Hallo,
habe gerade gehört, dass es schon häufiger bei Wohnungen keine Wohnungsgrundbücher geben soll. Ist dies korrekt?
Normalerweise steht auf den Grundbücher doch immer „Wohnungsgrundbuch“ drauf. Ist dies nicht mehr so??
Danke für Eure Antworten
Hallo,
habe gerade gehört, dass es schon häufiger bei Wohnungen keine Wohnungsgrundbücher geben soll. Ist dies korrekt?
Normalerweise steht auf den Grundbücher doch immer „Wohnungsgrundbuch“ drauf. Ist dies nicht mehr so??
Danke für Eure Antworten
Hallo,
für jedes Grundstück gibt es ein Grundbuchblatt. Für nach WEG geteilte Wohnanlagen, also Eigentumswohnungen oder im Sonderfall auch Reihenhäuser, gibt es zudem ein Wohnungsgrundbuch, in dem die Eigentümer der einzelnen Wohnungen/Häuser nebst deren eigenen Belastungen eingetragen sind. Für Mietwohnungen, die nicht gleichzeitig auch Eigentumswohnungen sind, gibt es also kein Wohnungsgrundbuch (wozu auch, es gibt ja nur einen Eigentümer des gesamten Hauses, und dieses wird auch nur insgesamt belastet oder verkauft). Wenn ein Objekt mit mehreren Wohnungen nachträglich geteilt wird, z.B. weil die Eltern sich aufs Altenteil ins Erdgeschoss zurückziehen, und ein Kind Eigentum an der Wohnung im 1.OG erwerben will, dann werden für die Wohnungen nachträglich Wohnungsgrundbuchblätter angelegt. Umgekehrt geht dies genau so.
Gruß vom Wiz