Wohnungsgroesse u.a. im MV unbedingt angeben?

Hallo,

Person A bekommt zur Unterschrift einen Mietvertrag fuer eine Wohnung in einem MFH bei dem

  1. die qm der Wohnung nicht angegeben sind. Person A denkt sich Folgendes:
    a) qm muessen rein, so dass falls sich spaeter herausstellt, dass eine zu hohe qm Zahl inseriert wurde, er eine Mietminderung verlangen kann.

b) Fehlende qm nicht reklamieren, da die Wohnung u. U. sogar groesser ist als inseriert und der Vermieter dann evtl. die Miete nach oben hin anpasst.

  1. die Betriebskosten nicht im Einzelnen aufgeschluesselt sind, sondern pauschal auf die Abrechnung am Jahresende verwiesen wird. Ist Person A hier mit den gesetzlichen Regelungen (was auf Mieter umgelegt werden darf) abgedeckt? Oder sollte der MV die einzelnen Kosten aufweisen? Person A geht davon aus, dass alles was umgelegt werden darf, auch umgelegt werden wird (MFH).

Was koennte man Person A in Situation 1) und 2) empfehlen zu tun?

  1. Rufen Vermieter ueblicherweise den in der Selbstauskunft angegebenen Arbeitgeber an um sich dort zu erkundigen, ob ein potentieller Mieter dort arbeitet (nehme an, das Gehalt wird aus Datenschutzgruenden vom Arbeitgeber nicht angegeben)?

  2. Welche Bedingungen koennten bei einer Nachmieterklausel vereinbart werden? Rechtlich gesehen muss ein Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter ohnehin nicht akzeptieren, richtig? Allgemein, aus welchen Gruenden wuerde ein Vermieter auf die Einhaltung der 3 Monate Kuendigungsfrist bestehen wollen, wenn der Mieter dem Vermieter die Arbeit abnimmt und einen geeigneten Nachmieter vor Ablauf findet?

Vielen Dank und Gruesse

Kris

Hallo,

Person A bekommt zur Unterschrift einen Mietvertrag fuer eine
Wohnung in einem MFH bei dem

  1. die qm der Wohnung nicht angegeben sind. Person A denkt
    sich Folgendes:
    a) qm muessen rein, so dass falls sich spaeter herausstellt,
    dass eine zu hohe qm Zahl inseriert wurde, er eine
    Mietminderung verlangen kann.

Quadratmesser müssen nicht in den Mietvertrag.
Der Mieter kann allerdings jederzeit selbst nachmessen und prüfen, ob die Miete der Wohnungsgröße entspricht.

b) Fehlende qm nicht reklamieren, da die Wohnung u. U. sogar
groesser ist als inseriert und der Vermieter dann evtl. die
Miete nach oben hin anpasst.

Am einfachsten: man schaut sich die Wohnung nochmal an und misst nach. Alternativ: Wurde vielleicht in der Zeitungsannonce eine Quadratmeterzahl genannt? Gibt es identische Wohnungen im Haus? Anpassen nach oben geht schwer, wenn die Miete schon festgelegt worden ist und der Mietvertrag schon zur Unterzeichnung vorgelegt worden ist.

  1. die Betriebskosten nicht im Einzelnen aufgeschluesselt
    sind, sondern pauschal auf die Abrechnung am Jahresende
    verwiesen wird. Ist Person A hier mit den gesetzlichen
    Regelungen (was auf Mieter umgelegt werden darf) abgedeckt?
    Oder sollte der MV die einzelnen Kosten aufweisen? Person A
    geht davon aus, dass alles was umgelegt werden darf, auch
    umgelegt werden wird (MFH).

Kommt darauf an, wie der genau Wortlaut ist. Möglicherweise sind die Betriebskosten nicht mal wirksam auf den Mieter umgelegt worden?

Was koennte man Person A in Situation 1) und 2) empfehlen zu
tun?

Geschmackssache. Ohne Kenntnis der genauen Quadratmeterzahl würde ich jedenfalls keine Wohnung anmieten. Oft sehen Wohnungen riesig aus und die tatsächliche Fläche entspricht dem gar nicht.

  1. Rufen Vermieter ueblicherweise den in der Selbstauskunft
    angegebenen Arbeitgeber an um sich dort zu erkundigen, ob ein
    potentieller Mieter dort arbeitet (nehme an, das Gehalt wird
    aus Datenschutzgruenden vom Arbeitgeber nicht angegeben)?

Nein. In der Regel nicht. Ausser vielleicht ein Kontrollanruf, ob Herr xy dort tatsächlich arbeitet. Meist lässt man sich eine Gehaltsbescheinigung vorlegen, der Rest interessiert nicht.

  1. Welche Bedingungen koennten bei einer Nachmieterklausel
    vereinbart werden? Rechtlich gesehen muss ein Vermieter einen
    vorgeschlagenen Nachmieter ohnehin nicht akzeptieren, richtig?

Richtig.

Allgemein, aus welchen Gruenden wuerde ein Vermieter auf die
Einhaltung der 3 Monate Kuendigungsfrist bestehen wollen, wenn
der Mieter dem Vermieter die Arbeit abnimmt und einen
geeigneten Nachmieter vor Ablauf findet?

Zum Beispiel, weil ihm der vorgeschlagene Nachmieter unangenehm erscheint, der vorgeschlagene Nachmieter zu wenig verdient, er ein stadtdbekannter Betrüger ist, er eine Familie mit 5 Kindern hat, arbeitslos ist, Musiker ist, mit 5 Katzen einziehen will, starker Rauch ist? Es gibt viele Gründe, warum man nicht mit jedem einen Mietvertrag abschließen will.

Vielen Dank und Gruesse

Kris

  1. die qm der Wohnung nicht angegeben sind. Person A denkt
    sich Folgendes:
    a) qm muessen rein, so dass falls sich spaeter herausstellt,
    dass eine zu hohe qm Zahl inseriert wurde, er eine
    Mietminderung verlangen kann.

ich würde als Vermieter genau aus diesem Grund niemals eine Quadratmeterzahl angeben.
Gemietet wie besehen.

b) Fehlende qm nicht reklamieren, da die Wohnung u. U. sogar
groesser ist als inseriert und der Vermieter dann evtl. die
Miete nach oben hin anpasst.

ich glaube, dass das nicht zulässig ist, vor allem, wenn keine Quadratmeterzahl angegeben ist. Da kann aber ein Mieterverin oder ne Verbraucherzentrale eher Auskunft geben.

  1. die Betriebskosten nicht im Einzelnen aufgeschluesselt
    sind, sondern pauschal auf die Abrechnung am Jahresende
    verwiesen wird.

Das ist die frage. Je nach Art der Betriebskosten wird aufgeschlüsselt nach:

  • Fläche der Wohnung
  • Verbrauch
  • Anzahl der Personen (z. B. Müll)
  • Pro Wohnung, z. B. Kabelgebühren

Ist Person A hier mit den gesetzlichen
Regelungen (was auf Mieter umgelegt werden darf) abgedeckt?
Oder sollte der MV die einzelnen Kosten aufweisen?

Wenn im Mietvetrag nichts an Nebenkosten vereinbart ist, muss auch nichts gezahlt werden. Im Mietvertrag muss alles einzeln aufgelistet werden, sonst tappt der Vermieter in die Falle. Auch pauschale Formulierungen („Alles, was gesetzlich umlagefähig ist, wird auf den Mieter umgelegt“ gelten nicht.) Gut für Mieter, schlecht für Vermieter.

Person A
geht davon aus, dass alles was umgelegt werden darf, auch
umgelegt werden wird (MFH).

Siehe oben.

  1. Rufen Vermieter ueblicherweise den in der Selbstauskunft
    angegebenen Arbeitgeber an um sich dort zu erkundigen, ob ein
    potentieller Mieter dort arbeitet (nehme an, das Gehalt wird
    aus Datenschutzgruenden vom Arbeitgeber nicht angegeben)?

Vemieter holen oft auch Schufa-Auskünfte; sie können Lohnnachweise verlangen; sie können auf Datenbanken zugreifen, in denen Mietnomaden genannt sind. Darauf, dass der Arbeitgeber das Gehalt nicht mitteilt, würde ich nicht bauen.

4)Nachmieterklausel
Rechtlich gesehen muss ein Vermieter einen
vorgeschlagenen Nachmieter ohnehin nicht akzeptieren, richtig?
Allgemein, aus welchen Gruenden wuerde ein Vermieter auf die
Einhaltung der 3 Monate Kuendigungsfrist bestehen wollen, wenn
der Mieter dem Vermieter die Arbeit abnimmt und einen
geeigneten Nachmieter vor Ablauf findet?

Wenn er den Nachmieter nicht „mag“, also
ihn z.B. für nicht für

  • vertauenswürdig
  • kreditwürdig hält, der Neue
  • zuviele Tiere oder Kinder (ja so ist es!) hat
  • zu jung ist (die Leute wollen Ruhe, keine Party)
  • Ausländer ist
  • einen unerwünschten Gewerbe nachgeht und der Vermieter fürchtet, dass der Mieter dieses in der Whg betreibt (z. B. Bordell)
    Gründe für ne Ablehnung findet man immer und zuhauf. M. W. hat der Mieter aber seine Schuldigkeit getan, wenn er mindestens drei geeignete Nachmieter präsentiert hat.
    Bei einer großen wohnalage ist sowas wohl einfacher, weil hier der Vermieter meist nicht mitrin wohnt, und es ihm in weiten Teilen wurscht sein kann, wer einzieht. hauptsache, die Wohnung steht nur kurz leer, sonst macht er Verlust.

Hi, wie kann man nur soviel unwissenden Quatsch auf einem Haufen produzieren?
Lass es doch einfach, auch Mietrecht betrifft Recht und nicht, das Recht hätte ich gerne.
ramses90

2 „Gefällt mir“

Hi, wie kann man nur soviel unwissenden Quatsch auf einem
Haufen produzieren?

So, worauf beziehst du dich?
Außerdem: Lies mal, was Leopold gleichzeitrig geschruieben hast
Wenn du ein PROBLEM MIT MIR HAST, DANN VERZISCH DICH.
ramses90
na, was soll amn von einem ägyptischen König schon erwarten? Dass er deutsches Recht kenn , sicher nichtr :--------------)

M. W. hat
der Mieter aber seine Schuldigkeit getan, wenn er mindestens
drei geeignete Nachmieter präsentiert hat.

ok, aber das hilft ihm im zweifelsfall auch nicht aus dem vertrag heraus.

deshalb: das ist totaler BLÖDSINN! leider hält sich dieses gerücht hartnäckig. das präsentieren von nachmietern ist vielleicht hilfreich wenn man einen kulanten vermieter hat, aber der vermieter hat einen vertrag mit dem mieter. und um als mieter da raus zu kommen (ohne, dass der vermieter da mitreden kann), gibt es einen weg, den die gesetzgebung vorgesehen hat: die fristgerechte kündigung. in allen anderen fällen handelt es sich um KULANZ das vermieters. die suche nach potentiellen nachmietern ist auch nicht aufgabe des mieters. das hat der vermieter gefälligst selbst zu erledigen.

auch die aussage zu den nebenkosten („wenn nichts im mietvertrag vereinbart wurde…“) gilt nur begrenzt: verbrauchsabhängig ermittelte heizkosten (zählen ebenfalls zu den nebenkosten müssen auf alle fälle bezahlt werden.

M. W. hat
der Mieter aber seine Schuldigkeit getan, wenn er mindestens
drei geeignete Nachmieter präsentiert hat.

ok, aber das hilft ihm im zweifelsfall auch nicht aus dem
vertrag heraus.

deshalb: das ist totaler BLÖDSINN! leider hält sich dieses
gerücht hartnäckig. das präsentieren von nachmietern ist
vielleicht hilfreich wenn man einen kulanten vermieter hat,
aber der vermieter hat einen vertrag mit dem mieter.

aber es gibt doch diese Nachmieterklauseln, sind die dann hinfällig?

auch die aussage zu den nebenkosten („wenn nichts im
mietvertrag vereinbart wurde…“) gilt nur begrenzt:
verbrauchsabhängig ermittelte heizkosten (zählen ebenfalls zu
den nebenkosten müssen auf alle fälle bezahlt werden.

Kannst du das belegen? Selbst wenn der Verbrauch ermittelt wird, muss ja nicht zwangsläufig danach abgerechnet werden. Immerhin gibt es ja auch die Warmmiete.

aber es gibt doch diese Nachmieterklauseln, sind die dann
hinfällig?

http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokument…

gleich das erste. kann aber bei gelegenheit auch gerne noch mal google zu konkreten ergebnissen überreden.

Kannst du das belegen? Selbst wenn der Verbrauch ermittelt
wird, muss ja nicht zwangsläufig danach abgerechnet werden.
Immerhin gibt es ja auch die Warmmiete.

schau hier: erster prüfschritt: http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokument…

2 „Gefällt mir“

Wenn du ein PROBLEM MIT MIR HAST, DANN VERZISCH DICH.
ramses90
na, was soll amn von einem ägyptischen König schon erwarten?
Dass er deutsches Recht kenn , sicher nichtr :--------------)

viel mehr reicht´s scheinbar nicht.
Auch hier verstösst die ganze Antwort gegen FAQ 1129.
Das Problem ist die unqualifizierte Antworterei des Users L.B. Der User ansich ist ramses90 wurscht.
Nur mal zu den vom VM zu akzeptierenden 3 Nachmietern:
Der VM muss keinen einzigen Nachmieter tolerieren auch wenn davon 100derte angeschleppt werden.
ramses90

1 „Gefällt mir“

trotzdem sollte man sachlich diskutieren und irrtümer (oder auch blödsinn) mit eigenen quellen widerlegen können. nur abfälliges widersprechen kann man sich sparen! (und die provokation mit dem ägyptischen könig auch)

das sind doch mal brauchbare Infos. Dafür kann man mal nen Stern geben.

Nachdem wir nun Nettigkeiten ausgetauxscht haben
kommen wir zurück zum thema.

t gegen FAQ 1129.
Solltest duz mal lesen.

Nur mal zu den vom VM zu akzeptierenden 3 Nachmietern:
Der VM muss keinen einzigen Nachmieter tolerieren auch wenn
davon 100derte angeschleppt werden.

wenn aber eine Nachmieterklausel im Vertrag drinsteht, kann sich dann der Mieter - nachdem er diese gebracht - nun vorteit rauslösen, weil ja seine Pflicht erfüllt hat, oder nicht? BELEGE!

Danke fuer alle Antworten.

b) Fehlende qm nicht reklamieren, da die Wohnung u. U. sogar
groesser ist als inseriert und der Vermieter dann evtl. die
Miete nach oben hin anpasst.

Am einfachsten: man schaut sich die Wohnung nochmal an und
misst nach. Alternativ: Wurde vielleicht in der
Zeitungsannonce eine Quadratmeterzahl genannt? Gibt es
identische Wohnungen im Haus? Anpassen nach oben geht schwer,
wenn die Miete schon festgelegt worden ist und der Mietvertrag
schon zur Unterzeichnung vorgelegt worden ist.

Inserat sagt 77qm, nicht im MV. Whg kann erst bei Uebergabe ausgemessen werden. Wenn Person A nach Uebergabe misst und es sind nur 65qm? Glaube 10% Toleranz ist erlaubt? Wenn die qm nicht im MV stehen, kann der Mieter sich auch nicht beklagen, oder? Kann der Vermieter sich weigern, das mit aufzunehmen? Was ist dem Mieter anzuraten?

  1. die Betriebskosten nicht im Einzelnen aufgeschluesselt
    sind, sondern pauschal auf die Abrechnung am Jahresende
    verwiesen wird. Ist Person A hier mit den gesetzlichen
    Regelungen (was auf Mieter umgelegt werden darf) abgedeckt?
    Oder sollte der MV die einzelnen Kosten aufweisen? Person A
    geht davon aus, dass alles was umgelegt werden darf, auch
    umgelegt werden wird (MFH).

Kommt darauf an, wie der genau Wortlaut ist. Möglicherweise
sind die Betriebskosten nicht mal wirksam auf den Mieter
umgelegt worden?

Der Mieter zahlt eine NK-Vorauszahl. Vertrag sagt pauschal „gem. Abrechnung nach Verbrauch“. Sollte der Mieter darauf bestehen, dass alle einzelnen zu zahlenden Positionen im MV aufgefuehrt werden?

  1. Rufen Vermieter ueblicherweise den in der Selbstauskunft
    angegebenen Arbeitgeber an um sich dort zu erkundigen, ob ein
    potentieller Mieter dort arbeitet (nehme an, das Gehalt wird
    aus Datenschutzgruenden vom Arbeitgeber nicht angegeben)?

Nein. In der Regel nicht. Ausser vielleicht ein Kontrollanruf,
ob Herr xy dort tatsächlich arbeitet. Meist lässt man sich
eine Gehaltsbescheinigung vorlegen, der Rest interessiert
nicht.

Wenn Person A Whg zum 1.12. anmietet und neuen Job ab 6.12. hat, hat der Vermieter das Recht im Januar nach der Gehaltsbescheinigung fuer Dez zu fragen?

Hallo

b) Fehlende qm nicht reklamieren, da die Wohnung u. U. sogar
groesser ist als inseriert und der Vermieter dann evtl. die
Miete nach oben hin anpasst.

Am einfachsten: man schaut sich die Wohnung nochmal an und
misst nach. Alternativ: Wurde vielleicht in der
Zeitungsannonce eine Quadratmeterzahl genannt? Gibt es
identische Wohnungen im Haus? Anpassen nach oben geht schwer,
wenn die Miete schon festgelegt worden ist und der Mietvertrag
schon zur Unterzeichnung vorgelegt worden ist.

Inserat sagt 77qm, nicht im MV. Whg kann erst bei Uebergabe
ausgemessen werden. Wenn Person A nach Uebergabe misst und es
sind nur 65qm?

Ja, und?

Glaube 10% Toleranz ist erlaubt?

Eine Abweichung bis 10% im Quatratmeterpeis führt zu keiner Korrektur. Komischerweie nur für den M, nicht für den VM. War da nicht etwas von wegen vor dem Gesetz wären alle… gleicher??? :wink:

Wenn die qm
nicht im MV stehen, kann der Mieter sich auch nicht beklagen,
oder?

Kommt darauf an was beklagen bedeuten soll. Eine Klage kann immer eingereicht werden. Wichtig wäre eben nur ein Erfolg.
btw: jammern kann man dagegen immer…

Kann der Vermieter sich weigern, das mit aufzunehmen?

Für meinen Teil könnte sich aus diesem Umstand ein anderer Mietinteressent ohne diese Ambitionen als geeigneter erweisen.
Also vorher genau übelegen, was man ereichen möchte.

Was ist dem Mieter anzuraten?

Den VM fragen, ob man kurz eine kurze „Überschlagsmessung“ der Räume vornehmen kann, nur wegen zB der Passform von mitzubringenden Möbel. Kaum ein VM wird dies bei positiven Interesse an den zukünftigen M abschlagen. Vorn Vorteil wäre es ein eigenes Instrument dafür mitzuführen, weil ein VM dies sicher nicht immer an jeden verleihen möchte.

  1. die Betriebskosten nicht im Einzelnen aufgeschluesselt
    sind, sondern pauschal auf die Abrechnung am Jahresende
    verwiesen wird. Ist Person A hier mit den gesetzlichen
    Regelungen (was auf Mieter umgelegt werden darf) abgedeckt?
    Oder sollte der MV die einzelnen Kosten aufweisen? Person A
    geht davon aus, dass alles was umgelegt werden darf, auch
    umgelegt werden wird (MFH).

Kommt darauf an, wie der genau Wortlaut ist. Möglicherweise
sind die Betriebskosten nicht mal wirksam auf den Mieter
umgelegt worden?

Der Mieter zahlt eine NK-Vorauszahl. Vertrag sagt pauschal
„gem. Abrechnung nach Verbrauch“. Sollte der Mieter darauf
bestehen, dass alle einzelnen zu zahlenden Positionen im MV
aufgefuehrt werden?

Wichtig wäre auch eine Vereinbarung über die Verteilerschlüssel. Ob zB über Personen oder über Wohnfläche abgerechnet wird. Eine Pflicht über Verbrauch gibt es dann nur, wenn auch die Messbarkeit vorhanden ist, ansonsten so wie im MV, wenn da nicht weiter beschrieben eben nach Gesetz, also nach Wohnfläche, alles klar.

  1. Rufen Vermieter ueblicherweise den in der Selbstauskunft
    angegebenen Arbeitgeber an um sich dort zu erkundigen, ob ein
    potentieller Mieter dort arbeitet (nehme an, das Gehalt wird
    aus Datenschutzgruenden vom Arbeitgeber nicht angegeben)?

Nein. In der Regel nicht. Ausser vielleicht ein Kontrollanruf,
ob Herr xy dort tatsächlich arbeitet. Meist lässt man sich
eine Gehaltsbescheinigung vorlegen, der Rest interessiert
nicht.

Wenn Person A Whg zum 1.12. anmietet und neuen Job ab 6.12.
hat, hat der Vermieter das Recht im Januar nach der
Gehaltsbescheinigung fuer Dez zu fragen?

Das Recht Fragen zu stellen gehört ihmo zu den Grundrechten der freien Meinungsäußerung. Ein Recht darauf ob einer zuhört oder eine genehme Antwort gibt, dagegen nicht.

vlg MC

PS:
Wenn man schon mal einen so teuren Vertrag über zB eine Mietwohnung abschließen möchte, sollte man sich mal - vorher - ein wenig schlauer machen und sich nicht auf eine eher lückenhafte Fragestunde verlassen. Der Handel und auch Interent hält entprechendes vor.

Bzw. scheint mir, dass sich der Mieter nicht so recht sicher ist, ob er mit den neuen Gehaltsmöglichkeiten die Miete auch stemmen wird können.

Quadratmesser müssen nicht in den Mietvertrag.
Der Mieter kann allerdings jederzeit selbst nachmessen und
prüfen, ob die Miete der Wohnungsgröße entspricht.

Wie geht das?
Der Mieter misst 65 qm und die Wohnung kostet 345€. Und nun?
fragende Grüße n.

http://www.n-tv.de/ratgeber/BGH-staerkt-Vermieterrec…