Hallo,
ich hatte neulich schon eine Frage zu einem theoretischen Wohnungswechsel, jetzt muss ich noch mal nachfragen.
Angenommen, eine Mieterin mietet eine Wohnung, die laut Mietvertrag und auch der damaligen Zeitungsanzeige 60 qm groß ist. Sie hat diese Wohnung jetzt zum 1.7. gekündigt und ist ausgezogen und wäre angenommener Weise heute bei einem Besichtigungstermin dabei gewesen. Nehmen wir nun noch an, dass der eventuelle Nachmieter den Vermieter nach der Wohnungsgröße fragt. Der Vermieter hat in diesem Fall mit ca. 53 qm geantwortet. In unserem Fall hat die Mieterin nie nachgemessen. Sollte sie jetzt irgendwie weiter vorgehen?
Vielen Dank schon einmal und Gruß
Rosa 
Hallo Rosa,
dieser Artikel: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/wohnflaeche/wohn… könnte bei deiner Fragestellung hilfreich sein.
Grüße
Christiane
Hallo Rosa,
ein Anspruch auf eine Rückerstattung zu viel bezahlter Miete dürfte hier nicht gegeben sein.
Einerseits muss im Mietvertrag die Wohnfläche zugesichert sein ( ca 60 qm reicht also nicht aus ), andererseits muss der Mieter bei einer Abweichung von mehr als 10 % sich auch eingeengt gefühlt haben, also es muss das Gefühl beim Mieter gewesen sein, dass die Wohnung viel kleiner ist.
Dann aber muss der Mieter - wenn er dies behauptet - auch beweisen, weshalb er während der Mietzeit nicht nachgemessen hat.
Ist diese Fragestellung abgeschlossen ist auch zu klären, ob die Miethöhe der ortsüblichen Miete entspricht oder ob sie, wenn auch zuzviel Quadratmeter berechnet sind, trotzdem noch unterhalb der Ortsüblichkeit liegt.
Ebenso ist zu klären, in welchem Umfang der VM Betriebskosten selbst trägt und der Mieter einen Vorteil hat.
So einfach, wie es oft geschrieben wird, ist es also nicht, wenn man Geld zurück will.
Grüss Günter
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