Wohnungsinteressent zieht in Wohnung über uns

Kurz: Wir suchten Nachmieter. Haben 5 gelistet. Eine davon hat zuerst die Wohnung zugesagt, aufgrunddessen ist ein anderer von der Liste in die Wohnung über uns gezogen. Jetzt hat die Dame die zuerst zugesagt hat wieder abgesagt. Jetzt bin ich ein Schreiben am aufsetzen. Wie nennt man dieses Problem am besten?

Hallo,
an wen soll das Schreiben gerichtet sein und was soll es bewirken?
Lg

was möchten sie mit dem schreiben erreichen?
eine mündliche zusage ist in der regel schon ein vertrag aber git es zeugen außer angehörige die dieses wenn es wirklich zu einem streitfall kommen sollte bezeugen könnten, oder gibt es eine schriftliche vereinbarung
diesen fall nennt mann schlicht weg absage bezüglich anmietung von wohnraum
über eine rückmeldung würde ich mich freuen danke
viele grüße
margret

An den Mieter der in die Wohnung über uns gezogen ist. Das ist er ja nur, weil die Hausverwaltung ihm gesagt hat unsere Wohnung wäre vergeben. Quasi als Beweis das wir einen Nachmieter hätten und bersorgt haben.

Hallo,
an wen soll das Schreiben gerichtet sein und was soll es
bewirken?
Lg

Genau. Also wir wollten für den Mieter der oben eingezogen ist ein Schreiben aufsetzen, wo er bezeugt das er Interessent an unserer Wohnung war. Diese wurde ihm allerdings von der Hausverwaltung abgesagt, da schon eine andere Nachmieterin für unsere Wohnung zugesagt hatte. Der wäre in diesm Fall auch unser Zeuge.

Was gibt es da überhaupt an wen zu schreiben?
Einfach anderen Nachmieter suchen.
Als Vermieter oder Mieter (bei letzterem warum überhaupt?)

Hallo,
ich gehe einfach mal davon aus, dass du Mieter bist und einen Nachmieter suchst, damit du aus deinem MV früher raus kommst. Sofern nicht im MV ausdrücklich vereinbart, ist die Geschichte mit den Nachmietern ein Mythos, außer der VM nimmt diesen an. Wäre dies so gewesen, könnte der Ex Interessent dir eine „Bestätigung“ schreiben, dass er urspünglich deine Wohnung mieten wollte. Ob du dadurch jedoch ein Rechtsanspruch auf vorzeitige Kündigung hast, wage ich zu bezweifeln. Grundsätzlich hast du sowieso ein 3 monatiges Kündigungsrecht.
Hoffe die Antwort hilft weiter… Lg

Ich versteh die Frage so: Du hast Pech auf der ganzen Linie und musst den Mieter Finden der Deine Wohnung haben will - wenn die Frau absagt ist das Ihr gutes Recht, Du hättest es schriftlich machen müssen und sie hätte das unterschrieben - dann könntest Du diese Dame haftbar mache. Mein Rat - vergiss den Trabbel und such dir einen neuen Nachmieter - hast doch 5 Interessenten.
Jetzt vielleicht noch 3. Alles ANDERE ist mit Ärger verbunden und Dein Ziel-Nachmieter gerät ins Hintertreffen. Frage: Willst Du das?

Bis zum 01.02.2013 einen Nachmieter finden, ist so eine Sache.:wink: Die Hausverwaltung hat ca. 1 Monat gewartet um uns mitzuteilen das wir jemanden neuen suchen müssen.

Was gibt es da überhaupt an wen zu schreiben?
Einfach anderen Nachmieter suchen.
Als Vermieter oder Mieter (bei letzterem warum überhaupt?)

Um ehrlich zu sein, ist mir das egal. Denn einen Anwalt muss ich aufgrund einer Mietrechtschutzversicherung nicht bezahlen und eine Miete für 2 Wohnungen gleichzeitig kann ich mir nicht leisten. So gemein es sich anhört.

OKay.So ein Schreiben für den Nachmieter von dem Sie geredet haben, wollte ich aufsetzen. Ich weiß nur leider nicht was rein muss.

Dann Frag Deinen Anwalt - der wird Dir sicher helfen.
Kann ich gut verstehen - keine 2 Mieten - dann suchen wir jetzt den SCHULDIGEN - wer ist Schuld an dem Schlamssel?

Um ehrlich zu sein, ist mir das egal. Denn einen Anwalt muss
ich aufgrund einer Mietrechtschutzversicherung nicht bezahlen
und eine Miete für 2 Wohnungen gleichzeitig kann ich mir nicht
leisten. So gemein es sich anhört.

Aus meiner Sicht hat die Dame mündlich den Vertrag zur Übernahme Ihrer Wohnung geschlossen. Sollten Sie der Vermieter sein, wäre das die unberechtigte fristlose Kündigung des Mietvertrages. Sollten Sie Mieter sein, sollten Sie Schadensersatz geltend machen, sofern Sie länger als beabsichtigt die wohnung zahlen müssen.

Hallo Glowdesign,

ich kann Ihnen leider nicht folgen.

Gruß fred

Warum soll der Mieter den Nachmieter suchen?
Wenn normaler unbefristeter Mietvertrag dann normal kündigen (3 Monate Kündigungsfrist) und ausziehen.
Nächsten Mieter sucht der Vermieter.

Sprich sie möchten damit erreichen das sie den wohnraum vorzeitig verlassen können.
hat der mieter der oberen wohnung das schriftlich, wie lange wohnt dieser nun schon über ihnen ( nicht das es als gefälligkeitsaussage gewertet wird)
hat die hausverwaltung sich schriftlich zu diesen 5 mietern geäußert
wurde nach bennennund des oberen mieters, von diesem selber die initiative ergriffen, sprich er hat sich selber mit der hausverwaltung in verbindung gestetzt und die obere wohnung dann bekommen oder wurde die obere wohnung diesem angeboten aufgrund ihrer nachmietermeldung
sie sehen und schon wieder viele fragen, aber nur wenn man die hintergründe kennt kann man eine realistische antwort geben
viele grüße
margret

Sprich sie möchten damit erreichen das sie den wohnraum
vorzeitig verlassen können. Genau.
hat der mieter der oberen wohnung das schriftlich, wie lange
wohnt dieser nun schon über ihnen ( nicht das es als
gefälligkeitsaussage gewertet wird) also der Mieter wohnt seit Ca. Einer Woche erst in der Wohnung.
hat die hausverwaltung sich schriftlich zu diesen 5 mietern
geäußert
wurde nach bennennund des oberen mieters, von diesem selber
die initiative ergriffen, sprich er hat sich selber mit der
hausverwaltung in verbindung gestetzt und die obere wohnung
dann bekommen oder wurde die obere wohnung diesem angeboten
aufgrund ihrer nachmietermeldung

also der Mieter oben hat sich auf unser Wohnungsangebot gemeldet. Das habe ivh alles schriftlich da dieser via Email Kontakt zu mir aufgenommen hat. Er hat sich unsere Wohnung angeguckt und ist dann persönlich zu unserer Hausverwaltung gefahren in der Hoffnung seine Chancen auf unsere Wohnung würde dann steigen. Dort hat man ihm gesagt das er Ca. 30 Minuten zu spät kommt, da einer anderen mieterin die Wohnung schon zugesagt wurde. Daraufhin hat der Mieter dann nach der Wohnung über uns gefragt da wir ihm gegenüber bei der Besichtigung so ehrlich waren und gesagt haben das schon eine Frau vor ihm unsere Wohnung besichtigt hat und das es natürlich sein kann das diese unsere Wohnung bekommt. Und dann haben wir ihm gesagt falls das eintreffen sollte das unsere schon vergeben ist ist oben aber noch eine frei. Mit dem wissen hat der Mieter natürlich nach dieser zweiten Wohnung gefragt und hat diese dann ja auch angemietetet.

sie sehen und schon wieder viele fragen, aber nur wenn man die
hintergründe kennt kann man eine realistische antwort geben
viele grüße
margret

Das dieser Mieter ein nachmieter von uns ist wusste die Hausverwaltung denn der mieter hat sich auf uns bezogen und auch sein Name und seine Daten war in unserem Brief mit den nachmieterVorschlägen an die Hausverwaltung enthalten.

wenn er schriftlich hat das ihre wohnung schon vergeben ist und die hausverwaltungihm auf grunddessen eine andere angeboten hat würde ich zuerst versuchen ein einvernehmliches gespräch mit der hausverwaltung zu führen
vielleicht sind die ja ohne weiteres bereit sie aus dem jetzigen mietvertrag zu entlassen ohne das er eine große hin und herschreiberei oder mehr gibt
allerdings sollten sie sich das dann schriftlich bestätigen lassen das man sie ohne einen weiteren nachmieter zu stellen aus dem mietverhältnis entläßt

fair wäre es denn sie haben ja schon einen gestellt auch wenn man ihm eine andere wohnung zugewiesen hat

viel erfolg
über eine rückmeldung wie es ausgegangen ist würde ich mich freuen
viele grüße
margret

wenn er schriftlich hat das ihre wohnung schon vergeben ist
und die hausverwaltungihm auf grunddessen eine andere

Also ich denke nicHz das er das schriftlich bekommen hat. Warum hätte er so etwas verlangen sollen…

Und ein Gespräch mit der Hausverwaltung haben wir geführt…leider ohne Erfolg

angeboten hat würde ich zuerst versuchen ein einvernehmliches
gespräch mit der hausverwaltung zu führen
vielleicht sind die ja ohne weiteres bereit sie aus dem
jetzigen mietvertrag zu entlassen ohne das er eine große hin
und herschreiberei oder mehr gibt
allerdings sollten sie sich das dann schriftlich bestätigen
lassen das man sie ohne einen weiteren nachmieter zu stellen
aus dem mietverhältnis entläßt

fair wäre es denn sie haben ja schon einen gestellt auch wenn
man ihm eine andere wohnung zugewiesen hat

viel erfolg
über eine rückmeldung wie es ausgegangen ist würde ich mich
freuen
viele grüße
margret