Hallo zusammen,
zum Auszug aus einer Wohnung möchte der Vermieter die Wandfliesen in Küche und Bad in den „bauseitig vorgegebenen Zustand versetzt“ haben.
Bei Einzug waren besagte Räume mit blauen und weißen Fliesen gefliest, die laut der Vormieterin angeblich von einem Vorvor…mieter einmal so eingebaut wurden. Der ursprüngliche Zustand laut Vormieterin soll angeblich irgendwann einmal komplett weiße Fliesen gewesen sein.
Im Mietvertrag gibt es keine expliziten Ausführungen zur Fliesenfarbe und in der Übergabe-Erklärung wurde in dem Punkt „Mieterseitige Einrichtungen oder Einbauten“ bei „Decken- oder Wandverkleidung“ nichts festgehalten. Also keine übernommenen Veränderungen zur Decken- oder Wandverkleidung in diesem Punkt schriftlich festgelegt.
Muss der Mieter die Fliesen jetzt weiß streichen oder durch weiße Fliesen ersetzten?
Eine weitere Frage betrifft den Fußboden. Ein Teppichboden wurde von der Vormieterin übernommen, ohne den darunter liegenden, vom Vermieter mitvermieteten Boden zu betrachten. In der Übergabe-Erklärung wurde der Teppich als übernommen festgehalten sowie der ursprüngliche Zustand als ohne Teppich, mit Holzdielenfußboden beschrieben. Von einem darunter liegendem Holzdielenfußboden ist der damalige Hauswart ausgegangen, ohne das jemand dies überprüft hat. Bei der Teppichentfernung wurde jedoch festgestellt, dass sich darunter lediglich jahrzehnte alte PVC-Platten befinden, die an den Rändern abgestoßen und mit Farbe verschmiert sind.
Wie muss dieser Boden jetzt zurückgegeben werden? Kann der Vermieter eine Reinigung des Bodens (Farbreste) und Ausbesserung der gesamten abgestoßenen Randplatten verlangen, obwohl der Boden mit Sicherheit schon bei Einzug abgenutzt war bzw. was ist mit dem angeblichen Holzdielenfußboden?
Schon mal vielen Dank für Antworten - auch Teilantworten sind herzlich willkommen!
Grüße
Clare