wer kann helfen, ein befreundetes Pärchen steht in Trennung. Sie haben ein gemeinsames Kind (auch gemeinsames Sorgerecht). Das Kind wird mit der Mutter ziehen, steht dem Partner auch bei Hartz IV eine größere Wohnung zu, das Kind soll nicht nur aller 14 Tage beim Vater sein, sondern öfter (der Junge ist bald 4 Jahre)
ja, der Vater hat Anspruch auf eine Wohnung mir einem Zusatzzimmer, Voraussetzung: gemeinsames Sorgerecht und Elternvereinbarung
danke für die info gabi
ja, der Vater hat Anspruch auf eine Wohnung mir einem
Zusatzzimmer, Voraussetzung: gemeinsames Sorgerecht und
Elternvereinbarung
Ich würde beiden raten der VdK beizutreten. Die sind wirklich sehr gut. (www.vdk.de) und der Monatsbeitrag ist € 4,50. Sie beraten vor allen Dingen auch bei anderen Fragen zu Hartz IV.