Wohnungshinterlassung bei Auszug | Boden und Fliesen

Hallo zusammen,

zum Auszug aus einer Wohnung möchte der Vermieter die Wandfliesen in Küche und Bad in den „bauseitig vorgegebenen Zustand versetzt“ haben.
Bei Einzug waren besagte Räume mit blauen und weißen Fliesen gefliest, die laut der Vormieterin angeblich von einem Vorvor…mieter einmal so eingebaut wurden. Der ursprüngliche Zustand laut Vormieterin soll angeblich irgendwann einmal komplett weiße Fliesen gewesen sein.
Im Mietvertrag gibt es keine expliziten Ausführungen zur Fliesenfarbe und in der Übergabe-Erklärung wurde in dem Punkt „Mieterseitige Einrichtungen oder Einbauten“ bei „Decken- oder Wandverkleidung“ nichts festgehalten. Also keine übernommenen Veränderungen zur Decken- oder Wandverkleidung in diesem Punkt schriftlich festgelegt.
Muss der Mieter die Fliesen jetzt weiß streichen oder durch weiße Fliesen ersetzten?

Eine weitere Frage betrifft den Fußboden. Ein Teppichboden wurde von der Vormieterin übernommen, ohne den darunter liegenden, vom Vermieter mitvermieteten Boden zu betrachten. In der Übergabe-Erklärung wurde der Teppich als übernommen festgehalten sowie der ursprüngliche Zustand als ohne Teppich, mit Holzdielenfußboden beschrieben. Von einem darunter liegendem Holzdielenfußboden ist der damalige Hauswart ausgegangen, ohne das jemand dies überprüft hat. Bei der Teppichentfernung wurde jedoch festgestellt, dass sich darunter lediglich jahrzehnte alte PVC-Platten befinden, die an den Rändern abgestoßen und mit Farbe verschmiert sind.
Wie muss dieser Boden jetzt zurückgegeben werden? Kann der Vermieter eine Reinigung des Bodens (Farbreste) und Ausbesserung der gesamten abgestoßenen Randplatten verlangen, obwohl der Boden mit Sicherheit schon bei Einzug abgenutzt war bzw. was ist mit dem angeblichen Holzdielenfußboden?

Schon mal vielen Dank für Antworten - auch Teilantworten sind herzlich willkommen!

Grüße
Clare

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Servus,

Teilantwort und Rückfrage zum Boden: Wie geht der Sandwich denn unter den PVC-Platten weiter?

Schöne Grüße

MM

Gute Frage MM, leider habe ich keine Ahnung von Untergründen. Ich versuche mal zu beschreiben was ich sehe, nachdem ich eine PVC-Platte leicht angehoben habe:
Erst kommt eine ca. 0,3 cm dicke Schicht graues einigermaßen bröseliges Material plus der Plattenkleber und darunter befindet sich ein gräulich verblichenes Holz (ungeschliffen, un-lackiert). Bei besagter Platte gibt es am Rand einen 1 cm breiten mehrere cm langen Spalt der ca. 3 cm tief Richtung Keller geht.

Ich hoffe das beantwortet deine Frage etwas.

Servus,

es steht zu befürchten, dass das Holz der in der Übergabe genannte Holzdielenfußboden ist. In diesem Fall wäre außergerichtlich wohl keine Einigung zu erzielen: Der Vermieter würde sich auf den Wortlaut der Übergabeerklärung berufen und der Mieter darauf, dass ihn eine solche Übergabeerklärung nicht dazu zwingen kann, eine Totalrenovierung des Bodens vorzunehmen.

Schöne Grüße

MM

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Oh je, dass heißt also unter Umständen viel (gerichtlich) diskutieren.
Danke für deine Antwort!

Hallo!

Es gilt der Zustand beim Einzug.
Was an den Wänden dran war ist das was der Vermieter auch am Mietende erwarten darf.
Wer die blau-weißen Fliesen einmal angeklebt hat ist völlig belanglos.
es zählt der Einzugszustand und der war offensichtlich blau-weiß.

Vermieter hätte sich doch bereits beim Auszug Vormieter drum kümmern müssen, wenn er den Zustand nicht billigte.

Aktueller Mieter muss nichts machen, normale Reinigung halt.

Ausnahme . Mieter hat vom Vormieter etwa den Fliesenbelag übernommen/abgekauft. Das wäre leichtsinnig ohne Nachfrage beim Vermieter, ob das genehmigt war und ob das bei Auszug dranbleiben darf.

Beim Fußbodenbelag ebenso.
Auch da war offensichtlich Teppichboden beim Einzug. Was drunter ist geht Mieter nichts an.
Auch hier kann Teppich bleiben und wenn der nach Jahren der Abnutzung verschlissen wäre, dann muss sich sowieso Vermieter kümmern.

Auch hier, ist der etwa vom Vormieter übernommen/abgekauft worden ? Dann ist es anders, siehe erster Teil.

Hat Vormieter den Teppich nur dringelassen, so gilt er sozusagen als mietgemietet und ist Eigentum des Vermieters geworden, den er nun auch unterhalten/ersetzen muss.
Abweichungen hätte Vermieter explizit vereinbaren müssen.

MfG
duck313

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Servus,

und ob der ganze Sandwich, der darunter bis zum Holz kommt, „Unterbau“ zu dem Teppichboden ist, ist ein Detail, das nicht im Einzelnen ausgeführt werden muss, wenn der herzustellende Zustand als „Dielenboden ohne Teppich“ beschrieben ist.

Schöne Grüße

MM

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Hallo duck,

zum Fliesenbelag wurde mir vom Vormieter lediglich mündlich mitgeteilt, dass dieser „angeblich“ nicht der ursprünglich verbaute sei. Ein Abkaufen oder schriftliches festhalten einer Übernahme zu den Fliesen gab es weder zwischen Mieter und Vormieter, noch zwischen Mieter und Vermieter.
Somit sollte das dann unter was an der Wand dran war, darf auch bleiben fallen?

Beim Fußboden sieht es leider anders aus. Hier wurde der Teppich vom Vormieter übernommen. Als „Urspünglicher Zustand: ohne Teppich -> Holzdielenfußboden“ vereinbart.

Viele Grüße
Clare

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