Hallo Glowdesign,
Solange ein evtl. Nachmieter nicht einen Mietvertrag unterschrieben hat, besteht kein Anspruch, dass das gekündigte Mietverhältnis vorzeitig endet.
PST
Hallo Glowdesign,
Solange ein evtl. Nachmieter nicht einen Mietvertrag unterschrieben hat, besteht kein Anspruch, dass das gekündigte Mietverhältnis vorzeitig endet.
PST
eigentlich ist eine schriftform üblich und insofern geht man davon aus
insofern kann ich nur hoffen, das sie eine rechtschutzversicherung haben oder die möglichkeit pkh zu beantragen
viele grüsse
margret
eigentlich ist eine schriftform üblich und insofern geht man
davon aus
Ja wir haben eine rechtschutzversicherung. Vielen dank für ihre Hilfe
insofern kann ich nur hoffen, das sie eine
rechtschutzversicherung haben oder die möglichkeit pkh zu
beantragenviele grüsse
margret
gerne ken thema…
dann würde ich auch nicht lange fakeln sondern den fall der versicherung übergeben
ein anwaltliches schreiben wirkt bei viele wundern…
wenn ein vermieter so unfäir handelt kann es das nicht sein denn er bringt alle anderen die fair handeln damit auch in verruf
bin immer neugierig wie es denn dann ausgegangen ist
viele grüsse und ein schönes wochenende
margret
Das Ganze wird zu nichts führen. Ich würde den VM freundlich ansprechen und auf dessen Kulanz hoffen. Rein rechtlich ist das nur millimeter dünnes Glatteis…
Lg
Re^5: Wohnungsinteressent zieht in Wohnung über unem Sie geredet
haben, wollte ich aufsetzen. Ich weiß nur leider nicht was
rein muss.
Tut mir leid aber ich verstehe das Problem nicht
ganz
Pech gehabt, Risiko, Lehrgeld bezahlt usw
Hallo,
einen Anspruch darauf, dass einer der benannten Nachmieter auch tatsächlich die Wohnung nimmt und vom Vermieter akzeptiert wird, besteht nicht. Einen Verstoß gegen Treu und Glauben vermag ich auch nicht zu sehen, da letztendlich die eine Dame von sich aus abgesagt hat.
Die Frage ist, wie rechtsverbindlich die Zusage war. Wenn sie nur interessiert war, sehe ich wenig Chancen auf auf etwaigen Geldausgleich. Zumal ja nicht sicher ist, ob der Vermieter zugestimmt hätte.
Die Frage ist, wie rechtsverbindlich die Zusage war. Wenn sie
nur interessiert war, sehe ich wenig Chancen auf auf etwaigen
Geldausgleich. Zumal ja nicht sicher ist, ob der Vermieter
zugestimmt hätte.
Also die Hausverwaltung hat uns gesagt die Frau hätte unsere Wohnung bekommen. Also ist von der zustimmung mal auszugehen.
Und laut Hausverwaltung hat die Dame den Vertrag unterschrieben gehabt und ist dann von dem Vertrag zurückgetreten.
Hallo,
ich verstehe das Problem nicht so richtig?!
Soll heißen: Ich kann kein rechtlich falsches Handeln von einer der beteiligten Personen erkennen.
Oder gab es mit der besagten Dame (welche letztlich wieder absagte) eine schriftliche Vereinbarung, dass sie eure Wohnung bezieht bzw. hatte sie ggf. schon einen Vertrag mit eurem Vermieter geschlossen?
MfG schoerschi
Hallo,
sorry, ich verstehe Dein Problem nicht. Bitte beschreibe es etwas genauer.
Ganz allgemein: solange ein (Nach-) Mietvertrag nicht unterschrieben ist hast Du schlechte Karten…
Vorzeitige Kündigung, da wir einen passenden Nachmieter gefunden haben
Gruss Knarf