angenommen bei einem Eigentümerwechsel stellt sich durch ein zugesandtes Dokument heraus, das eine Wohnung ca. ca. 10 % kleiner ist wie laut Mietvertrag.
Weiter angenommen, im Zuge einer Renovierung stellt sich heraus, dass die Wohnung wohl eher sogar ca. 16 % kleiner ist wie laut Mietvertrag angegeben.
Wie sieht es in diesem Fall mit Mietrückzahlung bzw. Mietsenkung aus?
wie geschrieben Quadratmeterzahl laut Mietvertrag differiert mit Vermieterschreiben bei Wohnungsübergabe an Nachbesitzer. Das sind Dokumente des früheren Hausbesitzers. Da wurde noch gar nichts mieterseitig vermessen.
Im Rahmen einer mieterseitigen Wohnungsrenovierung stellt sich nun raus, dass scheinbar die Wohnung noch kleiner ist.
Also, die ca. 10 % sind sicher (hat ja Ex-Vermieter selbst per Dokument kundgetan) und optional sind es sehr wahrscheinlich noch weitere 6 %. Es geht hier um eine Differenz im zweistelligen Bereich.
Selbst würde man nicht genau messen (können), sich um über 10 qm zu vermessen, das glaube ich mal nicht.
Die Frage zur richtigen Wohnraumvermessung habe ich separat gestellt.
Die Frage hier ist, wie sieht es mit Mietrückzahlung und Mietminderung aus?
ich habe dieselben Fragen wie du, allerdings schon weitergedacht.
Ich hoffe, dass es jemanden im Forum gibt, der sie beantworten kann (und will).
Was das Ausmessen betrifft, so gehe ich bei Dachschrägen davon aus, dass die Flächen, über denen die Höhe bis zur Decke bzw. bis zur Schräge geringer als 1 m ist, mit null bewertet werden. Flächen, über denen die Höhe zwischen 1 m und 2 m liegt, werden zu 50% mitgezählt.
Kann jemand bestätigen, dass dies so richtig und Standard ist?
Wenn die Wohnung nach dieser Messmethode nun kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, dann stellen sich mir folgende Fragen:
Ab wie viel Abweichung kann man eine Mietminderung erwarten? Ich habe gelesen, dass dann, wenn die Wohnung kleiner als 90% der angegebenen Fläche aufweist, einer Forderung nach Mietminderung stattgegeben wird.
Aber worauf bezieht sie sich: Auf die Warmmiete, Nettokaltmiete, Nebenkosten, Kaution? Am schönsten für den Mieter wäre es ja, wenn er das Verhältnis von tatsächlicher Fläche zu angegebener Fläche multipliziert mit der Warmmiete als neue Miete bezahlt. Ist das üblich?
Auch habe ich gelesen, dass dies rückwirkend gilt, also von Mietbeginn an. Kann das jemand bestätigen?
Wenn der Vermieter Zweifel an den Messergebnissen des Mieters hat, muss ein unabhängiger Gutachter her. Wer bezahlt den?
Was, wenn die Miete pro Quadratmeter deutlich unter dem Durchschnittspreis der Gegend für vergleichbare Wohnungen liegt? Kann man dann trotzdem noch eine Mietminderung erwarten oder kann der Vermieter mit Recht sagen, er erhöhe einfach den Quadratmeterpreis, sodass nach dieser Erhöhung die Mietzahlungen dieselben bleiben wie vor der Neuvermessung der Wohnung?