wohnung muss insgesamt angemessen sein (qm/Preis). Was die maximalen Kosten angeht, sind die Angemessenheitskriterien von Kommune zu Kommune (teils sehr) unterschiedlich angesetzt. Der aktuell gültigen Informationen bekommt man beim örtlich zuständigen Jobcenter (ohne Gewähr für Aktualität mal hier schauen: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html )
Bezüglich der angemessenen Wohnfläche: http://hartz.info/index.php?topic=5597.0
Zum Umzug allgemein: http://hartz.info/index.php?topic=24.0
LG
Vielen Dank für diese kompetente Antwort.
Vielleichte noch eine Erklärung zum besseren Verständnis. Wir sind ein Ehepaar. Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass mein Mann „dauerhaft, vollständig erwerbsunfähig“ ist, ihm aber leider drei Monate Pflichbeiträge zur Rente fehlen und er deshalb Grundsicherung vom Amt für Soziales erhält, während ich ALG II beziehe. Ich bilde beim Jobcenter alleine eine Bedarfsgemeinschaft, während mein Mann beim Sozialamt eine Bedarfsgemeinschaft bildet.